Weniger Steuern zahlen und mehr Geld für die Familie zur Verfügung haben – mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag will der Statt uns Familien unter die Arme greifen. Wo ihr das Kindergeld in der Steuererklärung angeben müsst und worauf ihr achten könnt, um mit Kind mehr Steuern zu sparen. Nicht zu vergessen die große Frage: Ist es besser Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung geltend zu machen?
Wo muss ich das Kindergeld in der Steuererklärung angeben?
Das Kindergeld musst du in der Steuererklärung mit angeben. Dazu trägst du die erforderlichen Daten in dem Dokument "Anlage Kind" in die Zeilen 6 und 7 ein.
Kinder kosten Geld, deswegen unterstützt euch der Staat durch steuerliche Vorteile und Förderinstrumente wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, senkt der Kinderfreibetrag die Steuerlast durch die steuerliche Freistellung des elterlichen Einkommens. Was solltest du dazu bei der Steuererklärung beachten?
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, was ist steuerlich günstiger?
Leider kannst du nicht beides zu deinem finanziellen Vorteil gemeinsam nutzen. Das Gute: Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Steuererklärung automatisch, welche Alternative für euch günstiger ist. Voraussetzung ist, dass das Dokument „Anlage Kind“ ausgefüllt und eingereicht worden ist. Die Prüfung wird für jedes Kind einzeln durchgeführt.
Dieser Vorgang wird als Günstigerprüfung bezeichnet.
Günstigerprüfung: So funktioniert sie
Das Finanzamt errechnet zuerst die Steuerlast ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags, danach wird der Freibetrag berücksichtigt und die Differenz aus beiden Beträgen ermittelt. Diese wird dann mit dem Kindergeldanspruch verglichen und die für dich günstigere Variante gewählt.
Bei hohen Einkommen ist der Steuervorteil in der Regel durch den Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld. Das Finanzamt nimmt als Berechnungsgrundlage deinen Anspruch auf das Kindergeld, deswegen solltest du immer Kindergeld beantragen.
Bei der Steuererklärung wählt das Finanzamt durch die Günstigerprüfung automatisch die für dich steuerlich günstigere Variante zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Du musst dich um nichts Weiteres kümmern, jedoch musst du einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse erfolgreich gestellt haben.
Kindergeld beantragen
Das bekannteste Förderinstrument ist wahrscheinlich das Kindergeld. Es steht allen Eltern zu, die erfolgreich einen Antrag bei der Familienkasse gestellt haben und deren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet. Als Eltern solltet ihr unbedingt das Kindergeld beantragen: Steuerliche Vergünstigungen sind oftmals vom Kindergeldanspruch abhängig und werden vom Finanzamt nur bei positivem Kindergeldbescheid über das Kindergeld berücksichtigt.
Die Ansprüche stehen auch Pflegeeltern und Eltern von adoptierten oder angenommenen Kindern zu. Das Geld wird monatlich immer nur einem Elternteil ausgezahlt und beträgt pro Kind 250 €.
Was ist der Kinderfreibetrag eigentlich?
Der Kinderfreibetrag stellt einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei und soll so das Existenzminium der Kinder sicherstellen. Dies wird durch die Senkung der Steuerlast (durch die steuerliche Freistellung des elterlichen Einkommens also) erreicht.
Es wird dabei nicht wie beim Kindergeld monatlich Geld ausbezahlt. Aber es gelten dabei die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie beim Kindergeld.
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen.Die Höhe des gesamten Kinderfreibetrags für beide Eltern zusammen liegt ab 1. Januar 2023 bei 8.952 €.
Komplett steht dieser Gesamtbetrag einem einzelnen Elternteil in folgenden Fällen zu:
- Der andere Elternteil ist bereits verstorben, nicht auffindbar oder hat seinen Wohnsitz im Ausland.
- Du hast das Kind allein adoptiert oder in Pflege genommen.
- Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht nicht.
Bei Einzelveranlagung, im Scheidungsfall, dauerhafter Trennung wird der Betrag zwischen beiden Partnern geteilt.
Die Entwicklung der Beitragshöhe:
Jahr | Höhe des Kinderfreibetrags inklusive BEA |
2024 | 9.312 € |
2023 | 8.952 € |
2022 | 8.548 € |
2021 | 8.388 € |
2020 | 7.812 € |
2019 | 7.620 € |
2018 | 7.428 € |
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