Mit dem Kinderfreibetrag unterstützt der Staat Eltern steuerlich dabei, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu decken. Wir erklären, wie sich der Betrag berechnet, wann er zur Anwendung kommt und was ihr dabei beachten müsst.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Er erhöht also den Teil des elterlichen Einkommens, auf den keine Steuern fällig werden. Im Jahr 1983 wurde er mit einer Summe von 432 D-Mark (umgerechnet rund 221 Euro) eingeführt und liegt aktuell bei 8.388 Euro je Kind. Der Freibetrag setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag von 5.460 Euro und dem Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro zusammen.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
Der volle Kinderfreibetrag gilt nur für verheiratete Eltern, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, also das Ehegattensplitting nutzen. Eltern, die steuerlich einzeln veranlagt werden, bekommen jeweils die Hälfte des Kinderfreibetrages zugerechnet, also derzeit 4.194 Euro. Gezahlt wird er für Kinder bis zum 18. Geburtstag, sowie für Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn diese kein eigenes Arbeitseinkommen haben und als arbeitssuchend gemeldet sind. Auch für Kinder bis zum 25. Geburtstag kann der Freibetrag noch geltend gemacht werden. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Beruf ausgebildet werden, also entweder eine Ausbildung machen oder studieren, sich in einer maximal viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, eine Ausbildung mangels Stellenangebote nicht antreten oder fortsetzen können oder gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten.
Profitieren Eltern mit Kinderfreibetrag und Kindergeld doppelt?
Die Antwort lautet nein, beide staatlichen Hilfen schließen sich gegenseitig aus. Eltern müssen dafür aber keine Rechenexperimente starten. Das Finanzamt rechnet bei der jährlichen Steuererklärung automatisch, ob die Eltern mit dem Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld den größeren Vorteil hatten und legt entsprechend den Freibetrag bei der Berechnung der Steuerschuld an, oder eben nicht.
Wusstet ihr, dass ihr einen Zuschuss in Form von Kinderbetreuungskosten beantragen könnt? Wir zeigen euch wie:
Ab wann lohnt sich Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr?
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe gibt an, dass der Kinderfreibetrag dann vorteilhaft ist, wenn ein Ehepaar zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 60.000 Euro im Jahr erzielt. Bei Alleinerziehenden liegt der Betrag bei 30.000 Euro. Das entspricht jährlichen Bruttoeinkommen von etwa 71.000 Euro für Paare und 37.500 Euro für Alleinerziehende.
Gilt der Kinderfreibetrag nur für leibliche Kinder?
Nein, der Kinderfreibetrag soll Eltern bei der Erziehung von Kindern generell unterstützen. Er macht deswegen keine Unterschiede zwischen verschiedenen rechtlichen Status von Kindern. Er wird für leibliche Kinder ebenso gewährt wie für adoptierte Kinder. Auch für Pflegekinder gibt es einen Freibetrag, wobei er in diesem Fall vom Umfang der Pflege abhängt. Sollten Kinder nicht bei ihren Eltern, sondern bei den Großeltern wohnen, kann er auch auf diese übertragen werden.
Was passiert mit dem Kinderfreibetrag bei einer Trennung?
Trennen sich Eltern, wird jedem Elternteil der jeweils halbe Kinderfreibetrag gutgeschrieben. Das ist unabhängig davon, ob das Kind mehrheitlich bei der Mutter oder dem Vater wohnt. Eine Ausnahme ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil diese Pflicht nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt. In diesem Fall kann das Finanzamt den Kinderfreibetrag dem anderen Elternteil voll gewähren.
In folgendem Video zeigen wir euch, wie ihr jedes Jahr ordentlich sparen könnt:
Bildquelle: Getty Images/jacoblund