Diesen Monat ist es soweit: Familien mit geringerem Einkommen enthalten für ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung. Wer den Kinderfreizeitbonus bekommt und wie er auf eurem Konto landet.
"Aufholen nach Corona": Diese Familien bekommen 100 € Kinderfreizeitbonus extra
Der Bund nennt es "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona". Innerhalb dieses Programmes sollen insgesamt zwei Milliarden Euro in außerschulische Angebote finanziert werden, damit Kinder ihre Lernrückstände aus dem letzten Jahr nachholen können.
Dieses Programm sieht u.a. vor, dass Familien, die Hartz-IV empfangen, einmalig 100 € für jedes Kind als sogenannten Kinderfreizeitbonus erhalten. Damit sollen deren enorme Belastungen der letzten Monate "zumindest teilweise aufgefangen werden".
Die 100 € extra kann jede Familie für individuelle Bedürfnisse ausgeben. Das Geld steht auch allen Eltern zu, die Anspruch auf Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.
Der Freizeitbonus gilt für folgende Kinder:
- die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind
- für die Kindergeld oder eine ähnliche Leistung bezogen wird
So wird der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt
Für einige Eltern wird der Bonus automatisch ausgezahlt. Andere müssen ihn erst beantragen. Wir verraten euch, für wen das gilt.
Automatische Auszahlung des Bonus im August für:
- Eltern, die Kinderzuschlag (KiZ) von der Familienkasse beziehen
- Familien mit Grundsicherung nach SGB II
- Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten
- Familien mit Leistungen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG (Bundesversorgungsgesetz)
Bonusauszahlung nach Nachtrag:
- Familien, die Wohngeld beziehen
- Familien, die Sozialhilfe und andere Hilfen nach SGB XII erhalten
Wenn ihr der Familienkasse noch nicht bekannt seid, weil ihr keinen Kinderzuschlag bekommt, dann müsst ihr einen Antrag stellen, um die 100 € pro Kind zu erhalten. Diesem fügt ihr Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe bei. Wie der Antrag aussehen soll und wohin ihr ihn senden müsst, verrät euch die Familienkasse auf ihrer Website. Dort findet ihr auch alle weiteren Informationen zur Auszahlung.
Laptop vom Jobcenter für diese Kinder
Seit März 2020 sind Schüler und Schülerinnen es gewohnt, dass ihr Unterricht (teilweise) digital stattfindet und sie alleine zu Hause lernen müssen. Auch wenn jetzt vielerorts die meisten Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht lernen, wird der digitale Unterricht zukünftig dazugehören. Doch ohne ordentlichen Computer bzw. Laptop funktioniert das natürlich nicht.
Weil die Bundesregierung dieses Problem ebenfalls erkannt hat, gibt es seit Anfang des Jahres Zuschüsse für notwendige Technik. Die Bundesagentur für Arbeit wurde angewiesen, Kosten für Computer, Laptops, Tablets, Drucker, Kopfhörer und jegliches andere Zubehör zu übernehmen. Pro Kind müssen laut hartziv.org bis zu 350 € für die Anschaffung eines Laptops gezahlt werden, wenn ein Anspruch besteht.
Dies gilt für Kinder von Familien, die Grundsicherung beantragt haben oder eine Aufstockung erhalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Schüler*innen nicht abgehängt werden und am digitalen Unterricht teilnehmen können.
Dann gilt der Anspruch auf Laptop-Finanzierung
Der Anspruch auf den Zuschuss für einen Laptop oder anderes technisches Zubehör gilt für jedes Kind, dessen Eltern Grundsicherung, also Hartz-IV, empfangen oder ergänzende Ansprüche auf Hartz-IV erhalten. Außerdem gelten weitere Bedingungen:
- für alle Schüler*innen unter 25 Jahren
- für alle Schüler*innen, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen
- auch dann, wenn ein Laptop daheim vorhanden ist, mit dem die Eltern jedoch arbeiten müssen oder das Gerät nicht den technischen Ansprüchen für den Online-Unterricht entspricht
- nur dann, wenn die Schule dem/der Schüler*in keinen Leih-Laptop zur Verfügung stellen kann
So beantragt ihr den Laptop-Zuschuss
Um den Laptop-Zuschuss zu beantragen, wenden sich Eltern an ihr jeweiliges Jobcenter bzw. ihren Sachbearbeiter. Dieser stellt den Eltern die nötigen Unterlagen zum Antrag aus und informiert sie darüber, wann und wie sie das Geld erhalten. Familien müssen einen Nachweis der Schule einreichen, dass der Computer für den digitalen Unterricht benötigt wird und die Schule keinen Schulcomputer zur Verfügung stellen kann.
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