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Schufa-Eintrag löschen und deinen Schufa-Score verbessern - so geht's

Schufa-Eintrag löschen
© Getty Images/South_agency

Ob neuer Handyvertrag, neue Wohnung oder Kreditantrag: Ein Schufa-Eintrag kann dir das Leben schwer machen, denn bei langfristigen Zahlungsverpflichtungen wird in der der Regel die Kreditwürdigkeit der Verbraucher vom Vertragspartner überprüft. Deswegen solltest du versuchen einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen und so deinen Schufa Score zu verbessern.

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Du kannst einen Schufa-Eintrag immer löschen lassen, wenn er unzulässig oder fehlerhaft ist. Dafür ist es notwendig, den Eintrag genau zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

Die Schufa ist verpflichtet, die Richtigkeit und Aktualität der gespeicherten Daten sicherzustellen. Deshalb hast du das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Die Auskunft gibt dir Aufschluss über alle vorhandenen Einträge in deiner Schufa-Datei.

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Schufa-Eintrag löschen: Berechtigte Gründe

Findest du einen fehlerhaften Eintrag, kannst du dich an die Schufa wenden und eine Löschung des Eintrags verlangen. Dies gilt für folgende Fälle:

  • Personenverwechslung
  • Falscheinträge
  • Veraltete Einträge
  • Unberechtigte Einträge

Personenverwechslung

Manchmal werden Stammdaten wie Name und Anschrift verwechselt, so dass Zuordnungen falsch sind und du ohne Schuld einen fremden Eintrag hast. Hier solltest du dich zügig direkt an die Schufa wenden.

Falscheinträge

Jeder Eintrag in der Schufa-Datenbank muss nachweislich begründet sein. Gibt es keinen Grund für den Eintrag oder hat dein Vertragspartner falsche Daten übermittelt, muss der entsprechende Schufa-Eintrag entfernt werden.

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Ein typischer Fall ist die tatsächlich längst bezahlte Rechnung. Hier solltest du zügig den Vertragspartner auf die bereits erfolgte Zahlung hinweisen und über ihn die Löschung verlangen.

Veraltete Einträge

Einen berechtigten Schufa-Eintrag kannst du zwar nicht vorzeitig löschen. Ist ein Eintrag jedoch trotz abgelaufener Frist noch sichtbar, kannst du ihn löschen lassen. Hier ein Überblick über die Fristen:

  • Löschung nach 12 Monaten bei deinen Anfragen zu Krediten und Kreditkonditionen sowie Informationsabfragen von anderen Unternehmen über dich als Verbraucher
  • Löschung nach 3 Jahren bei Informationen über deine abbezahlten Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren, vom Gericht veranlasste Negativeinträge (z. B. verweigerte Vermögensauskunft, Haftbefehl) und Informationen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung

Unberechtigte Einträge

Du kannst einen unberechtigten, negativen Schufa-Eintrag löschen lassen, wenn du bereits die Schulden abbezahlt hast, diese verjährt sind oder überhaupt nicht bestehen. Es fehlt in allen diesen Fällen der Grund für den Eintrag.

Weiteres Beispiel ist die Mahnung, die du tatsächlich (Beispiel Umzug) nicht erhalten hast. Auch in diesem Fall muss der Gläubiger den Schufa-Eintrag widerrufen.

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Schufa-Eintrag löschen

Willst du einen Eintrag löschen oder Daten korrigieren, kannst du die Schufa telefonisch unter 0611 – 92780 erreichen.

Deinen Antrag kannst du per Post an folgende Anschrift senden:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln

Du kannst bei strittigen oder komplizierten Sachverhalten auch einen Anwalt beauftragen, der deinen Anspruch durchsetzt. Jedoch entstehen in der Regel Kosten für dich.

Sonderfall Widerrufsjoker

Daneben hast du unter Umständen noch die Möglichkeit den kompletten Vertrag (der zu dem Schufa-Eintrag geführt hat) zu widerrufen. Der Vertrag ist dann nicht zustande gekommen und du kannst danach im zweiten Schritt den nun unbegründeten Schufa-Eintrag (es besteht jetzt kein Vertrag mehr) löschen zu lassen.

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Bei dem sogenannten Widerrufsjoker kannst du also einen Darlehensvertrag auch nach vielen Jahren rückabwickeln, wenn eine fehlerhaft erteilte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Dadurch ist die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden und du kannst trotz Verfristung deine Willenserklärung (zum Abschluss des Vertrages) widerrufen. Ein Vertrag ist dann nicht zustande gekommen.

Auch eine außergerichtliche Einigung mit deinem Gläubiger ist eine Möglichkeit einen Eintrag löschen zu lassen. Du solltest die Einigung jedoch schriftlich festhalten.

Du kannst auch mit anderen Mitteln und Gewohnheiten versuchen deinen Schufa-Score zu verbessern oder einen guten Score zu behalten.

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