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Expertentipps

Arbeitszimmer steuerlich absetzen oder Homeoffice-Pauschale: Das gilt für euch

Homeoffice Pauschale Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Durch die Coronapandemie arbeiten viel mehr Menschen im eigenen Home-Office. Daher wurde steuerlich die "Home-Office-Pauschale" eingeführt. Gemeinsam mit den Steuerexperten von Taxfix erklären wir, was diese Pauschale bedeutet und unter welchen Bedingungen ihr euer Arbeitszimmer und etwaige Arbeitsmittel steuerlich geltend machen könnt.

Arbeitszimmer = Homeoffice?

Für viele Arbeitnehmer*innen, die schon länger im Homeoffice arbeiten, ist es nichts Neues: Beim Thema Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit steuerlich abschreiben lassen, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Dafür müssen einige Kriterien erfüllt sein.

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Für alle, die seit letztem Jahr zum ersten Mal vollständig aus dem Homeoffice arbeiten, sei gesagt: Arbeitszimmer und Homeoffice sind keine Synonyme, doch machen steuerlich einen großen Unterschied. Beide Fälle können steuerlich unter verschiedenen Bedingungen geltend gemacht werden.

Homeoffice

bezeichnet nun ganz grundsätzlich das Arbeiten von Zuhause aus. Egal, ob am Schreibtisch, am Küchentisch oder auf der Couch.

Arbeitszimmer

ist ein abgetrennter Raum in eurer Wohnung oder dem Haus, der speziell zum Arbeiten und nur zum Arbeiten genutzt wird (kein Gäste-, Fitnesszimmer oder Abstellraum).

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung des Arbeitszimmers

Die wichtigste Bedingung für das Angeben eines Arbeitszimmer in der Steuererklärung ist laut den Taxfix-Experten, dass ihr über einen extra Raum verfügt, der als Arbeitszimmer eingerichtet und nur dafür genutzt wird. Es darf sich nicht um ein teilweise auch als Gäste, Wohn- oder Schlafzimmer genutzten Raum handeln. Zusätzlich muss der berufliche Schwerpunkt dabei wirklich im Arbeitszimmer liegen und ihr müsst mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dort verbringen. Eure hauptsächliche Tätigkeit muss dort ausgeübt werden. Wenn ihr nur einen Tag pro Woche dort arbeitet, gilt dies nicht.

"Bei wem der Schwerpunkt nicht im Arbeitszimmer liegt, kann die Kosten nur noch geltend machen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das muss kein fest zugeordneter Platz sein, auch ein sich wechselnder Platz in einem Großraumbüro stellt einen nutzbaren Arbeitsplatz dar. Steht tatsächlich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung sind die Kosten bis maximal 1.250 Euro abzugsfähig."
Taxfix

Gemeinsame Nutzung des Arbeitszimmers mit dem Partner oder der Partnerin

Wer gemeinsam mit seinem Partner oder seiner Partnerin das häusliche Arbeitszimmer nutzt, sollte laut Taxfix wissen: Der Bundesfinanzhof hat im Dezember 2016 die Höchstgrenze des Abgeltungsbetrags für ein Arbeitszimmer auf die Person, nicht mehr auf das Objekt, bezogen: Damit legitimierte er, dass auch mehrere Personen das gleiche Zimmer nutzen können und jede Person – bei bestehendem Anspruch – den Höchstbetrag von 1.250 Euro geltend machen dürfen.

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Das Gleiche gelte auch umgekehrt, wenn eine einzige Person zwei Arbeitszimmer benötigt. Auch dann kann nur einmal der Höchstbetrag berücksichtigt werden kann. Das gilt dann sowohl für zwei Arbeitszimmer in derselben Wohnung wie auch für unterschiedliche Wohnungen.

Für wen gilt die Home-Office-Pauschale?

Wenn ihr seit letztem Jahr wegen der Coronapandemie von zu Hause arbeiten musstet und keinen separaten Raum fürs Arbeiten habt, gilt diese Pauschale für euch. Sie gilt auch, wenn der Schwerpunkt eurer Arbeit nicht in diesem Arbeitszimmer liegt und euch auch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Mit der Home-Office-Pauschale könnt ihr 5 Euro für jeden Tag anrechnen, den ihr von zu Hause gearbeitet habt. Doch die Nutzung ist auf maximal 600 € und 120 Tage begrenzt. Ihr könnt mehr Tage angeben, doch es werden nur maximal 600 € berücksichtigt. Damit sind dann alle Kosten, die für eure häusliche Arbeit anfallen, abgegolten.

Checkliste: So prüft ihr, ob ihr euer Arbeitszimmer absetzen könnt

Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, könnt ihr euer Arbeitszimmer absetzen:

  • Ihr nutzt das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich
  • Ihr habt keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung bzw. ist dein zu Hause auch der Mittelpunkt deiner Tätigkeit
  • Euer Arbeitszimmer ist wie ein Arbeitsraum eingerichtet
  • Euer Arbeitszimmer ist von der restlichen Wohnung durch eine schließbare Tür getrennt
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Falls diese Punkte bei euch nicht gegeben sind, gibt es andere Möglichkeiten Steuern zu sparen:

Ihr könnt bestimmte Gegenstände auch als Arbeitsmittel (Werbungskosten), beispielsweise einen Computer oder einen Schreibtisch, absetzen. Das ist im Zweifel der sicherere Weg. Hierbei solltet ihr beachten, dass für viele Anschaffungs-Gegenstände eine Abschreibung über eine festgelegte Nutzungsdauer gilt.

