Nach dem Elterngeld gibt es in manchen Bundesländern eine weitere finanzielle Unterstützung für Eltern: Ihr könnt das sogenannte Landeserziehungsgeld beantragen. Dafür gelten sehr verschiedene Voraussetzungen. Aktuell gibt es dieses leider nur in zwei Bundesländern.
Wer bekommt Landeserziehungsgeld?
Das sogenannte Landeserziehungsgeld soll Mütter und Väter nach der Elternzeit finanziell unter die Arme greifen. Es gehe darum, Eltern, die ihre Kinder nach den Elternzeitmonaten einen Großteil zu Hause betreuen, mit einer Geldleistung zu unterstützen. Das können sowohl Alleinerziehende als auch geringverdienende Eltern oder Eltern sein, die nur halbtags arbeiten können.
Also kann man das Erziehungsgeld nach dem Erhalt von Elterngeld unter bestimmten Bedingungen beantragen. Der Staat möchte damit Familien mit Kindern unter die Arme greifen, auch nach der Elternzeit.
Unterschiedliche Voraussetzungen
Doch die Voraussetzungen für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes sind unterschiedlich. Es nennt sich zwar "Landeserziehungsgeld", wird aber nicht deutschlandweit gezahlt. Aktuell zahlen es nur noch die Bundesländer Sachsen und Bayern. In Bayern wurde das Landeserziehungsgeld aber 2018 vom sogenannten Bayerischen Familiengeld abgelöst.
Landeserziehungsgeld in Sachsen
Im Bundesland Sachsen können Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes diese monatliche Hilfe beantragen.
Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
familie.sachsen.de
Wer in Sachsen Landeserziehungsgeld erhält:
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Sorgerecht für ein Kind im eigenen Haushalt
- Betreuung und Erziehung des Kindes
- Keinen Kitaplatz oder staatlich geförderte Tagespflege
- Kein Arbeitseinkommen oder nur Teilzeiteinkommen
Für Eltern, die eine Ausbildung machen, Stiefeltern, Personen mit Aufenthaltstiteln und Grenzgänger*innen kann es in Einzelfällen zu Ausnahmen dieser Regelungen kommen.
Wie lange Landeserziehungsgeld ausgezahlt wird:
Beim 1. Kind | Beim 2. Kind | Ab dem 3. Kind | |
Im 2. Lebensjahr des Kindes* | 5 Monate | 6 Monate | 7 Monate |
Im 3. Lebensjahr des Kindes* | 9 Monate | 9 Monate | 12 Monate |
*Gemeint ist der Erst-Bezug von Landeserziehungsgeld
Landeserziehungsgeld in Sachsen: Höhe des Geldes und Einkommensgrenzen
Die Anzahl der Kinder ergibt sich aus den eigenen Kindern und denjenigen von Partner, Lebenspartner*in, Ehegatten oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft. Die Höhe des Geldes hängt von der Anzahl der Kinder ab:
- für das 1. Kind monatlich 150 €
- für das 2. Kind 200 €
- für das dritte Kind 300 €
Erziehungsgeld in Sachsen ist außerdem einkommensabhängig. Es wird bis zu folgenden Einkommensgrenzen ausgezahlt:
- bis 24.600 Euro bei Paaren,
- bis 21.600 Euro bei Alleinerziehenden,
- zuzüglich 3.140 Euro je weiteres Kind
Wenn das Einkommen diese Grenzen überschreitet, wird der ausgezahlte Betrag geringer. Also können auch Eltern diese Unterstützung beantragen, die mehr als das erwähnte Einkommen haben.
Für Geburten ab 1. Januar 2015 wird die Leistung ab dem 3. Kind unabhängig vom Einkommen gewährt.
Wird Erziehungsgeld mit anderen Leistungen verrechnet?
In Sachsen wird die Hilfe zusätzlich zu Sozialgeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gezahlt und darf nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet werden. Erziehungsgeld erhält man erst nach dem Bezug von Basiselterngeld, man kann es jedoch zusätzlich zum ElterngeldPlus erhalten.
Landeserziehungsgeld in Bayern
Die Regeln für das Erziehungsgeld sind in Bayern ganz andere. Bzw. gab es bis 2018 noch das Landeserziehungsgeld. Das wurde im September 2018 vom Familiengeld abgelöst. Nach dem Bayerischen Familiengeldgesetz bekommen Eltern für jedes Kind ab dem zweiten und dritten Lebensjahr 250 € monatlich (vom 13. bis 36. Lebensmonat). Ab dem dritten Kind erhält man sogar 300 € monatlich. Dies gilt für Kinder, die nach dem Oktober 2015 geboren sind.
Bayern ist bei den Voraussetzungen jedoch viel großzügiger: Denn die Leistung ist weder an das Einkommen noch andere Leistungen gebunden. Auch Eltern, die ihr Kind in einer Krippe oder Kita betreuen lassen, können das Familiengeld erhalten.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/
Wie kann ich Landeserziehungsgeld beantragen?
Um die Leistung zu beantragen, müsst ihr euch an eure jeweilige Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle wenden. Ihr könnt auch lokal beim Jugendamt bzw. eurer Elterngeldstelle nachfragen. Das kann je nach Bundesland in Sachsen oder Bayern verschieden geregelt sein. Auf den unten genannten Webseiten bekommt ihr weitere Informationen dazu.
Landeserziehungsgeld und finanzielle Hilfe in anderen Bundesländern
Leider gibt es aktuell in anderen deutschen Bundesländern das Landeserziehungsgeld nicht. In Baden-Württemberg und Thüringen wurde es wieder abgeschafft. In allen anderen Ländern erhalten Familien das bundesweite Elterngeld, Elterngeld Plus, Kindergeld, den Kinderzuschlag oder Kinderfreizeitbonus.
Quellen: Landeserziehungsgeld für Sachsen, Familiengeld Bayern
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