Besteht der Verdacht, Vater von einem Kuckuckskind zu sein, ist das nicht nur psychisch sehr belastend, sondern es entstehen auch viele Fragen auf juristischer Ebene. Wenn du betroffen oder eventuell der biologische Vater bist, als dieser jedoch nicht rechtlich anerkannt, dann gibt es diese Dinge zu beachten.
Kuckuckskinder nennt man all jene Kinder, die von einem Vater aufgezogen werden, der zunächst einmal nicht ahnt, dass er nicht der biologische Erzeuger war. Ob Affäre oder einmaliger Seitensprung – es kommt selten, aber dennoch vor, dass Frauen außerhalb ihrer Beziehung oder Ehe von einem anderen Mann schwanger werden.
Kuckuckskind: Seltener als vermutet
Während lange Zeit Vermutungen kursierten, dass zehn oder gar 20 % aller Kinder nicht vom offiziellen Vater gezeugt wurden, hat man diese Zahl mittlerweile deutlich nach unten korrigiert. Eine Studie aus dem Jahr 2016 kommt zu Werten um die ein bis zwei Prozent.
Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit, dass du Vater eines Kuckuckskindes bist, recht gering. Solltest du dir dennoch unsicher sein, kann ein Vaterschaftstest Abhilfe schaffen und zudem eine Grundlage sein, die Vaterschaft abzuerkennen.
Tipp: Wenn du die Vermutung hast, der Papa eines Kuckuckskindes zu sein, solltest du dich in jedem Fall von einem Experten oder einer Expertin bei Fragen rechtlich beraten lassen.
Kuckuckskinder aus rechtlicher Sicht
Wenn die Mutter verheiratet ist, gilt vor dem Gesetz automatisch der Ehemann als der Vater des Kindes – egal, ob er es selbst gezeugt hat oder nicht. Der sogenannte Scheinvater hat alle Rechte und Pflichten, die auch ein leiblicher Vater hat.
Hat er begründete Zweifel daran, dass er wirklich der biologische Vater ist, weil er zum Beispiel weiß, dass seine Frau eine Affäre hatte/hat, kann er die Vaterschaft anfechten. Damit das Familiengericht eine entsprechende Klage anerkennt und prüft, sind jedoch Belege nötig, zum Beispiel Beweise, dass es zum mutmaßlichen Zeugungszeitpunkt keine sexuellen Kontakte gab oder er selbst zeugungsunfähig ist. Wird die Klage zugelassen, ordnet das Gericht einen Vaterschaftstest an.
Außerdem muss er sich an die Anfechtungsfristen halten, die in §1600b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt sind. Hier heißt es unter anderem:
Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen
§ 1600b Abs. 1 BGB
Hinweis: Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Hat der rechtliche Vater die Anfechtungsfrist versäumt, gelten für ihn weiterhin alle Rechten und Pflichten.
Sollte sich womöglich später herausstellen, dass ein anderer der Vater des Kindes ist, kann das Kind mit Beginn der Volljährigkeit selbst anfechten. Allerdings gilt auch hier eine Frist von zwei Jahren.
Hat der biologische Vater Rechte?
Wenn die Vaterschaft nicht durch den Scheinvater angefochten wird, ist es für den biologischen Vater nicht einfach, seine eigene Vaterschaft anzuerkennen – das Kind hat schließlich schon einen Papa. Einen Vaterschaftstest vorzulegen reicht nicht aus, solange der Scheinvater nichts unternimmt.
Aussichten, die Vaterschaft anerkannt zu bekommen, gibt es dennoch – zum Beispiel, wenn die Mutter und der Scheinvater bereits geschieden sind und der biologische Vater mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt. Bilden sie bereits eine Familieneinheit, könnte das Gericht befinden, dass es im Interesse des Kindes ist, dass sein biologischer Vater auch der offizielle wird.
Muss die Mutter den wahren Vater nennen?
Ein direkter Rechtsanspruch des Scheinvaters besteht aktuell nicht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und fordert für einen Auskunftsanspruch eine entsprechende Gesetzesnorm. Das bedeutet, dass die Mutter nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Scheinvater mitzuteilen, wer der Erzeuger des Kindes ist (Beschl. v. 24.02.2015, Az.:1 BvR 472/14).
Heimlicher Vaterschaftstest: Ist das erlaubt?
Ziehst du in Erwägung, einen heimlichen Vaterschaftstest zu machen, kann das für dich rechtliche Folgen haben. Auch wenn dieser ergeben sollte, dass du nicht der biologisch Vater bist, kannst du die Vaterschaft mit seiner Hilfe vor Gericht nicht anfechten.
Im Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist geregelt, dass es verboten ist, heimlich Vaterschaftstests durchführen zu lassen. Somit ist die Person, die diesen veranlassen möchte, verpflichtet, die Einwilligung aller Betroffenen einzuholen. Ist das Kind minderjährig, müssen lediglich Vater und Mutter über das Verfahren Bescheid wissen.
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