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Steuern sparen

Teil der Einkommensteuer: Das müsst ihr über die Lohnsteuer wissen

Jeden Monat zahlt euer Chef vom Bruttogehalt neben Sozialabgaben auch einen bestimmten Betrag als Lohnsteuer ans Finanzamt. Dabei handelt es sich aber noch gar nicht um eine Steuerzahlung – weswegen ihr euch das Geld oft zurückfordern könnt.

Die Lohnsteuer wird umgangssprachlich meist mit der Einkommensteuer gleichgesetzt, ist tatsächlich aber nur ein Teil davon. Das ist der Betrag, den Arbeitgeber*innen vom Bruttolohn nicht an euch auszahlt, sondern direkt als Vorauszahlung auf eure Einkommensteuer an das Finanzamt abführt. Die Lohnsteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Damit werden Abgaben bezeichnet, die direkt dort erhoben werden, wo sie anfallen anstatt später bezahlt werden zu müssen. Die Steuerschuldner müssen dabei nicht mit den Steuerzahlern identisch sein. Eine andere Quellensteuer ist zum Beispiel die Abgeltungssteuer, die auf Dividenden und Zinsen erhoben wird.

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Wer muss alles Lohnsteuer bezahlen?

Die Lohnsteuer wird nur auf nicht-selbstständige Arbeit erhoben. Bezahlen müssen sie also nur diejenigen, die für einen Job bei fest angestellt sind und dort einen Lohn beziehen. Dieser Lohn muss nicht nur aus Geld bestehen. Für die Zahlung werden auch Sachleistungen, zum Beispiel ein Dienstwagen, eine Unterkunft oder Verpflegung mit einbezogen. Selbstständige müssen zwar keine Lohnsteuer bezahlen, allerdings leisten sie ähnliche Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer, nur eben auf andere Weise.

Wie wird aus der Lohnsteuer die Einkommensteuer?

Für die Lohnsteuer wird euer zu versteuerndes Einkommen vom Finanzamt schlicht anhand eures Bruttogehaltes geschätzt. Wie viel Einkommensteuer ihr dem Staat aber tatsächlich schuldet, wird erst am Jahresende anhand eurer Steuererklärung ausgerechnet. Dort gebt ihr neben eurem Lohn aus nicht-selbstständiger Arbeit auch alle anderen Einkommensquellen sowie alle Zahlungen, die eure Steuerschuld verringern, an. Bei nicht-selbstständiger Arbeit sind das hauptsächlich die Werbungskosten.

Anhand eurer Angaben auf der Steuererklärung errechnet das Finanzamt eure tatsächliche Einkommensteuerschuld und rechnet dabei die schon eingezogene Lohnsteuer gegen. Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass ihr bereits mehr gezahlt habt, als ihr schuldig seid, gibt es eine Rückzahlung. Im umgekehrten Fall müsst ihr noch Einkommensteuer nachzahlen.

Wie hoch ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer berechnet sich bereits ähnlich wie die spätere Einkommensteuer. Weil die Arbeitgeber*innen euch beim Finanzamt anmelden müssen, kennt das Amt schon viele eurer Daten. Neben dem Bruttogehalt betrifft das zum Beispiel auch den Familienstand, der für die Steuerklasse und eventuelle Freibeträge wichtig ist.

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Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach eurer Steuerklasse. Derer gibt es in Deutschland sechs, die mit römischen Zahlen nummeriert sind. Steuerklasse I gilt grob gesagt für alle Singles. Steuerklasse II wird für Alleinerziehende angewandt. Die Steuerklassen III, IV und V gelten für Ehepaare, die hier durch das sogenannte Ehegattensplitting nach Einkommenssituation beider Partner eine optimale Kombination wählen können. Zu guter letzte gilt die Steuerklasse VI für alle Zwei- und Nebenjobs von Arbeitnehmern, die mit einem Hauptjob bereits in einer der anderen Steuerklassen veranlagt sind.

Welchen Unterschied verschiedene Steuerklassen ausmachen, zeigt sich am besten an einem Beispiel. Ein Arbeitnehmer mit 40.000 € Bruttogehalt pro Jahr zahlt demnach aufgerundet:

Steuerklasse

Lohnsteuer pro Jahr

Steuerklasse I

5.595 €

Steuerklasse II

4.386 €

Steuerklasse III

2.366 €

Steuerklasse IV

5.595 €

Steuerklasse V

9.844 €

Steuerklasse VI

10.279 €

Wann bekomme ich Geld zurück?

Wer nur ein Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit bezieht, der muss am Jahresende keine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall würde die vorab einbehaltene Lohnsteuer sowieso exakt der Einkommensteuer entsprechen. Allerdings gibt es auch in diesem Fall viele Gründe, eine Steuererklärung abzugeben, denn viele Ausgaben verringern eure Steuerschuld. Dazu zählen etwa:

  • Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro
  • außergewöhnlich hohe Ausgaben (z.B. Krankheit)
  • Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kinderbetreuung)
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerker*innen
  • Haushaltshilfe
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Eine Steuererklärung abzugeben kann sich also durchaus lohnen.

Wir zeigen euch in folgendem Video mit welchen Apps ihr ganz einfach eure nächste Steuererklärung machen könnt:

Steuererklärung leicht gemacht: Mit diesen 3 Apps klappt es Abonniere uns
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Bildquelle: GettyImages/Khanisorn Chaokla

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