Wir alle wünschen uns die "ewige Liebe", die für immer hält. Doch diese romantische Vorstellung hat nicht viel mit der Realität zu tun. Wer realistisch an eine Beziehung herangeht, darf und sollte auch über deren mögliches Ende nachdenken. Unverheiratete Paare sind hier leider nicht abgesichert, es sei denn sie haben einen Partnerschaftsvertrag.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Verheiratete Paare haben durch ihre Eheschließung bei einer Trennung automatisch gesetzliche Ansprüche auf die Verteilung des gemeinsamen Vermögens. Da sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, wird bei einer Scheidung das gemeinsame Geld genau verteilt und Unterhaltsfragen automatisch geklärt. So steht kein Ehepartner nach der Trennung mit leeren Händen da und die Kinder sind ebenfalls finanziell abgesichert. Es sei denn, ein Ehevertrag regeln die Vermögens- und Unterhaltsthematik nochmal neu.
Doch Paare, die "in wilder Ehe" leben, haben diese rechtliche Absicherung nicht. Es sei denn, sie schließen einen gemeinschaftlichen Partnerschaftsvertrag ab, der dies genau regelt. Der privatrechtlich abgeschlossene Vertrag kann nicht nur festlegen, wer nach der Trennung welches gemeinsame Vermögen bekommt, sondern kann auch Rechte und Pflichten während der Beziehung regeln
Für wen ist ein Partnerschaftsvertrag ratsam?
Ein Partnerschaftsvertrag kann grundsätzlich in jeder Beziehung zwischen zwei Menschen abgeschlossen werden. Besonders ratsam ist er jedoch, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgehen, ein Partner an einer schweren Krankheit leidet oder besonders hohes Vermögen besteht wie z. B. durch Immobilienbesitz. Daher rät die Stiftung Warentest, dass vor allem ledige Mütter, die in Teilzeit arbeiten, an eine solche Form der Absicherung denken sollten.
Denn nach einer langjährigen Beziehung stehen diejenigen besonders schlecht dar, die lange Zeit Teilzeit gearbeitet haben, weil sie sich um die Kinder kümmern mussten. Unterhaltsansprüche können diese Frauen ohne Partnerschaftsvertrag, denn oftmals sind es die Frauen, nicht geltend machen.
Zudem kommt es bei gemeinsamen Immobilienbesitz oder auch in einer gemeinsamen Mietwohnung nach einer Trennung von Unverheirateten häufig zum Streitfall. Wer darf im Haus bzw. der Wohnung bleiben? Dies sollte vor allem vor dem Immobilienkauf unbedingt rechtlich geklärt werden. Selbst nach einer Ehescheidung ist die Rechtslage bei Immobilienbesitz häufig kompliziert, daher empfehlen Expert*innen auch hier einen Ehevertrag.
Das sollte ein Partnerschaftsvertrag beinhalten
Da der Partnerschaftsvertrag privatrechtlich zwischen zwei Individuen geschlossen wird, gibt es keine Vorgabe, was darin geregelt sein muss. Ihr setzt die Rechte und Pflichten fest, die ihr regeln wollt. Jede Beziehung ist ganz individuell und ihr habt eure persönlichen Vermögenswerte, Ansichten und Meinungen, was nach der Trennung mit eurem gemeinsamen Besitz passieren soll. Darüber solltet ihr euch ausführlich einigen und dies schriftlich festhalten.
- Vermögens- und Immobilienaufteilung: Wenn ihr gemeinsam in einer Mietwohnung lebt, dann haltet ihr fest, wer nach der Trennung weiter in der Wohnung leben darf. Dafür sollten jedoch beide Partner auch als Hauptmieter eingetragen sein. Weiterhin könnt ihr festhalten, wer die angefallene Kaution bekommt und wie ihr den gemeinsamen Hausrat verteilt. Dafür könnt ihr auch eine exakte Liste der Besitztümer anfertigen. Bei einem gemeinsamen Hauskauf ist es unbedingt erforderlich, dass Unverheiratete sich beide ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen. Sonst muss derjenige, der nicht eingetragen ist, im Streitfall nach eurer Trennung ausziehen. Ihr könnt jedoch demjenigen Partner bzw. Partnerin, der nicht im Grundbuch stehen will ein Wohnrecht schriftlich zusprechen. Außerdem könnt ihr schriftlich festhalten, wer von euch welchen Eigentumsanteil am Haus hat.
