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Gewinne gefällig?

Was sind Kapitalerträge: Verschiedene Arten einfach erklärt

Was sind Kapitalerträge

Gewinne aus Aktien, Dividenden, Zinsen und anderen Geldanlagen werden als Kapitalerträge bezeichnet. Was Kapitalerträge genau sind, ob darauf Steuern erhoben werden und was ein Freistellungsauftrag mit den erwirtschafteten Gewinnen zu tun hat.

Was sind Kapitalerträge?

Wer anfängt, sich mit den unterschiedlichen Kapitalanlagen und Alternativen zum Geldanlagen beschäftigt, stolpert früher oder später über Begriffe wie Dividenden, Kapitalerträge & Co. Doch was genau sind Kapitalerträge eigentlich und gehören zum Beispiel Zinsen sowie Erträge aus Aktiengewinnen dazu?

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Vereinfacht ausgedrückt, sind Kapitalerträge Gewinne aus dem Ankauf bzw. Verkauf verschiedenster Vermögenswerte. Erhält man zum Beispiel Zinsen von einem Sparbuch oder wird beim Verkauf einer Aktie zu einem höheren Kurs ein Gewinn erzielt, handelt es sich um einen sogenannten Kapitalertrag, auf den wiederum eine Steuer erhoben wird.

Leider sind bei Kapital- und Geldanlagen nicht immer Gewinne garantiert. Wird beim Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten anstelle eines Gewinns ein Verlust erzielt, spricht man von einem Kapitalverlust. Das ist dann der Fall, wenn ihr etwas unter dem ursprünglichen Anschaffungspreis verkauft und somit ein finanzieller Verlust entsteht. Nach Gesetz handelt es sich bei einem Kapitalverlust um eine qualifizierte Form der Unterbilanz.

Welche Arten von Kapitalerträgen gibt es?

Wir ihr jetzt bereits wisst, könnt ihr Kapitalerträge auf unterschiedlichen Wegen erzielen. Um euch einen noch besseren Überblick zu verschaffen, haben wir euch nachfolgend die wichtigsten Arten von Kapitalerträgen kurz und bündig zusammengefasst:

  • Zinsen: Legt ihr euer Geld bei der Bank an – sei es zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Girokonto, Sparbuch oder in festverzinslichen Wertpapieren – erwirtschaftet ihr über kurz oder lang Zinsen. Wie hoch diese ausfallen, ist in erster Linie von der angelegten Summe, der Verfügbarkeit sowie der Anlagendauer und dem vorgegebenen Zinsniveau der Europäischen Zentralbank abhängig.
  • Fonds: Diese Art der Geldanlage erfreut sich vor allem unter noch unerfahrenen Einsteiger*innen einer großen Beliebtheit. Zu Recht, denn Fonds haben unter anderem den Vorteil, dass nicht nur in eine Aktie, sondern in viele verschiedene Wertpapiere und Aktien investiert wird und das Risiko somit breit gestreut ist. Werden zum Beispiel mit Aktienfonds, ETFs, Immobilienfonds oder Rentenfonds Gewinne erzielt, handelt es sich auch hier um Kapitalerträge.
  • Dividenden: Sofern ihr Anteile an einem erfolgreichen Unternehmen bzw. einer Aktiengesellschaft besitzt, erhaltet ihr als Anleger*in Ausschüttungen in Form von Dividenden. Ihr werdet somit am Gewinn des Unternehmens beteiligt und erwirtschaftet auf diesem Wege Kapitalerträge. Im Gegenzug stellt ihr dem Unternehmen durch den Aktienkauf euer Eigenkapital zur Verfügung.
  • Kurs- und Währungsgewinne: Versucht ihr beim Handel an der Börse euer Glück und investiert euer Geld zum Beispiel in Aktien, Wertpapieren, Währungen oder Rohstoffen, erzielt ihr bei einem anschließenden Verkauf – hoffentlich – Gewinne, also ebenfalls Kapitalerträge.

Interessant: Neuerdings zählen auch Einkünfte aus Kryptowährungen zu Kapitalerträgen.

Müssen Kapitalerträge versteuert werden?

Wie bereits kurz erwähnt, müssen auf Kapitalerträge, also auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Steuern gezahlt werden und das nicht gerade wenig. Hierzulande werden sämtliche Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25 % besteuert und von eurer Bank automatisch an das Finanzamt abgeführt. Gegebenenfalls wird zusätzlich auch noch die Kirchensteuer in die Abgeltungssteuer einberechnet.

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Gibt es einen Freibetrag für Sparer?

Um die Steuerlast im Falle von Kapitalerträgen zu reduzieren, können Sparer*innen einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Und hier gibt es eine gute Nachricht: Anfang 2023 wurde der Freibetrag bei Alleinstehenden von 801 € auf 1.000 € und bei zusammen veranlagten Ehepartnern von 1.602 € auf 2.000 € erhöht.

Das bedeutet, dass die von euch erwirtschafteten Kapitalerträge bis zu diesem Gegenwert nicht versteuert werden müssen. Steuern fallen also erst an, wenn eure Kapitalerträge höher als 1.000 € sind – vorausgesetzt, ihr habt eurer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt.

Gut zu wissen: Das nötige Formular für den Freistellungsauftrag findet ihr normalerweise auf der Website der jeweiligen Bank. Zum Ausfüllen benötigt ihr lediglich eure persönlichen Daten sowie eure Steueridentifikationsnummer.

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Bildquelle: Getty Images/ BartekSzewczyk

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