Zum 1. Mai treten einige Gesetzes- und Regeländerungen in Kraft. Bestimmte Branchen dürfen sich über finanziellen Zuschuss freuen und das Deutschlandticket startet offiziell. Weitere Details und wichtige Änderungen im Überblick.
Deutschlandticket startet offiziell
Endlich ist es soweit: Wir konnten es bereits seit April kaufen, aber ab 1. Mai ist es nun gültig: das neue Deutschlandticket im monatlich kündbaren Abo für den Öffentlichen Nahverkehr deutschlandweit. Für 49 € pro Monat darf eine Person damit den gesamten Nahverkehr sowie regionale Züge nutzen. Ausgenommen sind lediglich ICEs oder ICs. Weitere Informationen zur Ticketgültigkeit gibt es unter deutschlandticket.de (aktuell finden Wartungsarbeiten statt), dort könnt ihr es auch kaufen. Ihr könnt es aber auch überall bei der Deutschen Bahn und in euren regionalen Verkehrsverbunden erhalten. Reizvoll ist das Ticket vor allem für tägliche Pendler und alle, die täglich im Alltag den Nahverkehr nutzen und viel mit Zügen und den Öffentlichen unterwegs sind.
Tipp: Jedes Bundesland darf individuell vergünstigte Tickets für bestimmte Gruppen wie Schüler und Studierende oder Rentner*innen anbieten. Das obliegt der Entscheidung der jeweiligen Länder. Informiert euch am besten nochmal beim regionalen Nahverkehr, welche Deutschlandtickets es in eurem Bundesland gibt.
Finanzielle Unterstützung für verschiedene Branchen
Im Mai werden Mitarbeitende im Bauhauptgewerbe Tarifgebiet West und in Berlin mit der Lohnabrechnung einmalig 450 € brutto mehr erhalten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begründet diese finanzielle Hilfe als Ausgleich zu den Tariflohnerhöhungen im Tarifgebiet Ost. Wer Teilzeit arbeitet, erhält das Geld anteilig.
Mitarbeitende im Maler- und Lackiererhandwerk bekommen laut Tarifvertrag eine Sonderzahlung von 600 €, die sie entweder schon erhalten haben oder jetzt im Mai mit der Lohnabrechnung bekommen. Dabei handelt es sich um einen abgabefreien Bonus als Inflationsausgleichsprämie, den Arbeitgebende bereits in Raten auszahlen konnten. Teilzeitkräfte erhalten sie wieder anteilig und Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben bekommen 180 €.
Im Video haben wir ein paar Reisetipps für noch unentdeckte deutsche Regionen:
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Im Bereich der Pflege wird ab 1. Mai der Mindestlohn für Ungelernte von 13,70 auf 13,90 € steigen. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung bekommen 14,90 € statt 14,60 € und Pflegefachkräfte erhalten 17,65 € statt 17,10 €.
Aus für die Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App, die uns gezeigt hat, wie viele Coronainfizierte es in der Umgebung gibt, wird eingestellt. Ab 30. April 2023 können keine Warnungen mehr via App erfolgen. Ab Juni wird die Applikation auch nicht mehr aktualisiert. Gültige Impfzertifikate kann man weiterhin darüber nutzen.
Neues Gesetz schränkt Werbemöglichkeit für große Online-Dienste ein
Ab dem 2. Mai gilt in der EU das "Gesetz für digitale Märkte". Digitalunternehmen wie Amazon, Google, Apple und Co. müssen sich dann an strengere Regeln halten. Zum Schutz der Verbraucher*innen und für einen fairen Wettbewerb wird eine Selbstbevorzugung oder personalisierte Werbung stärker eingeschränkt. Nutzende müssen vorinstallierte Apps auf ihren Geräten zudem löschen können. Im Fall des Nichteinhaltens drohen des Online-Firmen Sanktionen. Weitere Details lest ihr z.B. beim Europäischen Parlament nach.
Folgende Feiertage erwarten uns im Mai
An diesen Tagen ist bundesweit Feiertag:
- 1. Mai, Tag der Arbeit
- 18. Mai Christi Himmelfahrt
- 29. Mai Pfingsten
Quellen: MDR, Fokus, Deutschlandticket.de
Bildquelle: Getty Images/Geber86