Trennen sich die Eltern, ist das für alle eine belastende Situation. Nicht selten kommt es dann vor, dass der Unterhaltspflichtige aus verschiedenen Gründen kein oder nur sehr wenig Kindesunterhalt zahlt. Der Staat springt dann unter gewissen Voraussetzungen ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Die Höhe bemisst sich unter anderem am Alter des Kindes.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von alleinerziehenden Eltern, ausgezahlt durch die Unterhaltsvorschusskasse. Erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kein, wenig oder unregelmäßig Kindesunterhalt, kann ein Anspruch auf den Vorschuss auf Unterhalt bestehen.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Kinder, die folgende Kriterien erfüllen, können den Vorschuss erhalten:
- Das Kind und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, haben ihren Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Dieser Elternteil wohnt alleine mit dem Kind und trägt die überwiegende Erziehungsverantwortung.
- Das Kind erhält vom anderen Elternteil (Barunterhaltspflichtiger) keine oder keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen, die weniger als der Vorschuss sind.
- Das Kind ist noch nicht bereits volljährig und unverheiratet.
Kinder zwischen 12 und 17 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Das Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- das Kind wäre mit Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
- erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Arbeitslosengeld II, muss er zusätzlich ein Einkommen von mindestens 600 € nachweisen.
Ist nicht bekannt, wer der Vater des Kindes ist, kann trotzdem ein Anspruch auf den Vorschuss bestehen. Sobald der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wieder heiratet, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Höhe: Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man?
Der Unterhaltsvorschuss bzw. seine Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt, auf den das volle Kindergeld für ein erstes Kind angerechnet wird. Das Einkommen des alleineerziehenden Elternteils spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der monatliche Vorschuss:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre: bis zu 174 €
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre: bis zu 232 €
- Kinder von 12 bis 18 Jahre: bis zu 309 €
Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhält man ihn?
Kinder erhalten bis zum 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Was wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Der Unterhaltsvorschuss bzw. seine Höhe kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Erhält das Kind Unterhalt oder Halbwaisenrente mindert dies entsprechend den Unterhaltsvorschuss.
Bezieht der alleinerziehende Elternteil andere Sozialleistungen (z. B. Hartz IV), wird der Unterhaltsvorschuss darauf angerechnet.
Für ältere Kinder, die nicht mehr zu Schule gehen bzw. keinen Abschluss anstreben, mindern folgende Einkünfte den Vorschuss:
- Taschengeld aus dem Freiwilligendienst
- Vermögenseinkünfte
- Einkommen
- Ausbildungsvergütung
Muss Barunterhaltspflichtige de Unterhaltsvorschuss zurück zahlen?
Hätte der Barunterhaltspflichtige Unterhalt zahlen können, so muss er den Vorschuss auf Unterhalt zurückzahlen.
Erhält man den Unterhaltsvorschuss rückwirkend?
Wenn alle Vorrausetzungen erfüllt sind, könnt ihr der Unterhaltsvorschuss rückwirkend für einen Monat erhalten. Es empfiehlt sich also, den Unterhaltsvorschuss zeitnah zu beantragen.
Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?
Der Vorschuss zahlt die Unterhaltsvorschusskasse immer zu Beginn eines Monats. Erfüllt das Kind beispielsweise am Beginn oder am Ende des Bezugszeitraums nicht einen ganzen Kalendermonat die Voraussetzungen, so wird der Vorschuss anteilig berechnet.
Quellen: bmfsfj.de, familienportal.de
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