Wenn du das Kind deines Partners oder deiner Partnerin adoptieren willst, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Einiges davon kompliziert die ganze Angelegenheit.
Immer häufiger kommt es vor, dass man Menschen heiratet, die bereits Kinder haben. Wenn du nun diese Stiefkinder auch rechtlich als deine anerkennen willst, bleiben dir gewisse Behördengänge nicht erspart. Was nicht verwundert, denn mit dieser Adoption ändert sich die rechtliche Situation - dein adoptiertes Kind hat damit Anspruch auf Unterhalt und Erbe, gleichermaßen verlieren der leibliche Elternteil und dessen Verwandte sämtliche Rechte. Außerdem bekommt dein Kind vielleicht einen anderen Nachnamen, denn der dann anstehende Familienname wird in seiner Geburtsurkunde eingetragen.
Stiefkind adoptieren: Formale Voraussetzungen
Zuallererst steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Das Kind muss klare Vorteile durch die Adoption gewinnen. Die Adoptionsstelle des Jugendamtes wird dies genau untersuchen und auch Hausbesuche machen, um die familiäre Situation zu klären. Rein formal musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, um dein Stiefkind adoptieren zu können:
- Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
- Der Altersunterschied von dir zu deinem Stiefkind darf 40 Jahre nicht überschreiten
- Du musst mit dem leiblichen Elternteil mindestens ein Jahr verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
- Du musst schon für eine bestimmte Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben - es gibt keine generellen Vorgaben, aber mehr als ein Jahr sollte es schon sein.
Stiefkind adoptieren: Welche Dokumente brauchst du?
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, sind mehrere Behördengänge fällig, damit du die benötigten Dokumente beim Jugendamt, das die Adoption bewilligt, vorlegen kannst. Gebraucht werden:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht
- Einkommenssteuererklärung
- Ärztliches Attest für dich und das Stiefkind
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung
- Einwilligung des zu adoptierenden Kindes, wenn es älter als 14 Jahre alt ist
- Notariell beglaubigte Einwilligung der leiblichen Eltern
Schritt für Schritt: So wird das Kind zu deinem Adoptivkind
So bekommt ihr die notwendigen Unterlagen: Wenn ihr euch entschieden habt, dass du das Kind adoptierst, wendet ihr euch an das Jugendamt, das euch in seiner Adoptionsstelle alle Informationen gibt. Euer Notar muss dann beim Familiengericht einen Adoptionsantrag stellen. Dann werden bei euch die Mitarbeiter einer Adoptionsstelle erscheinen und alle Familienmitglieder befragen, damit klar ist, dass die Adoption auch zum Wohle des Kindes ist.
Für dich bedeutet dies, dass du viel Auskunft über dein Privatleben geben musst, unter anderem über deine Kindheit und dein Verhältnis zu deinen Eltern. Dies wird alles in einem Fragebogen festgehalten. Dann wird sich das Jugendamt - so denn möglich - mit der leiblichen Mutter oder dem leiblichen Vater in Verbindung setzen und von ihm oder ihr die Einwilligung zu dieser Adoption holen. Nach gründlicher Prüfung wird dann vor Gericht über die Adoption entschieden. Bei Bewilligung wird das örtliche Standesamt informiert und es gibt die entsprechenden Eintragungen in das Familienstammbuch und in die Geburtsurkunde.
Adoption: Was tun, wenn der leibliche Elternteil nicht einwilligt
Normalerweise sollte bei der Adoption des Stiefkindes alles geklärt sein, was den leiblichen Elternteil betrifft, der das Sorgerecht aufgibt: Entweder ist der leibliche Elternteil verstorben oder er hat seine Einwilligung zu der Adoption gegeben. Oder er ist nicht auffindbar oder unbekannt. Auch wenn dein Ehepartner das alleinige Sorgerecht hatte, kann in dem Fall ein Gericht die Zustimmung des leiblichen Elternteils ersetzen. Das letzte Sagen hat dann aber immer noch das Betreuungsgericht, und das kann dann in Einzelfällen für eine Adoption stimmen.
Was aber, wenn der leibliche Elternteil keine Zustimmung geben will? Wichtig ist hier das Wohl des Kindes, wie der Bundesgerichtshof 2005 in einer Entscheidung bestimmte. Wenn klar ist, dass man mit der Adoption das Umgangsrecht des Ex-Partners verhindern will, hat dies vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg. Sollte es Schwierigkeiten mit der Zustimmung des leiblichen Elternteils geben, solltest du dich beim Notar erkundigen, ob ihr Aussicht auf Erfolg habt, trotzdem eine Adoption des Stiefkindes durchzusetzen, denn es ist dann ein nervenaufreibendes und manchmal auch kostspieliges Verfahren.
Kosten einer Stiefkind-Adoption
Wenn aber alles in Ordnung ist und auch die Zustimmung des leiblichen Elternteils kein Problem darstellt, halten sich die Kosten für eine Stiefkind-Adoption in Grenzen und sollten die 300-Euro-Grenze nicht überschreiten.
Du siehst, es ist ein bisschen Aufwand, aber es geht schließlich um sehr viel: das Wohl des Kindes und das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Familie. In den allermeisten Fällen verläuft eine Stiefkind-Adoption reibungslos. Sie ist zudem die häufigste Form von Adoption in Deutschland.