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Familienpolitik: Was kann das Starke-Familien-Gesetz?

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehende künftig stärker finanziell unterstützt werden. Auf diese Weise möchte die Regierung Kinderarmut bekämpfen. Doch was kann das neue Gesetz wirklich?

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Mitte 2019 verabschiedete der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz mit dem Ziel, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen. Um das zu erreichen, wurde der Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets optimiert.

Diese Änderungen bringt das Starke-Familien-Gesetz

In einem ersten Schritt wurde im Juli der Kinderzuschlag erhöht: Statt 170 € gibt es nun 185 € pro Monat. Außerdem wurde der Zuschlag nun auch für Alleinerziehende geöffnet: Bisher erhielten alleinerziehende Eltern diesen gar nicht, wenn sie Unterhalt oder einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bezogen, da dieser voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wurde. Mit dem neuen Gesetz wird Kindeseinkommen nur noch zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet.

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Anfang 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zusätzlich erweitert. Die obere Einkommensgrenze fällt weg, sodass das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, ebenfalls nur noch zu 45 % statt den bisherigen 50 % auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Mehr Infos zum Kinderzuschlag sowie Antragsformulare gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im August 2019 wurden außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. So erhöhten sich z. B. die Leistung für den Schulbedarf von 100 € auf 150 € pro Schuljahr. Auch die monatliche Unterstützung für die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Musikschulen stieg von zehn auf 15 €. Des Weiteren wurde die Beantragung vereinfacht: Das Ausfüllen des Formulars soll jetzt nur noch halb so lang dauern. Wer Anspruch auf das Paket hat und Formulare zum Beantragen findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Gleichzeitig wurden mit dem Gute-KiTa-Gesetz ebenfalls ab August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Lohnt sich das Starke-Familien-Gesetz?

Familienministerin Dr. Franziska Giffey ist davon überzeugt: "Unser Starke-Familien-Gesetz ist ein großer Schritt, um die Existenzgrundlage eines jeden Kindes zu sichern. Dafür ist in dieser Legislaturperiode ein Anfangsbudget von rund 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Dieses kann sich - je nach Inanspruchnahme - noch weiter erhöhen. Wir wollen damit Eltern stärken, die arbeiten gehen und dennoch wenig Geld zur Verfügung haben. Arbeit soll sich lohnen, denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen", äußerte sich die Familienministerin zum neuen Gesetz.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Opposition beurteilte das Starke-Familien-Gesetz sehr kritisch: Grünen und Linken geht das Gesetz nicht weit genug, der Aufwand, um die Sozialleistungen zu beantragen, sei auch weiterhin noch viel zu hoch. Auch die FDP warnt vor zu viel Bürokratie, die AfD stellte sich gegen das neue Gesetz.

Dass sich der bürokratische Aufwand durch das Starke-Familien-Gesetz reduziert, wäre ein wichtiger Schritt. Die Zahlen zeigen: In Deutschland haben aktuell etwa 800.000 Kinder Anspruch auf den Kinderzuschlag, doch nur etwa 30 % nutzen ihn. Die meisten Familien scheitern beim Leistungsanspruch an der Bürokratie oder versuchen es gar nicht erst. Durch die Änderungen des Starke-Familien-Gesetz soll sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf etwa zwei Millionen erhöhen. Fraglich ist nun, ob der Bürokratieabbau ausreicht, um auch die Zahl der wirklichen Bezieher zu erhöhen. Familienministerin Giffey dazu: "Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen."

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Kritiker sehen das Gesetz als nicht weitreichend genug an, es brauche viel mehr unbürokratische Leistungen im Sinne der Kinder: So wünschen sich Linke und Grüne, dass die Kinderregelsätze deutlich erhöht und der Kinderzuschlag automatisch ausgezahlt wird. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass ein Mittagessen in Schulen und Kitas kostenfrei und ohne Hürden angeboten wird.

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Bildquelle: Pexels/VisionPic .net

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