- Zahlung laufender Kosten und Versicherungen: Ein Partnerschaftsvertrag kann oder sollte auch festlegen, wer laufende Kosten übernimmt, Versicherungen zahlt und wie die Haushaltskosten verteilt werden. Wer eine Versicherung auf den eigenen Namen abschließt, von der der andere profitiert, muss diese auch weiterzahlen bzw. kann diese auch kündigen.
- Regelung im Todesfall: Auch wenn ihr viele Jahre zusammen lebt, aber nicht verheiratet wart, ist der Partner oder die Partnerin nach dem Tode nicht erbberechtigt. Ihr könnt euch jedoch gegenseitig im Partnerschaftsvertrag in die gesetzliche Erbfolge aufnehmen.
- Regelung bei schwerer Krankheit: Im Normalfall erhalten nur Ehepartner bei einem schweren Unfall oder schwerer Erkrankung Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners. Ihr könnt im Vertrag daher schriftlich festhalten, dass der oder die Andere im Krankheitsfall Auskunft erhalten darf oder auch Behandlungsentscheidungen treffen kann. Ebenfalls kann eine Patientenverfügung sinnvoll sein oder eine Vorsorgevollmacht, damit der Andere in eurem Namen handeln darf.
- Kindesunterhalt: Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, ist es wichtig, dass ihr Unterhaltszahlungen festlegt. Der Partner, der in Teilzeit gearbeitet hat, kann sonst finanzielle Probleme bekommen und würde ohne schriftliche Regelung keine finanzielle Unterstützung für das Kind bekommen.
- Haustiere: Wenn ihr gemeinsame Tiere pflegt, dann könnt ihr auch festlegen, zu wem das Tier nach eurer Trennung kommt.
Was ein Partnerschaftsvertrag nicht regeln kann
Ein Partnerschaftsvertrag ist ganz individuell. Doch es gibt auch Dinge, die lassen sich darin nicht regeln bzw. gelten dafür andere Gesetze.
- Sorgerecht: Ihr könnt nicht das Sorgerecht für die Kinder regeln. Dies wird durch das Sorgerecht bestimmt und es gilt immer das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung, es sei denn das Gericht würde aus schwerwiegenden Gründen das Sorgerecht auf eine Person übertragen. Unverheiratete Paare müssen nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt hinterlegen.
- Vereinbarungen gegenüber Dritten: Ihr könnt nur Dinge festlegen, die euch gegenseitig betreffen und nicht Dritte in den Vertrag einbeziehen oder Rechte und Pflichten für diese festlegen.
- Übertragung aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Es ist nicht möglich, Wertguthaben der Rentenversicherung zu übertragen.
Partnerschaftsvertrag richtig aufsetzen
Ein Vertrag muss immer schriftlich festgehalten werden und einer gewissen Form folgen. Ihr könnt euch im Internet dafür zahlreiche Vorlagen herunterladen und solltet diese an eure Bedürfnisse anpassen. Wenn ihr Immobilien und höhere Vermögenswerte besitzt, und auch Unterhalts- oder Erbrechtsfragen geklärt werden sollten, dann ist anwaltlicher Rat gefragt bzw. auch eine notarielle Beglaubigung nötig. Ihr könnt euch dazu auch zunächst anwaltlich beraten lassen und das Schriftstück rechtssicher mit fachlicher Hilfe aufsetzen lassen.
Es ist wichtig, dass man in seinem Beruf Spaß hat. Aber auch der Verdienst muss stimmen. Gehört eure Arbeit zu den am besten bezahlten Berufen?
Quelle: Stiftung Warentest, Cleverdirekt.de
Bildquelle: Getty Images/Francesco Carta fotografo