Ende Oktober ist es wieder soweit: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2021 endet. Für alle, die in dem Jahr in Elternzeit oder Kurzarbeit waren oder Lohnersatzleistungen erhielten, ist diese Pflicht. Aber auch für alle anderen Familien lohnt sich die Abgabe. Wir haben ein paar Last-Minute-Tipps und wichtige Hinweise für alle Eltern.
#1 Alle, die 2021 in Kurzarbeit waren, müssen ihre Steuererklärung abgeben
Durch die Coronapandemie waren auch im letzten Jahr viele Arbeitnehmer gezwungen in Kurzarbeit zu gehen. Dann habt ihr Kurzarbeitergeld erhalten, wovon einen Teil der Staat gezahlt hat. Dieses Geld muss noch steuerlich verrechnet werden und daher müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Für euch gilt daher auch die Frist 31. Oktober 2022. Wer die Steuererklärung abgeben muss und die Frist versäumt, muss Mahngebühren zahlen.
Weitere Tipps, was ihr in Sachen Kurzarbeit und Steuerklärung wissen müsst, haben wir hier:
#2 Steuererklärung mit Online-Hilfe einfach und schneller erstellen
Egal ob ihr verpflichtet seid, eine Steuererklärung abzugeben oder nicht: Kaum jemand wühlt sich gern freiwillig durch den Papierkram und das Elster Online Formular. Besonders besonders einfach und schnell gebt ihr eure Steuererklärung mit Online-Steuersoftware wie Taxfix oder Wiso Steuersparbuch ab. Bei der Taxfix-App zahlt ihr den Service nur bei Abgabe der Erklärung und erwarteter Steuerrückerstattung in bestimmter Höhe. Außerdem prüfen Steuerexperten eure eingegebenen Daten nochmal und haben Tipps für euch. Das Wiso Steuersparspuch zahlt ihr einmalig und könnt es jährlich nutzen bzw. ein Update bekommen. Weitere günstige Steuerprogramme stellen wir hier vor:
#3 Kinderbetreuungskosten richtig angeben
Wenn ihr für euer Kind eine Nanny oder Babysitter angestellt habt, dann können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Übrigens auch, wenn Oma oder Opa das Kind regelmäßig betreuen (und nicht im eigenen Haushalt wohnen), und ihr denen einen Betrag überweist. Sobald das Geld auch direkt auf ein Konto fließt, könnt ihr das steuerlich absetzen. Das gilt natürlich auch für alle Kosten des Kindergartens, Schulgeld oder Tagesmutter. Weitere Details dazu, verraten wir hier:
Hattet ihr Kosten für die Betreuung der Kinder (bspw. Kindergarten), schlagt dem/der Arbeitgeber*in die Beteiligung an diesen Kosten vor. Dieser bzw. diese darf sie als steuerfreien Arbeitslohn zahlen, solange die Kinder nicht schulpflichtig sind. In der Steuererklärung müsst ihr die steuerfreien Zuschüsse dann aber bei den Kosten mit angeben.
Tipp von Taxfix
#4 Kosten für Medikamente steuerlich absetzen
Nicht alle Krankheitskosten werden von der Krankenkasse finanziert. Ihr könnt die Kosten für Medikamente, Behandlungen und Gesundheitskurse bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Dies gilt jedoch nur für Medikamente, für die ihr ein Rezept bekommen habt bzw. Heilbehandlungen und Kurse, die euch ärztlich verordnet worden sind. Eine allgemeine Diät oder Massagen, die vorbeugend wirken, zählen nicht dazu. Auch alle Krankheitskosten für euer Kind oder die Kinder zählen hier mit dazu.
Damit diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen sie allerdings eine bestimmte Höhe überschreiten, die vom gesamten Haushaltseinkommen abhängt. Die Taxfix-App ermittelt für euch automatisch, ob ihr über den zumutbaren Betrag hinausgeht und ob eure Kosten dementsprechend berücksichtigt werden.
Krankheitskosten für das Kind, z. B. Medikamente, Arztfahrten, Behandlungen oder Ähnliches könnt ihr bei den Aufwendungen mit angeben. Dafür gibt es die sogenannte Anlage “Außergewöhnlichen Belastungen”.
Tipp von Taxfix
#5 Kosten für Tiersitter oder Reinigungskosten für Berufskleidung absetzen
Es gibt noch zwei Kostenarten, von denen viele gar nicht wissen, dass sie steuerlich absetzbar sind: Wenn ihr ein Haustier habt, dass während eures Urlaubs von einem Tiersitter betreut wurde, könnt ihr dies angeben. Aber nur wenn das Tier dabei in eurer Wohnung blieb, dann könnt ihr die Fahrt- und Arbeitskosten des Tiersitters absetzen.
