Taschengeld ist wichtig! Nicht nur, weil Kinder sich damit kleine Wünsche erfüllen können, sondern weil sie so den Umgang mit Geld üben können. Wie viel Geld sollten Kinder bekommen? Die Taschengeldtabelle gibt Eltern eine ungefähre Orientierung, wie viel Geld sie Kindern überlassen können. Hier erfahrt ihr, wie viel Taschengeld z.B. mit 10, 12 oder mit 15 Jahren angesagt ist. 2025 ist die Höhe des Geldes in der Taschengeldtabelle etwas gestiegen. Durch die Inflation sind natürlich auch die Preise höher. Das sollte sich auch im Budget für die Kinder widerspiegeln.
- 1.Taschengeldtabelle 2025: Wie viel Taschengeld ist mit 10, 12 oder 15 Jahren angemessen?
- 2.Taschengeld: Ab wann bekommen die Kids Geld?
- 3.Was sagt der Taschengeldparagraph?
- 4.Warum brauchen Kinder überhaupt Taschengeld?
- 5.Taschengeld ist bedingungslos und das ist gut so
- 6.Budgetgeld für festgelegte Ausgaben
Taschengeldtabelle 2025: Wie viel Taschengeld ist mit 10, 12 oder 15 Jahren angemessen?
In welcher Höhe man Kindern Taschengeld überlässt, hängt natürlich von ihrem Alter ab. Auf der anderen Seite hängt es vom Einkommen der Eltern ab: Wie viel haben wir zur Verfügung? Für geringverdienende Familien sind ein paar Euro pro Kind schon viel Geld. Gerade wenn wenig da ist, lernen Kinder es zu schätzen, was sie ausgeben können. Entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Jugendinstitutes ergeben sich folgende Höhen für die Taschengeldtabelle 2024:
Alter | Betrag |
unter 6 Jahre | 1,00 - 2,00 Euro wöchentlich |
6-7 Jahre | 2,00 - 3,00 Euro wöchentlich |
8-9 Jahre | 3,00 - 4,00 Euro wöchentlich |
10 Jahre | 20,00 -22,50 Euro monatlich |
11 Jahre | 22,50 - 25,00 Euro monatlich |
12 Jahre | 25,00 - 27,50 Euro monatlich |
13 Jahre | 27,50 - 30,00 Euro monatlich |
14 Jahre | 30,00 - 40,00 Euro monatlich |
15 Jahre | 40,00 - 50,00 Euro monatlich |
16 Jahre | 50,00 - 60,00 Euro monatlich* |
17 Jahre | 60,00 - 70,00 Euro monatlich* |
18 Jahre | 70,00 - 75,00 Euro monatlich* |
* für Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängig sind
Diese Taschengeldempfehlung ist eine Orientierung. Die Taschengeldtabelle nutzt das Bundesministerium für Familien ebenfalls in seinen Veröffentlichungen. Die Höhe des Taschengeldes ändert sich in der Regel einmal im Jahr. Setzt euch dafür zusammen, diskutiert die Höhe und zieht die Taschengeldtabelle zurate.
1€ pro Klasse
"Einfach machen", haben wir uns gedacht und fahren bisher sehr gut damit: Bei uns gibt es für die Kinder wöchentlich sonntags (da kann mans nicht ganz so gut direkt wieder ausgeben ;-) ) Taschengeld und zwar ganz ohne Verhandlung 1€ für ErstklässlerInnen, 2€ in der 2. Klasse, 3€ in der Dritten etc. Noch haben wir keine jugendlichen Kinder, aber wahrscheinlich werden wir das System irgendwann auf monatlich umstellen und vielleicht dann auch direkt aufs Girokonto überweisen.
Taschengeld: Ab wann bekommen die Kids Geld?
Als Starttermin für regelmäßiges Taschengeld bietet sich der Schulanfang an. Jüngere Kinder tun sich meist noch schwer, den Wert des Geldes einzuschätzen. Aber gerade Geschwister fordern Taschengeld ein, wenn ihre älteren Geschwister "Zahltag" haben.
Bis zum Alter von etwa neun, zehn Jahren macht ein wöchentliches Taschengeld mehr Sinn als ein monatliches: Das Kind freut sich, wenn es häufiger einen kleinen Betrag bekommt. In diesem Alter wird das Taschengeld auch eher für Kleinigkeiten „auf den Kopf“ gehauen. Außerdem sind die Kinder in dem Alter noch nicht in der Lage, einen Zeitraum von einem Monat zu überblicken.
Ab etwa zehn Jahren können Kinder schon ein bisschen haushalten und sich ihr Taschengeld besser einteilen. Die Taschengeldtabelle (s.o.) sieht deshalb ab diesem Alter eine monatliche Auszahlung vor.
