In Deutschland solltest du als Student eine Krankenversicherung haben, um im Falle einer Krankheit ausreichend versorgt zu sein. Wir stellen dir hier wichtige Regelungen vor, die für Studierende in Deutschland gelten und geben dir so einen Überblick über die Krankenversicherung für Student*innen.
Als Student*in besteht für dich in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Diese endet für dich als Student*in spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Deine Semesteranzahl spielt dabei mittlerweile keine Rolle mehr. Danach kannst du dich freiwillig versichern.
Krankenversicherung Student: Wie kannst du dich krankenversichern?
Es besteht für dich die Möglichkeit, dich über die Familienversicherung mitversichern zu lassen oder dich selbst zu versichern.
Krankenversichert durch die Familienversicherung
Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du dich über deine Eltern in der Familienversicherung mitversichern lassen. Sie ist in der Regel die günstigste Möglichkeit für eine Krankenversicherung. Im Falle einer nachweislichen Verzögerung des Studiums, zum Beispiel durch einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, verlängert sich die Altersgrenze um die Dauer des Dienstes, höchstens jedoch um ein Jahr, auch wenn die Dienstdauer diese 12 Monate übersteigen sollte.
Du kannst die Familienversicherung auch jenseits des 25. Lebensjahres nutzen, wenn du über deine Partner*in (Ehe oder Lebenspartnerschaft) familienversichert bist.
Eigene Krankenversicherung
Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, musst du dich selbst versichern. Hierfür gibt es günstige Studierenden-Tarife. Die Versicherung als Student*in beginnt übrigens am Tag nach dem Ende der Familienversicherung oder mit dem Semesterbeginn, frühestens jedoch am Tag der Einschreibung.
Zum Studienbeginn hast du in der Regel die Wahl, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest. Bitte beachte, dass diese Entscheidung normalerweise während des Studiums nicht geändert werden kann. Du kannst dir im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Art der Krankenversicherung für dich am besten ist.
Es ist empfehlenswert, in diesem Zusammenhang auch an mögliche höhere Kosten nach der Studienzeit zu denken. Gerade bei der privaten Krankenversicherung zahlst du nach den anfänglich günstigen Tarifen nach dem 25. Lebensjahr oftmals hohe Beiträge. So profitierst du bspw. zunächst, dass du durch deine beiden privat versicherten Eltern den günstigen Beihilfetarif (Eltern als Beamte tätig) erhältst. Fällt dieser dann weg, sollte man in der Lage sein, den höheren Beitrag finanziell noch gut stemmen zu können.
Solltest du eine gesetzliche Krankenkasse wählen, zahlst du einen Beitrag, der sich aus der Anwendung des prozentualen KV-Beitrags von 14,6% auf die Bezugsgröße des BAföG-Höchstsatzes von 812 € und einem Zusatzbeitrag zusammensetzt.
Die Höhe des Zusatzbeitrages kann sich bei den Krankenkassen im Gegensatz zum KV-Beitrag individuell unterscheiden. Der Durchschnitt der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen ist mittlerweile von 1,3 % auf 1,6 % gestiegen. Mit diesem Wert kannst du die Angebote gut vergleichen und bewerten.
Aber es gibt weiterhin günstige Anbieter (Stand 03/ 2023), wie zum Beispiel die BKK firmus mit 0,9 % Zusatzbeitrag (kompletter Krankenkassenbeitrag: 90,29 €) oder die Techniker Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,2 % (kompletter Krankenkassenbeitrag: 92,73 €).
Krankenversicherung Student: Was muss man bei Tätigkeiten neben dem Studium beachten?
Als Werkstudent in der Familienversicherung darfst du bis zu 585 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ergibt sich aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 485 Euro und einer Werbungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat (1.200 Euro pro Jahr). Im Gegensatz dazu liegt das monatliche Einkommenslimit für Minijobber seit dem 1. Oktober 2022 bei maximal 520 Euro.
Solltest du eine dieser Einkommensgrenzen regelmäßig überschreiten, kannst du nicht mehr beitragsfrei über die Familienversicherung versichert sein. In diesem Fall wirst du normalerweise den reduzierten Beitrag für die studentische Krankenversicherung zahlen müssen.
Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Du darfst als Student*in während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Semesterferien gilt diese Beschränkung nicht. Arbeitest du jedoch regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, zum Beispiel als Werkstudent*in, bist du nicht mehr als Student*in versichert, sondern als Arbeitnehmer*in und musst den vollen Beitrag zahlen.
Als Student*in kannst du in der Regel zusätzliche Einnahmen immer gut gebrauchen. In unserem Video findest du einen Tipp zu einer interessanten Einnahmequelle:
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