Gleiches gilt für Berufskleidung, die gereinigt werden muss: Polizist*innen, Pfleger*innen sowie Ärzte und Ärztinnen können die Kosten für die Reinigung steuerlich angeben. Gebt dafür am besten den Beleg der Reinigung an. Man muss diese zwar nicht mehr pauschal mitliefern, aber sollte ihn bei Nachfragen des Finanzamtes vorlegen können.
#6 Den Kinderbonus richtig in der Steuererklärung angeben
Auch letztes Jahr gab es einen einmaligen Kinderbonus von 150 € für alle kindergeldberechtigten Eltern. Damit das Geld auch wirklich bei den Familien landet, gilt es nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Als solches muss es also nicht versteuert werden. Dennoch muss der Kinderbonus in der Steuererklärung für 2021 auftauchen. Er wird zum gesamten Kindergeld des Jahres hinzugerechnet und ihr tragt den Gesamtbetrag in der Anlage Kind bei "Angaben zum Kind" ein. Im Rahmen der Günstigerprüfung (Vergleich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag) wird er wie Kindergeld behandelt und berücksichtigt.
Bis zu welchem Betrag Familien tatsächlich was vom Kinderbonus haben, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. Am Ende zeigt nur die Günstigerprüfung, ob sich der Kinderbonus lohnt.
Taxfix
#7 Kinderbonus oder Kinderfreibetrag?
Laut Bundesfinanzministerium profitiert ein Ehepaar mit drei Kindern, das sein Einkommen steuerlich zusammen veranlagt, bis zu 67.816 € Jahreseinkommen in voller Höhe vom Corona-Kinderbonus.
Ein Rechenbeispiel:
"Die Eheleute Müller hatten im Jahr 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 67.816 €. Ohne Kinder müssten sie Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag) in Höhe von 12.826 € zahlen.
Familie Müller hat 3 Kinder. Von dem oben genannten Einkommen wird also noch der Kinderfreibetrag abgezogen. Das sind 23.436 €, also 7.812 € mal 3. Danach ergibt sich ein Einkommen von 44.380 € (67.816 € minus 23.436 €). Damit müsste die Familie nur noch 5.864 € an Steuern zahlen. Mit dem Kinderfreibetrag allein würden die Müllers also 6.962 € an Steuern sparen.
Nun muss dieser Betrag aber noch mit dem Kindergeld verglichen werden. In den letzten zwölf Monaten hat die Familie schließlich insgesamt auch 7.416 € Kindergeld für die 3 Kinder bekommen. Das ist mehr, als sie durch den Kinderfreibetrag sparen. Das Kindergeld ist damit um 454 € günstiger. Deshalb berücksichtigt das Finanzamt für Familie Müller auch nicht den Kinderfreibetrag.
Mit dem Kinderbonus erhöht sich der Betrag sogar: Familie Müller hat neben den 7.416 € noch 900 € als Kinderbonus bekommen. Das macht in Summe 8.316 €. Vergleicht man das nun mit den 6.962 €, die Familie Müller durch den Kinderfreibetrag sparen würde, sind Kindergeld und Kinderbonus um 1.354 € günstiger. Familie Müller profitiert also voll vom Kinderbonus."
#8 Vorteile für Alleinerziehende
Auch alleinerziehende Eltern profitierten vom Kinderbonus. Der Elternteil, der das Kindergeld erhielt, bekam auch den Bonus automatisch ausgezahlt. Für Alleinerziehende wurde außerdem der Entlastungsbetrag (spezieller Steuerfreibetrag) von 1.908 €auf 4.008 € angehoben. Damit sollten sie für den erhöhten Betreuungsaufwand daheim entschädigt werden.
Man braucht selbst keine komplizierte Berechnung erstellen, um sich zwischen dem Kindergeld und Kinderbonus oder dem Kinderfreibetrag zu entscheiden. Das Kindergeld und der Kinderbonus werden bei Anspruch auf Antrag immer ausgezahlt. Das Finanzamt prüft am Ende des Jahres automatisch, ob das Kindergeld und der Kinderbonus dem Existenzminimum des Kindes gerecht wurde oder ob der Kinderfreibetrag in Frage kommt.
Taxfix
Alleinerziehende können außerdem vom Entlastungsbetrag profitieren: Das ist ein spezieller Steuerfreibetrag, der die Steuerlast senkt. Er wurde von 1.908 € jüngst auf 4.008 € pro Kind erhöht. Diesen könnt ihr in der Anlage Kind beantragen.
Ihr spart euch viel Zeit und Nerven, wenn ihr jetzt eure Steuererklärung mithilfe einer App macht. Hier stellen wir euch nochmal einige vor:
Quelle: Taxfix-Expertinnen und Experten Florian Machnow und Juliane Kutzke
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