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Fahrtkosten & Co.

Was sind eigentlich Werbungskosten? Das könnt ihr rund um den Job alles absetzen

Werbungskosten Kosten für Job von der Steuer absetzen

Handy, neuer Laptop, Arbeitskleidung, Ausgaben für eine Bewerbung oder Fahrtkosten: Alle Kosten, die durch eure Arbeit entstehen, könnt ihr in eurer jährlichen Steuererklärung angeben und damit eure Steuerlast reduzieren. Was zu den Werbungskosten zählt und welche auch in der Elternzeit geltend gemacht werden können.

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Was sind Werbungskosten?

Alle anfallenden Kosten rund um euren Beruf bzw. eurer nicht selbstständigen Tätigkeit gehören zu den sogenannten Werbungskosten und können zur Minderung der Steuerlast von der Steuer abgesetzt werden.

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Kosten, die der Erhaltung und Sicherung, aber auch der Erwerbung eines neuen Jobs dienen und somit im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, zählen demnach zu den Werbungskosten.

Steuerexperten zufolge machen sich Werbungskosten bereits ab etwa 1.200 Euro (Stand 12.09.22) im Jahr positiv in der Steuererklärung bemerkbar. Ab dieser Höhe sind zum Einreichen beim Finanzamt jedoch Quittungen oder Belege notwendig.

Nachfolgend haben wir euch typische Werbungskosten zusammengestellt, die ihr bei der Steuer angeben könnt:

  • Arbeitszimmer: Pro Jahr könnt ihr bis zu 1.250 Euro für ein Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend machend. Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, können sogar alle Kosten unbeschränkt abgezogen werden – vorausgesetzt, der Raum wird zu 90 Prozent ausschließlich beruflich genutzt.
  • Fahrtkosten: Die Kosten, egal, ob ihr mit dem eigenen Auto, einer Fahrgemeinschaft oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahrt, könnt ihr absetzen. Seit 2022 gilt eine Entfernungspauschale von 38 Cent für jeden entfernten Kilometer zur Arbeitsstätte.
  • Telefon- und Internet: Maximal 240 Euro pro Jahr könnt ihr pauschal für die Nutzung eures Handys sowie für euren Festnetz- und Internetanschluss geltend machen.
  • Umzug: Müsst ihr aufgrund eurer Arbeit umziehen, könnt ihr Kosten für den Umzug (unter anderem Maklerkosten, Kosten für die Ummeldung, Transportkosten, etc.) als Werbungskosten verrechnen.
  • Doppelte Haushaltsführung: Bezieht ihr aufgrund eures Jobs eine Zweitwohnung und müsst somit einen doppelten Haushalt führen, könnt ihr die damit verbundenen Kosten, wie Wohnungs-, Umzugs- und Fahrtkosten, von der Steuer absetzen.
  • Berufskleidung und Arbeitsmittel: Arbeitsschuhe, Aktentasche, Schere, Helm oder Kittel – Klamotten und Gegenstände, die ihr hauptsächlich für den Beruf benötigt, sind absetzbare Werbungskosten.
Margit Huber

Home-Office-Pauschale

Viele meiner Freunde und Bekannten arbeiten infolge der Corona-Pandemie nach wie vor komplett oder zumindest teilweise im Home-Office und das Arbeiten von zuhause wird sich in der Zukunft immer weiter durchsetzen.

Für alle, die dabei nicht die steuerrechtlichen und strengen Voraussetzungen eines Arbeitszimmers erfüllen, tritt die neu eingeführte Home-Office-Pauschale in Kraft. So könnt ihr für jeden Tag, den ihr komplett im Home-Office gearbeitet habt, 5 Euro Werbungskosten verrechnen.

Allerdings sind maximal 120 Arbeitstage und somit 600 Euro absetzbar.

Margit Huber

Auch folgende Kosten könnt ihr als Werbungskosten von der Steuer absetzen:

  • Bewerbungsfotos und -Bewerbungsmappen
  • Kosten für die Erstellung einer Website
  • Fahrt zum Vorstellungsgespräch
  • Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen
  • Laptop, Smartphone & Co
  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Kosten für Dienstreisen (z. B. Übernachtung und Ver­pfle­gung)
  • Anwaltskosten im Falle von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Promotionskosten sowie Kosten einer Habilitation
  • Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für einen Berufsverband
  • Kosten für eine zweite Ausbildung
  • Beruflich bedingte Versicherungsbeiträge (z. B. Arbeitsrechtsschutzversicherung und Berufshaftpflichtversicherung)
  • Sprachkurse, die mit der Arbeit zusammenhängen
  • Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten
  • Unfall auf dem Arbeitsweg
  • Kontoführungsgebühr (16 Euro/Jahr)
  • ein für die Arbeit benötigter Führerschein
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Gut zu wissen: Indem ihr Anlage N in eurer Steuererklärung ausfüllt, könnt ihr eure durch die Arbeit entstandenen Werbungskosten verrechnen.

Gibt es eine Werbungskostenpauschale?

Fallen eure Werbungskosten niedriger aus, verwendet das Finanzamt den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 Euro für eure Steuererklärung. Hierfür braucht ihr keine Nachweise liefern, der Pauschbetrag wird automatisch von euren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.

Wer kann Werbungskosten absetzen?

Nicht nur Arbeitnehmer*innen können Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen und somit Steuern sparen: Habt ihr zum Beispiel Geld angelegt, könnt ihr einen bestimmten Betrag – nämlich 801 Euro bzw. 1.602 Euro als Paar – der Kapitaleinkünfte als Werbungskosten absetzen.

Das Gleiche gilt bei eventuellen Mieteinnahmen oder bei Einkünften aus Verpachtungen. Fallen beispielsweise die Grundsteuer oder Renovierungskosten für eure vermietete Wohnung bzw. das vermietete Haus an, können die Kosten neben Abschreibungen und Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Auch Rentner*innen können in der Anlage R angefallene Werbungskosten oder einen Pauschbetrag von jährlich 102 Euro (Stand: 12.09.22) eintragen. Dabei sind unter anderem Kosten für die Beantragung der Rente, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren sowie Kosten für eine Rentenberatung zur Minderung der Einkünfte verrechenbar.

Werbungskosten in der Elternzeit absetzbar?

Selbst, wenn ihr aufgrund eurer Elternzeit momentan keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt, könnt ihr ein vorhandenes häusliches Arbeitszimmer dennoch als Werbungskosten in eurer Steuererklärung absetzen.

In diesem Fall spricht das Finanzamt von vorab entstandenen Werbungskosten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitszimmer in erster Linie für berufliche Zwecke genutzt wird.

So kann alles, was euch auf die Wiederaufnahme eurer beruflichen Tätigkeit vorbereitet – wie zum Beispiel Lesen von Fachliteratur, Aufbewahrung von Arbeitsmitteln sowie Archivierung von Arbeitsunterlagen oder die Erstellung von neuen Arbeitskonzepten im eigenen Arbeitszimmer – von der Steuer abgesetzt werden.

Tipp: War das Arbeitszimmer vor der Elternzeit Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, können die Kosten sogar unbegrenzt von den Einkünften abgezogen werden. Zudem könnt ihr mit dem sogenannten Ehegattensplitting sowie dem Kinderfreibetrag zusätzlich Steuern sparen.

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Bildquelle: Getty Images/AndreyPopov

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