Die Zeiten sind im Umbruch. Vor allem im Oktober ändert sich wieder einiges. Es erwarten uns Familien ein paar Entlastungen, aber auch einige neue Regeln in Sachen Corona gelten ab 1. Oktober 2022. Wichtige Gesetzesänderungen im Überblick.
Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober
Ab dem ersten Oktobertag treten die von der Bundesregierung beschlossenen neuen Corona-Regeln in Kraft. Diese besagen, dass bundesweit wieder eine Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gilt. Auch im Fernverkehr mit Zügen müssen wir wieder eine FFP2-Maske tragen, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske ausreichend ist. Wer eine Klinik oder ein Pflegeheim betritt, muss außerdem wieder einen negativen Coronatest vorlegen.
Was die Maskenpflicht im Nahverkehr und Innenräumen von Geschäften, Gastronomie und Veranstaltungen angeht, haben die Länder freie Hand. Wenn wir einen negativen Test vorlegen, sind wir ggf. von der Maskenpflicht entbunden. Schulen und Kitas dürfen wieder eine Testpflicht einführen und auch ab Klasse 5 die Maskenpflicht erheben. Wenn die Infektionszahlen sich stark erhöhen, dürfen die Länder individuell einzelne Maßnahmen anpassen.
Corona-Immunschutz nur noch für diese Personen
Ab Oktober ändert sich auch der Impfstatus: Bisher galt man als "vollständig geimpft", wenn man die zweifache Impfung gegen das Coronavirus hatte. Ab 1.10. haben nur noch geboosterte Personen, also alle mit dritter Impfung vollen Impfstatus. Wer genesen ist, braucht ab Oktober nur noch zwei Impfungen, um voll immunisiert zu sein. Als "genesen" gilt nur, wer seine Coronaerkrankung durch PCR-Test nachweisen ließ.
Keine Gasumlage
Was uns Familien und alle in Deutschland aktuell umtreibt: Die Frage nach den enorm steigenden Energiekosten durch die hohen Gaspreise. Die Bundesregierung gab dazu am 29.9. bekannt, dass die Gasumlage so nicht durchgesetzt wird und eine Gaspreisbremse kommen wird. Dies hätte viele Mittelständler und Familien in den Ruin getrieben. Der Plan ist stattdessen, die Unternehmen bei ihren Energiekosten zu unterstützen, so dass die Teuerung nicht beim Endverbraucher ankommen muss.
Damit die Preise sinken, spannen wir einen großen Abwehrschirm.
Es gehe der Regierung darum, Rentnerinnen und Rentner, Familien, Handwerksbetriebe und Industrie zu entlasten. Die Gasspeicher seien aktuell zu 90 % gefüllt und die Regierung möchte alles dafür tun, dass wir diese im Winter 2022/2023 nutzen können. Wie das alles umgesetzt wird, ist im Detail noch unklar.
Pflicht zur Heizungswartung
Um Energie einzusparen sind Hausbesitzer und Vermieter dazu angehalten, ihre Gasheizungen binnen zwei Jahren zu warten. Der Eigentümer muss in diesem Rahmen alle Wärmeanlagen checken lassen, die Erdgaswärme nutzen und deren Energieeffizienz sicherstellen. Eventuell müssen nicht modernisierte Heizungspumpen ausgetauscht und Dämmungsmaßnahmen von Rohren und Armaturen durchgeführt werden.
Mindestlohn steigt
Ab 1. Oktober folgt die letzte Erhöhung des Mindestlohns, der bereits seit Januar gestiegen ist: Im Januar ging es von 9,60 € auf 9,82 € und im Juli auf 10,45 €. Ab Oktober müssen Arbeitgeber allen Arbeitnehmenden mindestens 12 € die Stunde zahlen. Dieser gilt weiterhin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, Azubis, Langzeitarbeitslose, Praktikanten und Ehrenämter. Minijobber dürfen dann monatlich maximal 520 € verdienen.
Abgabe der Grundsteuererklärung und Steuererklärung
Alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen müssen bis Ende Oktober ihre Grundsteuererklärung an das Landesfinanzamt abgeben. Auf dieser Grundlage folgt ab 2015 eine Neuberechnung dieser Grundsteuer. Über 30 Millionen Grundstücke müssen dann neu bewertet werden. Da bisher nur wenige Erklärungen abgegeben wurden, hält der Finanzminister eine Verlängerung der Frist für möglich.
Auch die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2021 endet am 31. Oktober. Ein weiteres Jahr wurde diese Frist, die eigentlich am 31. Juli endet, auf Ende Oktober verlängert – aufgrund der Coronapandemie. Alle, die ihre Erklärung für 2021 mittels Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben jedoch bis August 2023 Zeit.
Heckenschneiden ist wieder erlaubt
Wenn ihr in eurem Garten eine Hecke euer Eigen nennt, dürft ihr diese jetzt wieder trimmen. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist dies aus Vogelschutzgründen untersagt, um den Vögeln die Nist- und Brutplätze nicht zu zerstören. Ab sofort dürft ihr eure Bäume, Sträucher und Hecken wieder stutzen und optisch verschönern. Gartenarbeit im Herbst macht jetzt wieder richtig Spaß!
Zeitumstellung Ende Oktober
Am 29. Oktober ist es wieder soweit: die Winterzeit beginnt. Das heißt, ihr stellt in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober eure Uhren eine Stunde zurück. Was es mit der Zeitumstellung auf sich hat und wie ihr das euren Kindern erklärt, erfahrt ihr in den verlinkten Beiträgen.
Nicht zu vergessen: Familie.de feiert Geburtstag: Uns gibt es im Oktober 2022 schon 25 Jahre. So lange informieren wir euch schon mit spannenden News, unterhaltsamen Kolumnen und hilfreichen Ratgebern rund um das Eltern- und Kinderleben. Zu Ehren dieses Jubiläums bedanken wir uns bei euch Lesern und Leserinnen für eure Treue mit einem mega coolen Gewinnspiel, das noch bis zum 2. Oktober läuft. Mehr erfahrt ihr im Video:
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