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Unterhaltsvorschuss

Der Vater zahlt keinen Unterhalt? Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Vater bezahlt keinen Unterhalt
© Getty Images/nensuria

Es sind alarmierende Zahlen des Bundesfamilienministeriums: Fast die Hälfte aller Alleinerziehenden bekommt keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom Vater ihres Kindes gezahlt. In einer Situation, in der es ohnehin so schwierig ist, den Alltag zu bewältigen, ist das besonders dramatisch. Wo gibt es in diesem Fall finanzielle Unterstützung?

Laut Bundesfamilienministerium sind rund ein Fünftel aller Eltern alleinerziehend. Bei knapp der Hälfte dieser Familien bezahlt laut einer (deprimierenden!) Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 der Vater keinen oder kaum Unterhalt. Die Statistik ist an dieser Stelle eindeutig: Es sind zu fast 90 % Frauen, die vergeblich auf die volle finanzielle Unterstützung der Kindesväter hoffen.

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Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt: Das können die Gründe sein

Es gibt drei Gründe, warum ein Vater keinen Unterhalt zahlt.

  • Er kann nicht, denn er verdient zu wenig. Ihm stehen, wenn er arbeitet, 1.750 € netto als sogenannter Selbstbehalt zur Verfügung. Wenn er nicht arbeitet und er Bürgergeld oder finanzielle Aufstockungen bekommt, sind dies 1.200 €.
  • Er will nicht oder nutzt den Unterhalt als Druckmittel, um mehr von den Kindern zu haben. Aber bei dieser Rechnung kommen die Kinder eindeutig zu kurz. Einige Unterhaltsunwillige rechnen sich mit einigen Tricks ihr Nettoeinkommen herunter, um auf die 1.750 € zu kommen. Oder sie entziehen sich z. B. durch Umzug ins Ausland.
  • Er weiß es nicht, dass er mittlerweile Vater ist.

Wann muss ein Vater keinen Unterhalt zahlen?

Zu der Frage "Wann muss ein Vater keinen Unterhalt zahlen?" gibt der genannte Selbstbehalt Auskunft. Wenn der erwerbstätige Vater geltend macht, dass er nur so viel verdient, dass ihm bis zu 1.750 € zum Leben bleiben, muss er keinen Unterhalt abgeben.

Ist er Geringverdiener oder wird vom Jobcenter unterstützt, dann gilt der Selbstbehalt von 1.200 €. Hat er weniger als diesen Betrag für sich zur Verfügung, muss er ebenfalls keinen Unterhalt zahlen.

So viel müsste der Unterhaltspflichtige mindestens zahlen

Für alle minderjährigen Kinder und unverheirateten Kinder bis 21 Jahre, die noch zur Schule gehen, gibt es eine Summe, die mindestens gezahlt werden sollte. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gilt als bundesweit anerkannte Richtlinie für diese Beträge.

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Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle werden regelmäßig zum 1. Januar angepasst. Über die Homepage des Oberlandesgerichtes kommt ihr immer zur aktuell geltenden Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2024).

Grundlage für die Berechnung der Unterhaltszahlungen ist das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und das Alter der Kinder. Diese Beträge (und aufwärts) stehen euch als Alleinerziehenden mindestens zu:

  • 0- bis 5-jährige Kinder: mindestens 480 € monatlich
  • 6- bis 11-jährige Kinder: mindestens 551 € monatlich
  • 12- bis 17-jährige Kinder: mindestens 645 € monatlich
  • Ab 18 Jahren: mindestens 689 € monatlich

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Wenn gar nichts mehr geht, der Vater nicht genügend verdient oder sich durch Umzug aus der Affäre gezogen hat, kann man vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Der Staat versucht später, das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückzubekommen. Der maximale Vorschuss wird mit dem Kindergeld von 292 € verrechnet, um auf den oben genannten Mindestunterhalt zu kommen. Das ergibt dann:

  • 0- bis 5-jährige Kinder: bis zu 230 € monatlich
  • 6- bis 11-jährige Kinder: bis zu 301 € monatlich
  • 12- bis 17-jährige Kinder: 395 € monatlich
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Anspruch auf den Unterhalt haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Einkommen der Alleinerziehenden irrelevant.

Wie den Unterhaltsvorschuss beantragen?

