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Rechtliche Schritte

Jetzt reicht's: Vaterschaft aberkennen

Vaterschaft aberkennen

Was, wenn das Kind gar nicht das eigene ist? Oder wenn man selbst nichts mit dem Vater zu tun haben will? So kann man die Vaterschaft aberkennen.

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Das Kind ist geboren, in der Geburtsurkunde steht der eigene Name als Vater, aber man stellt später fest, dass man gar nicht der Erzeuger ist. Das ist schon ein riesiger Schock. Betroffene müssen sich dann überlegen, ob sie die Vaterschaft aberkennen lassen und die nötigen rechtlichen Schritte einleiten wollen.

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Vaterschaft aberkennen: Nötige Zweifel

Um vor dem Familiengericht mit einer Aberkennung der Vaterschaft Erfolg zu haben, muss der Verdacht, dass man nicht der Erzeuger des Kindes ist, begründet sein. Einfach zu sagen "Das Kind sieht mir überhaupt nicht ähnlich" reicht nicht. Man muss schon beweisen können, dass die Ehepartnerin einen Seitensprung beging und daraus der Nachwuchs hervorging. Vor allem darf man nicht die Zeit verstreichen lassen. Wenn man vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte, dürfen nur zwei Jahre vergangen sein, seitdem man weiß, dass man ein sogenanntes Kuckuckskind aufgezogen hat. Wenn man schon seit zehn Jahren weiß, dass man damals betrogen wurde und nicht der leibliche Vater ist, gilt eine Anfechtung nicht.

Beweise für das Kuckuckskind

Derjenige, der die Vaterschaftsklage vor Gericht anstrengt, muss auch für Beweise sorgen, die belegen, dass das Kind nicht das eigene ist. Es gibt dabei verschiedene Arten, die belegt werden müssen:

  • DNA-Test: Der beste Weg zu beweisen, dass man nicht der Vater ist, dürfte ein DNA-Test sein, der bis zu 1.000 Euro kosten kann. Der Test darf aber nicht heimlich vorgenommen werden, sondern muss mit Zustimmung des Kindes, und wenn das Kind noch zu klein ist, mit Zustimmung der Mutter unternommen werden. Willigt die Mutter nicht ein, kann man – bei berechtigten Gründen – das Familiengericht einschalten, das einen DNA-Test anordnen lassen kann.
  • Zeugungsunfähigkeit: Ebenso durchschlagend dürfte das Argument sein, dass man gar keine Kinder zeugen kann. Auch hier muss es die entsprechenden Unterlagen (ärztliches Attest, Auszug aus der Patientenakte) geben.
  • Kein Geschlechtsverkehr im Empfängniszeitraum: Das Kind kann gar nicht von ihm stammen. Dies lässt oft schwer nachweisen. Eine belegte örtliche Abwesenheit, z. B. durch einen beruflichen Auftrag im Ausland, wäre eventuell belegbar.
Vor Gericht kann man die Vaterschaft aberkennen lassen.
Vor Gericht kann man die Vaterschaft aberkennen lassen.

Konsequenzen einer erfolgreichen Vaterschaftsaberkennung

  1. Keine Unterhalspflicht mehr
    Der Mann ist nach einer erfolgreichen Aberkennung nicht mehr unterhaltspflichtig. Theoretisch könnte er versuchen, den bereits geleisteten Unterhalt zurückzufordern, aber dieser ist in der Regel bereits vom Kind verbraucht worden. Man könnte nun gegen die Mutter klagen, aber auch hier muss man beweisen können, dass sie davon gewusst hat, dass er nicht der Vater war. Sollte man nun den eigentlichen leiblichen Vater belangen wollen, kann dies nur erfolgreich sein, wenn man überhaupt weiß, wer das ist. Wenn die Frau sagt, sie könne sich nicht mehr erinnern, ist dies eine Aussage – sie hat keine Auskunftsverpflichtung gegenüber den sogenannten Scheinvater. Auf der anderen Seite könnte das bewiesene jahrelange Lügen über die Vaterschaft dazu führen, dass der Unterhalt der Ex-Gattin maßgeblich gekürzt werden kann.
  2. Änderung der sozialrechtlichen Ansprüche
    Neben den Unterhaltspflichten ändern sich aber auch sozialrechtliche Ansprüche wie Familienversicherungen oder Erbschaftsangelegenheiten. Wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nur durch den Vater bekommen hat, könnte sie unter Umständen wegfallen. Ebenso der Familienname. Auf der anderen Seite fallen für den Mann Dinge wie Anspruch auf Kindergeld oder Steuerfreibeträge weg, da er jetzt nicht mehr als Vater im rechtlichen Sinne gesehen wird.
  3. Emotionale Folgen
    Dies sind alles rechtliche und finanzielle Konsequenzen, aber auf der anderen Seite wiegen die emotionalen Folgen manchmal genauso schwer und deshalb sollte man es sich gut überlegen, solche Schritte einzuleiten. Das Kind kann ja nun wirklich nichts für die Situation, ist aber in Konsequenz genauso betroffen wie der Scheinvater und fürs Leben dadurch gezeichnet.
  4. Kein Sorgerecht mehr
    Mit der Aberkennung der Vaterschaft hat der "ehemalige Vater" außerdem kein Sorgerecht mehr, das fällt nur ganz allein der Mutter zu – der Zugang zu dem Kind kann nun verwehrt werden.
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Wenn Kinder die Vaterschaft aberkennen wollen

Auf der anderen Seite gibt es aber das Szenario, dass Kinder die Vaterschaft aberkennen lassen wollen, weil sie nichts mit ihrem leiblichen Vater zu tun haben wollen. Gerade wenn es darum geht, wer für ihn verantwortlich ist, wenn er alt ist und gepflegt werden muss. Wenn der Vater sich aber ein Leben lang nicht gekümmert hat, ist es für die Kinder finanziell und emotional hart, für die Pflege aufzukommen, denn hierzu sind sie verpflichtet – auch wenn sich ihr Erzeuger nie hat blicken lassen. Sollte er nie oder kaum für den Unterhalt des Kindes aufgekommen sein, muss vor Gericht geklärt werden, ob dies genügt, um nicht für seine Alterspflege in die Pflicht genommen zu werden. Nur grobe Verfehlungen wie beispielsweise tätliche Angriffe, Bedrohungen, tiefe Kränkungen haben vor Gericht mehr Erfolg, damit man nicht für den Unterhalt des Vaters zur Verantwortung gezogen wird.

Ob man nun als Mann seine Vaterschaft aberkennen lassen will oder sich als Kind formal vom Vater trennen möchte – in beiden Fällen sollte man sich immer gut über die finanziellen wie emotionalen Folgen der Klage beraten lassen, denn diese prägen für den Rest des Lebens.

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Bildquelle: Getty Images

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