Die Basis zuerst: Addierst du zu deiner Kaltmiete die Betriebskosten, erhältst du die Höhe deiner Warmmiete. Was die genau Betriebskosten beinhalten und auf was du in diesem Zusammenhang achten kannst, haben wir für dich zusammengetragen. Hier wartet nämlich so manche Fall, bei der ihr als Mieter*innen von der Hausverwaltung zu Unrecht zur Kasse gebeten werdet.
Fast alle Mieter*innen kennen sie: Die jährliche Betriebskostenabrechnung. Wenn du weißt, was Betriebskosten sind und welche umlegbar sind, kannst du die Abrechnung selbst auf Richtigkeit prüfen – bei Unsicherheiten kann der Mieterschutzbund weiterhelfen.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind Kosten, die regelmäßig durch oder im Zusammenhang mit der Wohnung oder des Hauses entstehen.
In Deutschland werden die Betriebskosten durch die Betriebskostenverordnung geregelt und auch definiert.
...die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
§ 1 BetrKV
In der Verordnung wird auch geregelt, welche Kosten auf Mieter*innen umgelegt werden dürfen und welche von Vermietern selbst getragen werden müssen.
Die Umlage ist allerdings nur dann möglich, wenn im Mietvertrag die Umlage auch mit dir vereinbart wurde. Dein Mietvertrag enthält normalerweise neben der Umlagevereinbarung auch eine Vorauszahlungsregelung für die umlagefähigen Betriebskosten. Trotzdem kann sich ein genauer Blick in deinen Mietvertrag hierzu lohnen.
Was sind auf den Mieter umlegbare Betriebskosten?
Deine Vermieter*in darf nicht alle anfallenden Kosten, sondern nur einige davon auf dich umlegen und diese auch nur anteilig:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizkosten, sowie Kosten für die Wartung der Heizungsanlage
- Warmwasserversorgung
- Hausreinigung & Ungezieferbekämpfung
- Müllabfuhr, Recycling und Straßenreinigung
- Gartenpflege (bspw. Grünflächen, die zu der Wohnanlage gehören)
- Beleuchtung (allgemein zugängliche Beleuchtung wie Treppenhaus, Kellerflur, etc.)
- Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Falls zutreffend: anteilige Personalkosten für Hausmeister*in
- Wenn vorhanden: Betriebskosten für den Fahrstuhl
- Gegebenenfalls: laufende Kosten für eine SAT-Anlage oder einen Kabelanschluss
- Falls vorhanden: Kosten für den Betrieb für Einrichtungen der Wäschepflege (Es sind damit beispielsweise Kosten für die Waschküche, die durch die Anschaffung von Gemeinschaftswaschmaschinen, Trocknern und den Stromverbrauch, die Reinigung und die Wartung dieser Geräte entstehen, gemeint)
- Sonstige Betriebskosten, wie zum Beispiel für die Wartung von Feuermeldern, die Reinigung von Dachrinnen oder die Wartung von Blitzableitern
Und jährlich grüßt die Betriebskostenabrechnung
Es graut mir jedes Jahr davor: Die Prüfung der Betriebskosten. Die Aufstellung ist für mich eine lästige Pflichtlektüre, spätestens seitdem ich tatsächlich einmal einen Fehler gefunden habe.
Ein häufiger Streitpunkt sind die Hausmeisterkosten. Umlegbar sind Kontroll-, Bedienungs-, Sicherungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten. Allerdings nur, wenn diese nicht von anderen Dienstleistern schon durchgeführt werden. Eine doppelte Abrechnung und Umlegung musst du nicht akzeptieren.
Wichtig zu wissen: Dein*e Vermieter*in kann Verwaltungstätigkeiten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, die durch den oder die eventuell vorhandene*n Hausmeister*in durchgeführt werden, nicht auf dich als Mieter*in umlegen.
Der oder die Hausmeister*in erhält für die Tätigkeiten eine Vergütung, entweder im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder eines Mini-Jobs. Über die Höhe entscheidet zwar nur der oder die Vermieter*in, jedoch muss diese ortsüblich sein und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen.
Wenn du keine pauschale Warmmiete an deine*n Vermieter*in zahlst, lohnt es sich regelmäßig die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Nicht alle Kosten sind auf dich als Mieter*in umlegbar.
Zur Beseitigung von Unklarheiten kann ein Blick in die Betriebskostenverordnung (BetrKV) meistens schon helfen. Wenn du weiterhin Fragezeichen in deinem Kopf hast oder gar denkst, dass deine Hausverwaltung die übervorteilt, dann kannst du dich auch an den Mieterschutzbund wenden. Dort muss man zwar Mitglied werden, aber dafür bekommt man rund um das Jahr rechtlich fundierte Beratung rund um Mietangelegenheiten und im Falle des Falles sogar juristische Unterstützung.
Neben Wohnraum kannst du übrigens auch Technik mieten, schaue dir doch dazu das Video an:
Bildquelle: Getty Images/ miniseries