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Der letzte Wille

So verfasst du dein Testament handschriftlich korrekt und rechtsgültig

Das beim Testament handschriftlich verfassen beachten
© Getty/PeopleImages

Seinen persönlichen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, ist wichtig: Wer im Todesfall was zu welchen Teilen erben soll, haltet ihr in eurem Testament fest – und zwar handschriftlich. Diese Vorgaben und Voraussetzungen müsst ihr beim Verfassen eines handschriftlichen Testaments beachten.

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Muss ein Testament handschriftlich sein?

Den letzten Willen und das Testament handschriftlich und im Vollbesitz der geistigen Kräfte niederzuschreiben ist wichtig, um seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln, auch zum Wohle seiner Kinder.

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Nicht selten kommt dabei die Frage auf, ob ein Testament handschriftlich verfasst sein muss. Die Antwort lautet: Ja. Das Testament muss eigenständig per Hand aufgesetzt und unterschrieben werden. Ein mit einem Computer angefertigtes und ausgedrucktes Testament hat selbst mit Unterschrift somit keine Gültigkeit!

Voraussetzung für das Erstellen eines gültigen handschriftlichen Testaments ist, dass ihr sowohl volljährig als auch geschäftsfähig seid und ihr das Schreiben eigenständig sowie formfehlerfrei und leserlich anfertigen könnt. Zudem müsst ihr in der Lage sein, die Handlungen sowie Erklärungen im Testament zu verstehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, spricht man von der sogenannten Testierfähigkeit.

Gut zu wissen: Zwar kann ein Testament bereits ab 16 Jahren verfasst werden, allerdings müssen minderjährige Jugendliche hierfür einen Notar aufsuchen. Die Zustimmung der Eltern ist hingegen nicht notwendig.

Wie schreibe ich ein Testament?

Das Testament ist in erster Linie dazu da, um einen oder mehrere Erben festzulegen und zu bestimmen, wer lediglich den rechtlichen Pflichtteil erhält. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Begünstigten mit vollständigem Namen sowie Geburtsdatum klar zu benennen. Angaben, wie meine Tochter, mein Sohn oder meine Ehefrau, sind hingegen sehr unkonkret und können dazu führen, dass Zweifel aufkommen.

Zudem können einzelne Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Schmuck oder ein Auto, sowie eine bestimmte Geldsumme an eine nicht erbende Person oder zum Beispiel einen Wohltätigkeitsverein vermacht werden. Wichtig ist auch hier, die Beschenkten ausdrücklich und klar zu benennen.

Ihr könnt in euer handschriftliches Testament auch bestimmte Bedingungen sowie Anforderungen niederschreiben, die mit dem Erbe gekoppelt sind. Üblich ist zum Beispiel, dem Enkelkind den Nachlass erst ab dem 18. Geburtstag auszuhändigen. Sittenwidrige Anforderungen, wie zum Beispiel das Erbe nur bei einer Heirat auszuzahlen, sind jedoch unwirksam.

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Interessant: Einen Anspruch auf den Pflichtteil haben lediglich Ehegatten, Kinder sowie Eltern.

Was muss zwingend in ein handschriftliches Testament?

Damit das handschriftliche Testament gültig ist, muss es – wie der Name ja schon vermuten lässt – selbst und komplett per Hand verfasst werden. Mithilfe der Handschrift wird die Echtheit des Schreibens bewiesen. Zudem müsst ihr bei der Testamentserstellung auf folgende formelle Vorgaben achten:

  • Signatur aus Vor- und Familiennamen
  • eigenhändige Unterschrift, aus der die Identität hervorgeht
  • nachträgliche Änderungen bestenfalls mit aktuellem Datum und erneuter Unterschrift versehen

Die Angabe von Ort und Datum (Tag, Monat und Jahr) ist gesetzlich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, um jedoch Verwirrungen vorzubeugen, solltet ihr beides dennoch angeben. In einem Stück muss das Testament übrigens nicht verfasst werden, denn zwischen der finalen Anfertigung des Dokuments kann ein beliebig langer Zeitraum liegen.

Beim sogenannten gemeinschaftlichen Ehegattentestament sowie beim Berliner Testament ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute das handschriftliche Testament in der vorgeschriebenen Form aufsetzt. Wichtig ist jedoch auch hier, dass das Testament von beiden Parteien mit Datum und Ortsangabe unterzeichnet wird. Die Grundlage für das eigenhändige Testament bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 2247.

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Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. § 2267 Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament (BGB)

Wo soll ein Testament aufbewahrt werden?

Es spricht nichts dagegen, das eigenhändige Testament in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Jedoch sollte bei der Aufbewahrung sichergestellt sein, dass das Dokument auch gefunden wird. Um das zu gewährleisten, bietet es sich an, eine vertrauenswürdige Person über den Aufbewahrungsort zu informieren. Um das Testament zu eröffnen, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden.

Alternativ könnt ihr das Testament direkt beim Nachlassgericht gegen eine einmalige Gebühr von 75 € (Stand: Dezember 2022) verwahren lassen. Dort ist es sowohl vor einer Fälschung als auch einem Verlust geschützt. Außerdem könnt ihr das Testament ohne jeglichen Einfluss auf die Gültigkeit jederzeit aus der Verwahrung zurückverlangen.

Gut zu wissen: Bei einem notariellen bzw. öffentlichen Testament wird der Erblasser von einem Anwalt beraten. Zudem wird das Schriftstück amtlich verwahrt und im Testamentenregister registriert.

Laut der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. ist bei einem handschriftlichen bzw. privatschriftlichen Testament keine Beglaubigung seitens eines Notars, Anwalts, einer Urkundsbehörde oder anderen öffentlichen Stelle nötig.

Sind nachträgliche Änderungen beim Testament möglich?

Hat sich am letzten Willen etwas geändert, ist eine Anpassung am Testament ebenfalls handschriftlich und ohne Angabe von Gründen möglich. So könnt ihr beispielsweise einzelne Entscheidungen direkt auf dem bereits bestehenden Testament durchstreichen sowie Nachträge vornehmen. Damit das Testament nicht zu unübersichtlich wird, ist bei vielen Änderungen ein neues Blatt von Vorteil.

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Bitte beachten: Nachträgliche Änderungen, Korrekturen, Streichungen und Ergänzungen am Testament werden nochmals gesondert unterzeichnet.

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Quellen: erbrecht.de, finanztip.de

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