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Neue Gesetze und Regelungen: Was sich im Februar 2023 alles ändert

Neue Gesetze Änderungen Februar 2023

Auch im Februar gibt es einige Neuerungen in der Rechtslage und einige Gesetze von denen wir Verbraucher profitieren.

Keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr

Was im letzten Jahr bereits in einigen Bundeländern umgesetzt wurde, gilt ab Februar für ganz Deutschland: Wir sind nicht mehr verpflichtet, eine Maske in Bus, Bahn oder Zug zu tragen. Es steht dann jedem frei, sich durch eine Maske zu schützen. Der Gesundheitsminister beruft sich auf die aktuelle Pandemielage und setzt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit.

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In einigen Bundesländern gilt auch seit Ende letztem Jahres die Quarantänepflicht nicht mehr. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Das gilt laut MDR aktuell in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Schleswig-Holstein
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Niedersachsen ab 1. Februar
  • Bremen ab 3. Februar
  • Thüringen ab 3. Februar

Masken gehören ab sofort in den Auto-Verbandskasten

Autobesitzer*innen müssen einen Verbandskasten mit sich führen. Ab Februar 2023 müssen darin auch zwei Masken vorhanden sein. Das ist die neue DIN-Norm 13164:22. Stattdessen sind das Dreieckstuch und das Verbandstuch keine Pflicht mehr. Ihr müsst dafür keinen neuen Erste-Hilfe-Kasten besorgen, sondern könnt euren bestehenden um die Masken ergänzen. Prüft bei der Gelegenheit einmal, ob euer Verbandskasten auch vollständig ist. Dann seid ihr auf der sicheren Seite, falls etwas passiert.

Änderung bei Krankenschein

Im letzten Jahr schon angekündigt, wird die Änderung bei der AU-Bescheinigung nun umgesetzt: Wer sich ab Februar 2023 beim Arbeitgeber krankmeldet, muss keinen gelben Krankenschein mehr vorlegen. Die Krankenkasse übermittelt diesen elektronisch an den Arbeitgeber. Dies gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte erhalten weiter ihre AU-Bescheinigung, die sie dem Arbeitgeber vorlegen.

Aus für Energiesparlampen

Ab Februar 2023 dürfen keine Energiesparlampen vom Typ CFLni,T5 und T9 mehr produziert werden. Das darin verbaute Quecksilber gefährdet Umwelt und Gesundheit. Es dürfen nur noch Restbestände verkauft werden. Ab Sommer werden dann auch Leuchtstoffröhren verboten. Alternativ werden nur noch LED-Lampen hergestellt, die viel weniger Strom benötigen und ungiftig sind.

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Bier wird teurer

Bereits im letzten Jahr kündigten einige Biermarken eine Preiserhöhung an. Nun zieht die Warsteiner-Gruppe nach und erhöht die Flaschenbier-Preise um 6,80 € pro Hektoliter (ca. 7 Cent pro halben Liter Bier), die Preise für Fassbier steigen um 20 €. Das heißt, nicht nur das abgefüllte Flaschenbier, sondern auch das Kneipenbier wird preislich steigen. Diese Biermarken werden dann auch teurer:

  • Warsteiner
  • Herforder
  • Frankenheim
  • König Ludwig
  • Kaltenberg
  • Paderborner
  • Isenbeck

Vieles wird teurer. Da drehen wir jeden Cent mehrfach um. Wusstest du, dass du mit deinen alten Ikea-Möbeln Geld verdienen kannst? Erfahre im Video, wie das geht:

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Das steht drauf! Quiz: Wie gut kennst du dich mit Markennamen & deren Bedeutung aus?

Quelle: Fokus, Merkur, MDR

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Bildquelle: Getty Images/andresr

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