Was sagt der Taschengeldparagraph?
Wie so häufig, sind die rechtliche Lage ums Taschengeld und die Richtlinien dazu gar nicht so einfach. Eigentlich dürfen Kinder unter sieben Jahren nichts kaufen, nicht mal ein Kaugummi und auch nicht, wenn es die Eltern erlaubt haben.
Ab sieben Jahren benötigen die Kinder die Einwilligung eines Elternteils. Liegt diese nicht vor, können die Eltern den Einkauf zurückgeben oder eben nachträglich ihre Einwilligung erteilen.
Um Kindern aber zu ermöglichen, selbstständig Einkäufe zu tätigen, gibt es den sogenannten Taschengeldparagraph:
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
§ 110 BGB
Und dann kauft das Kind vom Taschengeld nur Süßis und dämliche Pokémon-Karten ...
Taschengeld ist bei unserem Kleinkind noch kein Thema. Dennoch finde ich, ist es eine extrem wichtige Angelegenheit. Kinder lernen mit Hilfe des Taschengeld zum einen mit Geld umzugehen und haben zum anderen auch die Möglichkeit, mal (unsinnige) Dinge zu kaufen, von denen die Eltern vielleicht gar nichts halten. Und genau dafür ist Taschengeld auch da! Wir Eltern sollten dann auch über unseren Schatten springen und unsere Kids auch in diesem Fall beim Einkauf unterstützen: Wo gibt es das Produkt, zusammen dahin fahren etc.
Warum brauchen Kinder überhaupt Taschengeld?
Nur wer Geld besitzt, kann den Umgang mit Geld lernen. Ein Kind, das Taschengeld zur Verfügung hat, steht vor der Überlegung "Was will ich eigentlich damit tun?". Und macht dann wahrscheinlich die Erfahrung, dass Geld schnell ausgegeben ist, es aber lange auf den nächsten Zahltag warten muss. Das sind wichtige Lernschritte, die Kindern dann im Jugend- und Erwachsenenalter zugutekommen.
Kleinere Kinder lernen so, eigene Entscheidungen zu treffen. Ältere Kinder lernen hingegen, auf Wünsche zu sparen und das Geld entsprechend einzuteilen. Und das unabhängig von ihren Eltern. Sie lernen Preise zu vergleichen und Wünsche abzuwägen – und üben ganz nebenbei auch noch Mathe.
Taschengeld ist bedingungslos und das ist gut so
- Eltern sollten das Taschengeld unaufgefordert und regelmäßig auszahlen; erst wöchentlich, später dann monatlich.
- Taschengeld ist zur freien Verfügung. Und nur so kann das Kind Selbstständigkeit lernen, autonomer werden und eigene Erfahrungen machen. Auch Fehlkäufe dürfen (und müssen vielleicht) dabei sein.
- Eine Bestrafung mit Taschengeldentzug ist nicht sinnvoll, denn so gerät das Kind doch wieder in eine Abhängigkeit.
- Genau aus diesem Grund ist es auch kontraproduktiv, das Kind für das Taschengeld Haushaltsaufgaben erfüllen zu lassen.
Wenn Eltern Taschengeld nicht bedingungslos auszahlen
Werden an den Taschengeldbezug Bedingungen geknüpft, lernen die Kids mehrere wichtige Lektionen nicht:
- Zum einen, dass man manche Dinge auch ohne Entlohnung tun muss, weil sie eben für das (Familien-)Leben wichtig sind.
- Und zum anderen lernen sie so keine Selbstständigkeit und auch den richtigen Umgang mit Geld nicht.
Es wäre sogar denkbar, dass das Kind dann einfach nichts im Haushalt tut und eben dann auch kein Geld erhält. Ich denke, beides finden wir Eltern eher kontraproduktiv.
Budgetgeld für festgelegte Ausgaben
Gerade für ältere Kinder kann es sinnvoll sein, ein sogenanntes Budgetgeld zusätzlich zum Taschengeld einzuplanen. Hiervon kann sich der Nachwuchs dann festgelegte Dinge wie Schulmaterialien kaufen. Entweder verwalten die Eltern das Geld und geben es bei Bedarf aus oder sie überweisen es beispielsweise auf das Girokonto des Kindes.
Sonderausgabe | Budget |
Schulmaterial | 5-10 € monatlich |
Körperpflege | 5-10 € monatlich |
Telefon/Handy | 10-20 € monatlich |
Öffentlicher Nahverkehr | 15-20 € monatlich |
Essen außer Haus | 20-30 € monatlich |
Kleidung/Schuhe | 30-50 € monatlich |
Quellen: Deutsches Jugendinstitut zum Taschengeld, Landeshauptstadt München zum Taschengeld
Bildquelle: Gettyimages/Chris Ryan