Für diesen Zuschuss, der mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird, braucht man:

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil bzw. Schreiben des Anwalts/ der Anwältin, sofern vorhanden
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
  • Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich)
  • Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Ausländern: Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Vaterschaftsanerkennung

Gut zu wissen: Der Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beim für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden und kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden.

Beratungsstellen für Alleinerziehende in Finanzfragen

Diese teilweise wirklich furchtbare (finanzielle) Situation, in der viele alleinerziehende Mütter oder Väter stecken, lässt sich am besten mit einer guten Beratung durchstehen. Es wichtig zu wissen, dass man nicht alleine da durch muss. Hilfe gibt es:

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Klagen, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn der Vater nicht zahlt, muss man nicht sofort klagen, denn es gibt kostengünstigere Möglichkeiten wie den Gang zum Jugendamt, um dort die Höhe des Unterhalts festlegen zu lassen. Das nennt man Unterhaltstitel, der vom Jugendamt oder Familiengericht festgelegt wird. Man kann zwischen einem statischen Unterhaltstitel wählen, der bis zu einer möglichen Änderung gezahlt wird oder man einigt sich auf einen dynamischen Unterhaltstitel, der sich mit dem Alter des Kindes erhöht.

Eine Änderung des Unterhaltstitels kostet immer Zeit und Geld, deshalb ist es besser, man einigt sich von vornherein auf einen dynamischen Unterhaltstitel. Aber lasst euch hierzu am besten von einer Expertin oder einem Experten rechtlich beraten. Ist ein Unterhaltstitel festgelegt, bedeutet dies für den in die Verpflichtung Genommenen, dass er alles tun muss, um diese Summe für seine Kinder zur Verfügung zu stellen. Notfalls muss noch ein zweiter Job her, um dies zu gewährleisten. Das Wohl des Kindes hat immer Vorrang vor dem der Eltern.

Vater zahlt keinen Unterhalt trotz Titel: Was tun?

In diesem Fall solltet ihr euch an euer zuständiges Jugendamt wenden. Alternativ kann euch auch eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht helfen. Durch den Titel ist ja bereits geklärt, dass der Vater Unterhalt zahlen muss, entsprechend könnt ihr diesen mithilfe eines Gerichtsvollziehers eintreiben.

Einfaches Verfahren zur Unterhaltsbestimmung

Der Unterhaltstitel hat nur einen Haken – der Unterhaltspflichtige muss detailliert Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben und ihm zustimmen. Wenn sich der Unterhaltspflichtige gleich weigert, gibt es keinen Unterhaltstitel. In diesem Fall und wenn gleichzeitig kein gerichtliches Verfahren läuft, kann man auf das einfache Verfahren setzen. Hier bestimmt ein Rechtspfleger, also kein Richter, die Summe des Unterhalts. Antragsformulare gibt es beim Jugendamt oder beim Amtsgericht. Dort klärt man auch am besten, ob man für ein vereinfachtes Verfahren geeignet ist.

Der ausgehandelte Beschluss kann dann zur Zwangsvollstreckung genutzt werden, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wurde. Der Beklagte kann Einwände erheben – er muss dazu Auskünfte über sein Einkommen und sein Vermögen darlegen und die nötigen Belege vorlegen. Zudem muss er von vornherein eine Erklärung abgeben, inwieweit er seinen Unterhaltspflichten nachkommen will. Nur wenn er all dies vorlegt, kann sein Einwand berücksichtigt werden. Einigt man sich nicht, bleibt nur ein kostenintensives Streiten vor Gericht.

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Vater zahlt keinen Unterhalt: Klagen kostet Zeit und Geld

Eine Unterhaltsklage ist immer mit Kosten verbunden. Die Klage reicht man am Amtsgericht oder Familiengericht am Wohnort des Beklagten ein. Der Beklagte muss sich dann binnen einer Frist zur Klage äußern. Klägerin und Beklagter müssen Anwälte einschalten und das kann teuer werden, Verfahrensgebühren, Termingebühren und Beträge für die Anwälte können in die Tausende von Euro gehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann euch hier helfen und würde euch finanziell unterstützen:

Es ist nie leicht, einfach jeden Cent umdrehen zu müssen. Wir haben hier noch ein paar Tipps, wie ihr z. B. im Supermarkt Bares sparen könnt:

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Quellen: Düsseldorfer Tabelle, BMFSFJ, BMJ

Test: Sollen wir unsere Ehe retten oder uns besser trennen?

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