So könnt ihr eure anteiligen Kosten im Homeoffice in der Steuererklärung angeben

Wenn ihr die obigen Voraussetzungen für das abzugsfähige Arbeitszimmer erfüllt, könnt ihr laut Taxfix viele Ausstattungskosten wie Boden- oder Wandbelag, Gardinen, Lampen und anteilige auf Raum ermittelte Wohnungs- und Gebäudekosten angeben. Ihr ermittelt den Anteil anhand der Größe des Raumes zur Gesamtgröße der Wohnfläche.

Folgende Kosten zählen dazu:

  • Miete oder Abschreibung sowie Schuldzinsen für die Finanzierung von Eigentum
  • Gebäudenebenkosten wie Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen etc.
  • Renovierungskosten des Gebäudes oder des Raumes

Die Kosten für das Arbeitszimmer werden im Falle von Werbungskosten (also bei Arbeitnehmern) in der sogenannten Anlage N (die Anlage für die Angaben zum Arbeitslohn und den Werbungskosten) unter dem Stichpunkt “Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer” eingetragen.

Eure Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Zusätzlich könnt ihr zum Arbeitszimmer eure Kosten für die Arbeitsmittel angeben. Das können Computer, Hardware, Software, Drucker, technische Ausstattung und Internet plus Telefonkosten sein. Doch hier gilt immer die Verhältnismäßigkeit. Die Experten von Taxfix wissen: "Ein neuer Apple Mac Pro als Arbeitscomputer ist okay. Aber eine Kristalllampe für die Decke eines Arbeitszimmers scheint nicht verhältnismäßig zu sein. Luxusgegenstände akzeptiert das Finanzamt leider nicht. Solche Posten streicht das Finanzamt gern oder zweifelt die Existenz eines Arbeitszimmers sogar komplett an. Hier ist das Finanzamt oft misstrauisch.

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"Nicht zu den Kosten des Arbeitszimmers selbst zählen die Arbeitsmittel. Diese können gesondert und ohne Vorliegen eines steuerlich abzugsfähigen Arbeitszimmers geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise der Arbeitstisch und -stuhl, ein Monitor, Drucker, Regal oder ähnliches. Auch Telekommunikationskosten wie die Kosten für die Internetnutzung können gesondert angegeben werden. Außerdem kann die Pauschale genutzt werden, wenn die tatsächlichen Kosten für den Raum geringer sind oder man aus anderen Gründen auf den Abzug der tatsächlichen Kosten verzichten möchte."
Taxfix

Was ist was? Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Werbungskosten

Wer von zu Hause aus arbeitet, hat je nach dem Grund der Arbeit bestimmte Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Die Steuerexperten von Taxfix erläutern, was man darüber wissen muss:

  • Betriebsausgaben liegen bei selbständig Tätigen oder Gewerbetreibenden vor. In dem Fall werden die Kosten bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben angesetzt und mindern so den Gewinn. Je nachdem, ob die Voraussetzungen erfüllt werden vollständig, begrenzt auf 1.250 Euro oder eben pauschal bis maximal 600 Euro.
  • Werbungskosten liegen bei Arbeitnehmern oder bei Studenten bzw. Auszubildenden nach einem Erstabschluss vor. Hierbei werden die Kosten ebenfalls je nach Voraussetzung voll, bis maximal 1.250 Euro oder pauschal bis 600 Euro berücksichtigt. Die Kosten mindern den Arbeitslohn. Zu beachten ist, dass die Kosten für das Arbeiten von zu Hause mit den restlichen Werbungskosten zusammengerechnet werden, um zu vergleichen, ob die Kosten oder der sogenannte Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt werden. Dieser beträgt 1.000 Euro. Sollten also keine weiteren Werbungskosten vorliegen und die Kosten für das Arbeiten von zu Hause 1.000 Euro nicht übersteigen, wird der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt.
  • Sonderausgaben liegen bei einem Erststudium bzw. einer Erstausbildung im Rahmen von Berufsausbildungskosten vor. Wer zum ersten Mal einen berufsbildenden Abschluss anstrebt und deshalb von zu Hause studieren/lernen muss, kann die Kosten für das Lernen von zu Hause nur im Rahmen der Sonderausgaben angeben. Die gesamten Sonderausgaben sind in dem Fall auf 6.000 Euro begrenzt. Eine Ausnahme gilt bei einer Ausbildung oder einem Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (also duale Ausbildung bzw. duales Studium). Hier sind die Kosten für das Lernen von zu Hause als Werbungskosten zu berücksichtigen.

So geht's schneller: Steuererklärung mit Taxfix machen

Wem das alles zu kompliziert ist und wer sich gern von Experten beraten lässt, kann seine Steuererklärung kostengünstig mit der Taxfix-App machen: Die App benötigt einige persönliche Daten von euch und führt euch durch einen Fragenkatalog hindurch. Ihr müsst lediglich diese Fragen beantworten und eure Beträge und Daten eintragen. Das geht ganz leicht, auch ohne dass ihr euch mit einer Steuererklärung auskennt.

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So erleichtert euch Taxfix die Steuerklärung und ihr spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Denn am Ende prüfen die Taxfix-Experten eure Angaben, fragen ggf. nach oder haben für euch Tipps, wie ihr noch Steuern sparen könnt. Erst wenn ihr am Ende eure Steuererklärung mit Taxfix direkt an das Finanzamt übermittelt, kostet euch der Service dann einmalig 39,99 €. Aber nur, wenn ihr mehr als 50 € Rückerstattung zu erwarten habt oder zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet seid.

"Taxfix fragt je nach Lebenssituation ab, ob man von zu Hause gearbeitet hat. Dabei muss man die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit nicht kennen, denn anhand der Antworten findet die App allein raus, ob und inwieweit die Kosten abgezogen werden können und trägt diese dann in das entsprechende Feld im Steuerformular ein. Die App erkennt, ob nur die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten angegeben werden können."
Taxfix
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Bildquelle: Getty Images/Westend61

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