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Geldbeutel lacht!

Was ist ein Freistellungsauftrag: Entlastung für Sparende

Freistellungsauftrag: Papa und Baby am Laptop

Zinsen, Aktiendividenden, Kursgewinne & Co. haben eines gemeinsam: Auf alle Kapitalerträge werden Steuern erhoben und automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Doch Sparer*innen steht ein sogenannter Freibetrag auf Kapitalerträge zu, der mithilfe eines Freistellungsauftrags gesichert werden kann und die Steuerlast reduziert. Wir verraten euch, was ein Freistellungsauftrag ist, wie und wo er beantragt wird und wie hoch der Freibetrag ausfällt.

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Was versteht man unter Freistellungsauftrag?

Anleger*innen aufgepasst: Auf Kapitalerträge, zu denen unter anderem Aktiendividenden, Zinsen von einem Tagesgeldkonto sowie Sparbuchzinsen gehören, führt eure Bank im Normalfall automatisch und völlig unabhängig von der Art eurer Geldanlage die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an das Finanzamt ab.

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Zur Abgeltungssteuer kommen außerdem noch der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu. Indem ihr jedoch einen Freistellungsauftrag bei eurer Bank erteilt, wird eure Steuerlast dementsprechend reduziert und ihr spart Geld. Geregelt ist der Freistellungsautrag im § 44a Einkommensteuergesetz.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Sparerfreibetrag setzt sich aus dem Sparerpauschbetrag sowie den Werbungskosten zusammen und beträgt maximal 801 € pro Jahr für Alleinstehende. Seid ihr verheiratet, beläuft sich der Betrag auf 1.602 €. Bis zu diesem Betrag sind eure erwirtschafteten Kapitalerträge steuerfrei. Übrigens steht auch minderjährigen Kindern mit der elterlichen Unterschrift ein Freistellungsauftrag in Höhe von 801 € zu.

Bitte beachten: Ab 2023 wird der Freibetrag voraussichtlich von 801 € auf 1.000 € bzw. für zusammen veranlagte Eheleute auf 2.000 € erhöht.

Wofür ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll?

Ein Freistellungsauftrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr Dividenden aus Aktien oder Genossenschaftsanteilen erzielt, denn so müsst ihr weniger an das Finanzamt zahlen. Erst, wenn ihr mehr als 801 € Gewinn erzielt habt, werden Steuern auf die Kapitalerträge erhoben. Am Ende des Tages bleibt also mehr Geld für euren eigenen Geldbeutel übrig und da ist es doch wirklich am besten aufgehoben, oder?

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Neben Aktiendividenden kommt der Freistellungsauftrag zudem bei folgenden Kapitalerträgen zum Einsatz:

  • Zinsen vom Tagesgeld- bzw. Girokonto
  • Wertzuwachs durch Aktienverkauf
  • Erträge aus Fonds sowie Rohstoffe
  • Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften

Gut zu wissen: Als Kapitalerträge werden alle Gewinne bezeichnet, die ihr aus einer Geldanlage erzielt.

Wie wird ein Freistellungsauftrag erteilt?

Die Erteilung eines Freistellungsauftrags ist kinderleicht und schnell erledigt. Füllt hierfür einfach das nötige Formular aus und reicht es entweder direkt bei eurer Bank oder auf dem Online-Weg ein. In der Regel findet ihr das Formular zum Download auf der Website des jeweiligen Kreditinstituts. Die gewünschte Höhe des Freibetrags tragt ihr ebenso wie eure persönlichen Daten und die Steueridentifikationsnummer auf dem Formular ein.

Die Angabe der Steueridentifikationsnummer, bestehend aus 11 Ziffern und einer Prüfziffer, ist bei einem Freistellungsauftrag Pflicht. Zu finden ist die Steuer-ID unter anderem auf der Einkommensteuererklärung.

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Könnt ihr eure Steueridentifikationsnummer nirgends finden? Im Alltag sind leider auch mal wichtige Unterlagen nicht auf die Schnelle auffindbar oder sind im Zuge eines Umzugs verschollen. Das ist jedoch – zumindest im Falle der Steuer-ID – kein Problem, denn ihr könnt die Nummer einfach beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern.

Ist ein Freistellungsauftrag bei mehreren Banken möglich?

Sofern ihr Konten bei verschiedenen Kreditinstituten habt, ist es möglich, den Freibetrag auf mehrere Freistellungsaufträge zu verteilen. Ihr könnt also zum Beispiel 400 € bei der einen und die restlichen 401 € bei eurer anderen Bank freistellen lassen.

Dabei gilt: pro Bank ein Freistellungsauftrag. Eine Beschränkung auf bestimmte Konten ist jedoch ausgeschlossen und die maximale Höhe von derzeit 801 € darf in keinem Fall überschritten werden. Um eine Verletzung des Steuerrechts zu vermeiden, gleicht das Finanzamt die Daten der Freistellungsaufträge ab und im schlimmsten Fall droht bei falschen Angaben eine Ordnungsstrafe.

Welche Laufzeiten hat ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag gilt ab 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres, in dem ihr den Auftrag erteilt habt. Zudem bieten einige Banken neben befristeten auch unbefristete Freistellungsaufträge an, die entweder durch Widerruf oder einen neuen Auftrag beendet werden.

Kündigen könnt ihr euren Freistellungsauftrag in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, wobei eine Änderung – solltet ihr zum Beispiel doch keine Erträge erwarten – jederzeit und beliebig oft möglich ist. Allerdings gilt dies nur für das laufende Kalenderjahr und nicht rückwirkend.

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Gut zu wissen: Habt ihr noch keinen Freistellungsauftrag bei eurer Bank gestellt, könnt ihr die Abgeltungssteuer nachträglich in eurer jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.

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Bildquelle: Getty Images/FG Trade

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