Für die meisten Familien ist das Kindergeld ein nicht unerheblicher Posten im Familienhaushalt. Es soll Eltern helfen, die Kosten für ihre Kinder leichter zu bewältigen. Hier sind alle wichtigen Infos.
- 1.Wer bekommt Kindergeld?
- 2.Wie kann ich Kindergeld beantragen?
- 3.Bekommt man auch Kindergeld, wenn man im Ausland lebt?
- 4.Welche Regeln gelten für in Deutschland Lebende ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
- 5.Wie hoch ist das Kindergeld?
- 6.An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
- 7.Kindergeld: Was gilt für getrennt lebenden Eltern?
- 8.Auf was wird das Kindergeld angerechnet?
- 9.Gibt es für volljährige Kinder eine Einkommensgrenze beim Kindergeld?
- 10.Wie lange bekommen Kinder mit Behinderungen Kindergeld?
- 11.Was ist der Kinderfreibetrag?
- 12.Wann kann ich das Kindergeld beantragen?
- 13.Wer zahlt das Kindergeld aus?
- 14.Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung (Schule, Studium, Berufsausbildung, Freiwilligendienst) bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Dabei muss es sich nicht zwingend um leibliche Kinder handeln, auch für Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder kann es beantragt werden.
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld könnt ihr online auf der Website der Arbeitsagentur beantragen. Die Familienkassen benötigen die Steuer-Identifikationsnummern des Elternteils, das Elterngeld bezieht, und die des Kindes. Diese Steuer-ID steht auf der Lohnbescheinigung oder dem Steuerbescheid. Die Steuer-ID des Kindes steht ebenfalls auf dem Steuerbescheid, bzw. in den Unterlagen, die das Bundeszentralamt für Steuern euch nach der Geburt zugeschickt hat.
Wenn es Probleme gibt, die Nummer herauszufinden, kann sie auch bei der Bundeszentrale für Steuern erfragt werden. Außerdem muss die Geburtsurkunde des Kindes, bzw. die Geburtsbescheinigung im Original eingereicht werden.
Bekommt man auch Kindergeld, wenn man im Ausland lebt?
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat auch Anspruch, wenn er im Ausland lebt. Das bedeutet, wenn jemand zwar außerhalb Deutschlands wohnt, aber aus einer deutschen Kasse entlohnt wird, kann es beantragt werden.
Welche Regeln gelten für in Deutschland Lebende ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit auch in Deutschland Lebende ohne deutsche Staatsbürgerschaft die Ausgleichszahlung bekommen:
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
- Staatsangehörigkeit Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, Marokkos, Montenegros, Serbiens, Tunesiens oder der Türkei. Menschen aus diesen Staaten müssen außerdem sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen.
- Gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der in Deutschland gearbeitet werden darf
- Anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter
Wie hoch ist das Kindergeld?
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld für das jedes Kind monatlich je 250 €. Ein Staffelung der Kindergeldes nach Anzahl der Kinder, wie es zuvor üblich war, gibt es nicht mehr.
An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
Kindergeld bekommt die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Wenn das Kind bei beiden Eltern lebt, können diese festlegen, auf wessen Konto überwiesen wird. Lebt das Kind bei seinen Großeltern oder einer Pflegefamilie, können diese das Geld beziehen.
Kindergeld: Was gilt für getrennt lebenden Eltern?
Lebt das Kind abwechselnd in zwei Haushalten, bekommt nur ein Elternteil das Geld ausgezahlt und zwar der, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich dieser um die Hälfte des Kindergeldes.
Auf was wird das Kindergeld angerechnet?
Das Geld wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Hartz-IV-Empfänger*innen wird es hingegen in voller Höhe angerechnet: Der Hartz-IV-Satz verringert sich also um die Summe des ausgezahlten Betrags.
Zur Vereinfachung ein Beispiel:
Ein Vater lebt allein mit seinem 6-jährigen Kind. Das Kindergeld beträgt 204 € (Jahr 2019). Für das Kind sieht die Hartz-IV-Gesetzgebung einen Regelbedarf von 302 € vor. Davon zieht das Jobcenter das Kindergeld ab. Dementsprechend bleiben noch 98 € übrig. Diese Summe wird vom Jobcenter ausgezahlt.
Gibt es für volljährige Kinder eine Einkommensgrenze beim Kindergeld?
Das Kindergeld ist vom Einkommen der Kinder unabhängig. Das heißt: Eltern volljähriger Kinder, die noch Anspruch auf das Geld haben, müssen keine Belege für das Einkommen der Kinder einreichen. Klartext: Geht ein Kind zum Beispiel neben dem Studium arbeiten, hat das keine Auswirkungen.
Wie lange bekommen Kinder mit Behinderungen Kindergeld?
Für Kinder mit Behinderungen gelten spezielle Regelungen – für sie gibt es keine altersmäßige Begrenzung. Wenn ein Kind auch nach dem 25. Lebensjahr sich selbst unterhalten, bzw. keinen eigenen Haushalt führen kann, wird das Kindergeld weiterhin an die Eltern ausgezahlt. Die Behinderung muss mit einem Behindertenausweis nachgewiesen werden.
Was ist der Kinderfreibetrag?
In Deutschland haben Eltern die Wahl, ob sie sich jeden Monat das Kindergeld auszahlen lassen oder durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen. Für das Jahr 2021 beträgt der Kinderfreibetrag 5.460 € (2.730 € je Elternteil). Die Freibeträge kommen in Betracht, wenn ihr sehr viel verdient. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt und verrechnet für euch den Steuervorteil. In Abhängigkeit von eurem zu versteuerndem Einkommen, profitiert ihr entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag mehr.
Wann kann ich das Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld kann beantragt werden, sobald das Kind auf der Welt ist. Unser Tipp: Ihr könnt den Online-Antrag schon vorbereiten und abspeichern. Dann könnt ihr ihn nach der Geburt ohne großen Zeitaufwand fertig machen und abschicken. Im Zweifel kann das Kindergeld aber auch rückwirkend für bis zu sechs Monate beantragt werden.
Wer zahlt das Kindergeld aus?
Für die Auszahlung sind die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit zuständig. Hier findet ihr die Kindergeldauszahlungstermine.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Detaillierte Antworten auf spezielle Fragen erhaltet ihr beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bei der Arbeitsagentur.
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