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Wann, wo, warum?

Sorgerecht beantragen: Was unverheiratete Väter wissen müssen

Geteiltes Sorgerecht beantragen
© Getty Images/LSOphoto

Nach deutschem Gesetz hat bei unverheirateten Paaren automatisch immer die leibliche Mutter das Sorgerecht für ein Kind. Wenn ihr euch die Sorge teilen möchtet, muss der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Hat man als Vater nicht automatisch das Sorgerecht?

Nur wenn beide Elternteile des Kindes verheiratet sind oder irgendwann heiraten, nachdem das Baby auf der Welt gekommen ist. In diesem Fall ist das Sorgerecht auf Mutter und Vater aufgeteilt. Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter, die damit juristisch alle Rechte, aber auch alle Pflichten bezüglich des Kindes inne hat.

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Übrigens: Auch wenn ein Vater die Vaterschaft anerkannt hat und in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde, heißt das nicht, dass er das Sorgerecht hat. Dafür ist ein extra Antrag nötig.

Wie bekommen unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht?

Möchte die Mutter des Kindes das Sorgerecht teilen, muss sie gemeinsam mit dem Vater einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Das geht auch schon vor der Geburt des Babys. Solange das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht widerspricht, ist das eine reine Formsache.

Was bedeutet es, das gemeinsame Sorgerecht zu haben?

Haben Mutter und Vater geteiltes Sorgerecht, dann müssen sie gemeinsam und einvernehmlich all die Entscheidungen treffen, die schwer oder gar nicht rückgängig zu machen sind und die Entwicklung des Kindes erheblich beeinflussen. Auch wenn sie kein Paar mehr sind.

Dazu zählen:

  • Wohnort und Umzug des Kindes
  • Anmeldung in einer Betreuungseinrichtung oder Schule
  • religiöse Erziehung und Religionszugehörigkeit
  • Verwaltung des Vermögens des Kindes
  • medizinische Eingriffe, bei denen es Komplikationen geben könnte

Wie kann man als Vater geteiltes Sorgerecht beantragen?

Allererster Schritt: Die Vaterschaft muss anerkannt werden. Erst dann kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dazu müssen beide Elternteile in einer Sorgeerklärung bestätigen, dass sie gemeinsam Sorge für das Kind tragen wollen. Eine bestimmte Frist vor oder nach der Geburt muss man dafür nicht einhalten.

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Auch wenn es keine einheitliche formale Regelung dafür gibt, müssen ein paar Dinge gewährleistet sein:

  • Mutter und Vater dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet sein, sonst haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
  • Mutter und Vater müssen beide 18 Jahre alt sein.
  • Der Vater hat die Vaterschaft vorab anerkannt.
  • Mutter und Vater erscheinen beide persönlich zur Beurkundung des Sorgerechts.

Was dagegen nicht notwendig ist:

  • Mutter und Vater müssen nicht zusammenleben.
  • Mutter und Vater müssen keine Beziehung haben.
  • Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die Elternteile besitzen.

Sorgerecht beantragen: Was muss man mitbringen?

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • eine beglaubigte Kopie der Anerkennung der Vaterschaft
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (geht natürlich erst nach der Geburt)
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Kann man als Vater auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragen?

Ja, als Vater kann man die Mitsorge und sogar das alleinige Sorgerecht einfordern, auch wenn die Mutter des Kindes dagegen ist. Für die Beantragung der Mitsorge muss man einen Brief ans zuständige Familiengericht schreiben. Nur wenn das Kindeswohl nicht garantiert werden kann, wird einem Vater das Sorgerecht verwehrt.

Falls das Kind beim Vater wohnt, ist es auch möglich, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das wird allerdings nur gestattet, wenn eine gemeinsame Sorge nicht möglich ist.

So ein Baby verändert den Alltag, die Gewohnheiten und einfach das ganze Leben. Diese Dinge erwarten euch nach der Geburt:

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