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Goodbye, Deutschland

Kindergeld im Ausland: Auf diese Dinge müsst ihr unbedingt achten!

Kindergeld im Ausland: Familie in Lissabon

Der Deutsche Staat geht grundsätzlich davon aus, dass Familien mit Kindern mehr Geld im Monat brauchen als Menschen, die kinderlos sind. Mit der Auszahlung von Kindergeld will der Staat die Versorgung von Kindern sicherstellen und den Mehraufwand der Familie für den Unterhalt und die Ausbildung der Kinder ausgleichen. Wer ins Ausland zieht, muss prüfen, inwiefern der Anspruch auf Kindergeld auch dort noch besteht.

Kindergeld im Ausland: Die Sache mit der Steuerpflicht

Wer in Deutschland lebt und Steuern zahlt, hat normalerweise keine Probleme damit, Kindergeld zu beantragen. Es bemisst sich an dem Wert, der als das Existenzminimum für Kinder festgelegt wurde: Seit dem 1. Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind.

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Anders sieht es aus, wenn eine Familie (vorübergehend) ins Ausland zieht. Denn dann ändert sich neben der Wohnsituation und dem gewöhnlichen Aufenthalt oft auch der Steuerstatus. Beide sind wichtige Indikatoren für die Entscheidung, ob weiterhin Kindergeld aus Deutschland bezogen werden kann.

Zunächst zu der Sache mit der Steuerpflicht: Wer ins Ausland zieht und dort mehr als 183 Tage im Jahr lebt, wird dort auch steuerpflichtig. Generell ist es möglich, auch aus dem Ausland Kindergeld zu beziehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass ihr entweder in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bleibt oder aber entsprechend behandelt werdet und dass die Kinder bei euch leben.

Ein Beispiel: Wenn ihr keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habt (und das geht ganz schnell, denn ihr seid bei Wegzug ins Ausland dazu verpflichtet, euch bei der Behörde abzumelden), in Deutschland aber Arbeitslohn bezieht, seid ihr in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig – und könnt dementsprechend auch kein Kindergeld im Ausland aus Deutschland beziehen.

Informiert euch vor eurer Auswanderung also gut darüber, inwieweit ihr in Deutschland noch steuerpflichtig sein werdet. Am sichersten geht das über einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin. Manchmal hilft euch auch ein Anruf beim zuständigen Finanzamt weiter.

Julia Windhövel

Vorbereitung ist alles

Wir haben den Sprung gewagt und sind als Familie nach Portugal ausgewandert. Was für ein Abenteuer! Was für ein Bürokratie-Dschungel! Das Kindergeld auch im Ausland beziehen zu können, wäre für uns natürlich ein Traum gewesen. Da wir jedoch „erstmal für immer" nach Lissabon gezogen sind und somit dort steuerpflichtig wurden, zerplatzte dieser Traum ganz schnell. Ich habe mich damals nach allen Ausnahmen und Regeln ganz genau erkundigt, die Familienkasse hat mir dabei sehr weitergeholfen. Es lohnt sich also immer, bei Fragen dort einfach mal anzurufen. Und nicht vergessen: Wandert ihr mit der Familie aus, müsst ihr euch nicht nur aktiv in Deutschland abmelden, sondern diese Veränderung auch aktiv bei der Familienkasse bzw. der Kindergeldstelle anzeigen. Wer Kindergeld bezieht, obwohl es ihm nicht zusteht, muss dieses zurückzahlen.

Julia Windhövel

Die Ausnahme: Kindergeld im Ausland beziehen trotz beschränkter Steuerpflicht

Wie so oft im Leben, gibt es bei vielen Regeln auch eine Ausnahme. So auch beim Bezug von Kindergeld im Ausland, obwohl ihr in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig seid. Dieser Fall tritt ein, wenn euch das Kindergeld nicht mehr als Steuerleistung, sondern als Sozialleistung gezahlt wird. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen ODER
  2. als EntwicklungshelferIn oder MissionarIn tätig sein ODER
  3. in Deutschland beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sein ODER Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht UND gleichzeitig StaatsangehörigeR eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sein UND in einem der Mitgliedstaaten leben (Quelle: DIA - Deutsche im Ausland e.V.)

Trifft das bei euch zu, könnt ihr einen Antrag bei eurer zuständigen Familienkasse stellen und so das Kindergeld auch im Ausland beziehen.

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Ein Beispiel: Ist die Person, die das Kindergeld bezieht, beispielsweise aktuell arbeitslos und besteht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit und zieht als EU Bürger ins EU Ausland, kann die Person für maximal sechs Monate das Arbeitslosengeld exportieren und somit auch für diese Zeit noch Kindergeld beziehen. Ganz anders verhält es sich allerdings mit dem Elterngeld. Dieses könnt ihr nicht beziehen, wenn ihr euch (regulär) im Ausland aufhaltet.

Wichtig zu wissen

Kindergeld versteht sich nicht als Leistung für die Kinder, sondern ist eine Steuerleistung für die Eltern. Deswegen ist es auch nicht egal, wo ihr euren regulären Wohnsitz habt und Steuern zahlt.

Es ist auch nicht egal, in welche Ecke der Welt es euch verschlägt. Kindergeld im Ausland könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen nur beziehen, wenn mit Ausland ein EU Staat bzw. ein Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gemeint ist.

Kindergeld im Ausland: Die Sache mit dem Wohnsitz

Um Kindergeld zu beziehen, müsst ihr euren Wohnsitz oder generellen Aufenthalt in Deutschland haben, denn nur so seid ihr hier auch unbeschränkt steuerpflichtig. Geht ihr zum Beispiel nur im Rahmen eurer Elternzeit für wenige Monate ins Ausland und vermietet eure Wohnung unter, könnt ihr weiterhin Kindergeld aus Deutschland beziehen (Achtung: Die Grenze liegt bei 183 Tagen, seid ihr länger weg, gilt das nicht mehr als genereller Aufenthalt in Deutschland).

Verlegt ihr euren generellen Aufenthalt komplett und langfristig, d.h. mehr als die 183 Tage im Jahr, ins Ausland, endet prinzipiell auch eure unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (Achtung: Hier gibt es einige Stolperfallen, die trotz Wegzug eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen. Am besten haltet ihr immer Rücksprache mit einem Steuerberater!). Ihr seid dazu verpflichtet, euch bei der deutschen Behörde abzumelden und auch der Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, dies mitzuteilen (das nennt sich „Veränderungsmitteilung").

Kindergeld im Ausland zu beziehen geht dann nur noch, wenn es euch, wie oben beschrieben, als Sozialleistung zusteht.

Wenn ihr euch noch immer nicht sicher seid, ob und inwieweit ihr Kindergeld im Ausland aus Deutschland beziehen könnt, fragt am besten direkt bei der für euch zuständigen Familienkasse nach.

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Quellen:
Bundesagentur für Arbeit, DIA Deutsche im Ausland e.V., Familienportal des Bundes, Auswärtiges Amt

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Bildquelle: Getty Images/ SHansche

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