Ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg sorgt für Diskussionen: Familiengerichte dürfen Eltern nicht verbieten, in Gegenwart ihrer Kinder zu rauchen. Was bedeutet diese Entscheidung für Familien und welche Überlegungen stecken dahinter?
Das OLG Bamberg hat im August 2024 entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für ein richterliches Rauchverbot gibt. Auch wenn viele Eltern zurecht das Rauchen vor Kindern kritisch sehen, liegt die Entscheidung darüber weiterhin bei den Elternteilen selbst.
In dem konkreten Fall ging es um getrennt lebende Eltern zweier Kinder im Alter von acht und zehn Jahren. Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht und wünschte eine Reduzierung der Umgangszeiten des Vaters mit den gemeinsamen Kindern. Das Amtsgericht folgte diesem Wunsch und erließ zusätzlich ein Rauchverbot für den Vater während der Umgangszeiten.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das OLG Bamberg hob das Rauchverbot auf, bestätigte aber die reduzierten Umgangszeiten. Die Begründung:
* Es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Rauchverbot. Familiengerichte dürfen das Umgangsrecht regeln, aber nicht in sonstige Elternrechte eingreifen.
* Es gebe keine konkrete Gefährdung: Ein Verbot wäre nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung möglich, z. B. wenn ein Kind Asthma hätte.
* Allgemeine Gesundheitsrisiken reichen nicht: Die bekannten Gefahren des Passivrauchens allein rechtfertigen kein gerichtliches Verbot.
Was bedeutet das Urteil für Eltern?
Das Urteil vom August 2024 erinnert uns daran, dass Erziehung in erster Linie Sache der Eltern ist. Sie unterstreicht die elterliche Autonomie. Gerichte können zwar Umgangszeiten festlegen, aber nicht in alltägliche Erziehungsfragen eingreifen. Das Gericht betonte, dass nur der Gesetzgeber ein generelles Rauchverbot zum Schutz von Kindern erlassen könnte.
Auch wenn es kein gerichtliches Verbot gibt, sollten Eltern die Gesundheit ihrer Kinder immer an erste Stelle setzen. Experten raten weiterhin dringend davon ab, in Gegenwart von Kindern zu rauchen. Es liegt an uns Eltern, verantwortungsvoll mit dem Thema Rauchen umzugehen und die Gesundheit unserer Kinder zu schützen – ganz ohne richterliche Anordnung.
Tipps für rauchende Eltern
* Niemals in geschlossenen Räumen, in denen sich Kinder aufhalten, rauchen.
* Nutzt die Momente, in denen die Kinder nicht anwesend sind.
* Denkt über einen Rauchstopp nach – eure Körper und eure Familien werden es euch danken
Infos zum Aufhören findet ihr hier
Rauchfrei-Hotline für Eltern: 0800 8313131 (kostenlos)
Interessante Nebenpunkte des Urteils: Das OLG hob auch eine Anordnung des Amtsgerichts auf, die den Vater zu einer schriftlichen Entschuldigung bei seiner Tochter verpflichtete. Auch hierfür sah das Gericht keine rechtliche Grundlage.
Quellen: Beck online, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Der Spiegel