Wer 2021 coronabedingt wie schon 2020 auf Kurzarbeit umsteigen musste, ist jetzt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Am 31. Oktober endet die Abgabefrist. Für viele ist das die erste Steuererklärung überhaupt. Die folgenden Punkte müssen Kurzarbeiter für ihre Steuerklärung beachten.
#1 Was ist Kurzarbeitergeld?
Wer im Jahr 2020 mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhalten hat oder arbeitslos geworden ist, muss eine Steuererklärung abgeben. Bei Kurzarbeit springt der Staat ein und zahlt Arbeitnehmern für eine gewisse Zeit einen Anteil ihres normalen Nettolohns. Dies dient dazu, Jobs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu retten. In vielen Branchen wurde im letzten Jahr Kurzarbeit angeordnet und der Arbeitgeber hat Kurzarbeitergeld beantragt.
Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt davon ab, wie viel Netto-Gehalt man erhält und wie viel Prozent man weniger arbeitet. Arbeitnehmer erhalten 60 % ihres Lohnes als Kurzarbeitergeld direkt über den Arbeitgeber ausgezahlt. Wenn mindestens ein Kind mit im Haushalt lebt, dann sind es sogar 67 % des Nettolohnes. Manche Unternehmen stocken das Kurzarbeitergeld bis zu einem bestimmten Prozentsatz auf, obwohl ihr nicht voll arbeitet. Das seht ihr in eurer Lohnabrechnung.
#2 Warum muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung machen?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, doch durch den sogenannten Progressionsvorbehalt kann es sein, dass sich der Steuersatz des steuerpflichtigen Einkommens erhöht. Daher müssen alle Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit waren, eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Es kann sein, dass ihr Steuern nachzahlen müsst und nicht erstattet bekommt.
#3 Bis zu dieser Frist müsst ihr eure Steuererklärung abgeben
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 ist Montag, der 31. Oktober. Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung via Elster oder schriftlich per Post beim Finanzamt eingegangen sein. Ihr könnt jedoch formlos eine Fristverlängerung beantragen, wenn ihr konkrete Gründe habt, weshalb ihr diese Frist nicht einhalten könnt. Dazu kontaktiert ihr am besten rechtzeitig euer zuständiges Finanzamt.
Wenn ihr eure Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters anfertigt, wird die Frist für die Abgabe der Erklärung für 2021 sogar bis zum 31. August 2023 verlängert.
#4 Steuererklärung für Kurzarbeitergeld mit Ausfüllhilfe anfertigen
Es ist aktuell nicht mehr nötig, die Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt abzugeben. Jeder kann sich direkt bei Elster online, dem Online-Portal der deutschen Finanzämter, anmelden und seine Daten dort eintragen. Am Ende erhaltet ihr auch eine erste Berechnung, wie viele Steuern ihr eventuell nachzahlen müsst oder erstattet bekommt.
Wer die Steuererklärung noch nie selbst gemacht hat, ist beim ersten Mal häufig ein wenig überfordert. Elster erklärt zwar sehr viele Dinge, doch man muss schon auch vorher wissen, welche Anlagen man ausfüllen muss und was dafür wichtig ist. Passende Steuersoftware und Apps sind da die richtige Hilfe und erleichtern das Ausfüllen. Die Helferlein führen euch durch die Formulare und zeigen euch, welche Informationen ihr angeben müsst. Das kann z. B. Taxfix, Smartsteuer oder Steuertipps sein.
Bei Steuertipps erhaltet ihr jetzt kostenlos eine Software, die speziell auf Kurzarbeitergeld ausgerichtet ist. Sie zeigt euch, was ihr ausfüllen müsst und erläutert die Formulare, die ihr dafür auf Elster-Online benötigt. Steuertipps bietet euch außerdem zahlreiche weitere günstige Steuer-Software, mit der ihr viel leichter eure Steuererklärung selber machen könnt.
#5 In welchem Fall ihr eventuell Steuern nachzahlen müsst
Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher liegt der Steuersatz. Wenn ihr also Kurzarbeitergeld erhaltet, kann es sein, dass sich euer Steuersatz auf das gesamte Einkommen dadurch erhöht. Daher benötigt das Finanzamt eine Steuererklärung, um zu berechnen, ob ihr eventuell Steuern nachzahlen müsst.
Wenn euer Arbeitgeber euren Lohn zum Kurzarbeitergeld freiwillig aufgestockt hat, war das bisher steuerpflichtig. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Aufstockung beitragsfrei gestellt, wenn Kurzarbeitergeld und Aufstockung höchstens 80 % des ausgefallenen Entgeltes betragen. Habt ihr durch Kurzarbeitergeld und Aufstockung jedoch über 80 % eures üblichen Nettolohnes bekommen, dann ist dieser Anteil steuerpflichtig und ihr müsst wahrscheinlich Steuern nachzahlen.
Quellen: taxfix, steuertipps, Smartsteuer
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