Nach der Geburt deines Kindes stellst du in der Regel den Antrag auf Kindergeld. Nach Prüfung durch die Familienkasse erhältst du den sogenannten 'Kindergeldbescheid'. Er enthält alle Informationen zum Bezug des Kindergeldes. Erfahre mehr Wissenswertes rund um den Kindergeldbescheid und den Kindergeldantrag.
Das Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen nach erfolgreichem Antrag für jedes Kind ausgezahlt, denn der Staat möchte durch diese Leistung die Mehrkosten von Familien mit Kindern ausgleichen oder zumindest verringern. Das Geld wird dabei maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Was ist der Kindergeldbescheid?
Den Kindergeldbescheid erhältst du nach positivem Bescheid deines Antrages von der Familienkasse: Diese prüft den Antrag, teilt eine Kindergeldnummer zu und erlässt einen Kindergeldbescheid meistens innerhalb von 4 Wochen.
Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde. Im Falle des Kindergeldbescheides enthält er alle Informationen zum Bezug des Kindergeldes. So kannst du aus dem Dokument die Höhe der monatlichen Zahlungen und die Zeitpunkte der Zahlungen des Kindergeldes auf deinem Konto entnehmen.
Der Bescheid wird dir postalisch zugestellt und sollte gut aufgehoben werden.
Wofür benötige ich den Kindergeldbescheid?
Die Kindergeldbescheinigung benötigst du auch später noch für den Arbeitgeber und ggf. das Jobcenter. Insbesondere bei der Beantragung von Sozialleistungen benötigst du ihn. Ein weiteres Beispiel ist die Beantragung von BAföG: Wollen deine Kinder dies in Anspruch nehmen, brauchen sie den Kindergeldbescheid für den Antrag.
Was kann ich tun, wenn der Bescheid verloren geht?
Im Verlustfall kannst du einen neuen Bescheid anfordern. Dazu wendest du dich einfach an deine Familienkasse.
Wie bekomme ich den Kindergeldbescheid?
Nach Beantragung des Kindergeldes bei der Familienkasse bekommst du den Bescheid per Post zugeschickt.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Den Kindergeldantrag kannst du einfach über den Online-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.familienkasse.de stellen. Dort lassen sich die Formulare ausdrucken und dann ausfüllen.
Du kannst aber auch online alle notwendigen Daten eingeben, musst aber dennoch den Antrag ausdrucken, dann unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen an die Familienkasse senden. Die eingetragenen Daten kannst du zusätzlich verschlüsselt vorab an die Behörde schicken. Leider erspart dir der digitale Versand nicht den Papierkrieg, da deine Unterschrift zur Bearbeitung leider zwingend benötigt wird.
Folgende Dokumente benötigst du in der Regel:
- Geburtsurkunde des Kindes (im Falle minderjähriger Kinder, beim allerersten Antrag)
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Steueridentifikationsnummer des beantragenden Elternteils
- Bei volljährigen Kindern zusätzlich noch entsprechende Nachweise, wie
Kind geht noch zur Schule | Schulbescheinigung |
Kind studiert | Immatrikulationsbescheinigung |
Kind ist in der Ausbildung | Nachweis über Dauer und Art der Berufsausbildung wie Ausbildungsvertrag |
Kind ist auf Arbeitssuche | Bescheinigung zur Arbeitssuchend-Meldung |
Kind ist im Freiwilligendienst | Bescheinigung des Trägers |
Kind mit Behinderung | Bescheinigung des behandelnden Arztes, ärztliches Gutachten, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamts |
Folgende Dokumente musst du ausfüllen:
- Antrag auf Kindergeld – (Dokument: KG1 allgemein)
- Anlage Kind (zu KG1)
Was passiert, wenn ich vergessen habe den Antrag zu stellen?
Grundsätzlich erhältst du ab dem Monat, in dem das Kind geboren wurde, auch das Kindergeld. Es wird immer in voller Höhe monatsweise ausgezahlt. Dies gilt auch bei verspäteter Beantragung der Leistung.
Die gute Nachricht: Das Kindergeld kann rückwirkend für vier Jahre beantragt werden. Die schlechte Nachricht: Die rückwirkende Auszahlungsfrist verkürzt sich jedoch seit 2018 auf sechs Monate. Das heißt, dass trotz eines längeren Anspruchs ist die tatsächliche Auszahlung nach sechs Monaten verfristet.
Auf dem Kindergeldbescheid findest du alle relevanten Informationen. Die Antragstellung solltest du aufgrund der Verfristung der Auszahlungsfrist innerhalb von sechs Monaten erledigen.
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