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Wichtiger Schritt

Weibliche Selbstbestimmung? § 219a wird endlich abgeschafft!

Paragraph 219a abgeschafft Information über Schwangerschaftsabbruch

Im März 2019 wurde der sogenannte Abtreibungsparagraph angepasst. Es änderte sich jedoch für Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollten, nicht viel. Fast zwei Jahre später macht jetzt die neue Bundesregierung endlich den Weg frei, um § 219a abzuschaffen. Reicht das aus?

"Untragbarer Zustand": Die Abschaffung des § 219a ist auf dem Weg

Am 9. März 2022, drei Jahre nach der Anpassung, legte Bundesjustizminister Marco Buschman (FDP) den Gesetzesentwurf zur Streichung des umstrittenen Paragraphen 219a vor. Alle Parteien der Ampel-Koalition versprachen die Abschaffung bereits im Koalitionsvertrag. Nun geht es in dieser Sache voran. Buschmann betonte im ZDF-Morgenmagazin, es sei ein "untragbare Zustand", dass ein Gesetz Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich aufzuklären und Frauen damit in einer schwierigen Gewissensentscheidung allein gelassen würden.

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"Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen."
Justizminister Marco Buschmann im Morgenmagazin

Für Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) war dieser Schritt längst "überfällig": Sie merkte an, dass Ärzte und Ärztinnen zukünftig ohne Strafverfolgung im Internet darüber informieren können, dass sie Eingriffe zum Schwangerschaftsabbruch durchführen. Jetzt muss das Gesetz nur noch vom Bundestag und Bundesrat beraten werden. Eine Mehrheit der Parteien wird für die Streichung sein, doch es ist Widerstand von Seiten der Union und AfD zu erwarten. Kritik zur Abschaffung des Paragraphen kommt natürlich auch von kirchlicher Seite, weil sie "den Schutz des ungeborenen Lebens zurücknehme".

Sachliche Information über Abtreibung war bisher verboten

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch geht immer mit vielen quälenden Fragen einher – keiner Frau fällt dieser Entschluss leicht. Doch als wäre die Lage nicht schon prekär genug, kommen Verurteilungen und Beschimpfungen von Abtreibungsgegnern aus allen Ecken: Abtreibung sei Tötung oder Mord und Frauen werden danach zu psychischen Wracks. Doch war dies bisher nicht der einzige Stein, der Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen, in den Weg gelegt wird.

Wenn eine Frau sich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches informieren wollte, musste sie sich bisher im Netz durch einen Dschungel von (Falsch-)Informationen klicken. Das Naheliegendste, sich auf den Internetseiten von Gynäkolog*innen oder Krankenhäusern zu informieren, war durch ein Gesetz in Deutschland bis Anfang März 2019 noch unmöglich: Der § 219a untersagte es Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihren Websites darüber aufzuklären. Da im Paragraph von einem “Werbeverbot” die Rede war, sorgte er schon lange für Diskussionsstoff. Denn was genau ist Werbung? Ist es bereits Werbung, wenn eine Arztpraxis lediglich darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt?

Katja Nauck

Ein wichtiger Schritt, aber immer noch nicht genug

Ein erster Schritt ist mit der Streichung des §219a schon getan. Doch betrifft dieser nur die Informationsbeschaffung der Frauen und die Seite der Ärzte. Was ist mit der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches an sich, der laut § 218 Abtreibung immer noch als Straftat sieht?

Dass dies für alle Betroffenen längst notwendig wäre, zeigt eine aktuelle Recherche und große Umfrage unter Frauen, die abgetrieben haben: Die Rechercheinitiative Correctiv.org hat Erfahrungsberichte von Abtreibungspatientinnen in ganz Deutschland gesammelt und veröffentlicht. Dabei wird klar, dass Frauen psychisch und physisch von der ersten Informationsbeschaffung bis zur Durchführung des tatsächlichen Abbruchs extrem leiden und komplett allein gelassen werden. Nicht selten sind viele von ihnen über lange Zeit nach dem Abbruch traumatisiert. Wer mehr dazu wissen, möchte kann sich unter Correctiv.org über den desaströsen Zustand der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland informieren.

Katja Nauck

Erste Reform im März 2019

Als Ende 2017 die Ärztin Christina Hänel wegen Informationen zu Abtreibungen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt wurde, entflammte die Abtreibungs-Debatte erneut und nicht nur Frauenrechtlerinnen empfanden es als Notwendigkeit, den Paragraphen endlich aus dem Gesetz zu streichen. Dann kam es durch starken öffentlichen Druck im Frühjahr 2019 zu einer ersten Reform des Gesetzes. Ärzte und Krankenhäuser, die Abtreibungen durchführen, durften jetzt straffrei darüber informieren und die Bundesärztekammer durfte eine Liste von Abtreibungsmöglichkeiten erstellen. Doch die zeitgemäße allgemeine Information zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches durch Ärzte im Internet war immer noch nicht gegeben. Das wird sich nun endlich ändern.

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Lisa Purrio

Die Fremdherrschaft über den weiblichen Körper

Die Debatte um den Paragraphen zeigt, dass Frauen auch heute noch nicht die volle Selbstbestimmung über ihren Körper haben. Religiöse Fanatiker, Politiker und konservativ eingestellte Mitbürger wollen dem weiblichen Teil der Bevölkerung immer noch sagen, was sie mit ihrem Körper tun sollen. Im Mai 2019 führte der US-Bundesstaat Alabama, USA, ein radikales Abtreibungsverbot ein, das Frauen nicht mal mehr dann einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn sie vergewaltigt wurden. Die Entscheidung für die vier Millionen Bürgerinnen und Bürger fällten 25 Männer.

Lisa Purrio

Über Schwangerschaftsabbruch informieren

Was also tun, wenn ein Ort zur Abtreibung gesucht wird? Ein aktueller Weg, Informationen in vollem Umfang zu erhalten, ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not" 0800 – 4040020 des Bundesfamilienministeriums. Dieses verfügt über die oben genannte Liste der Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen anbieten und ihnen ist es erlaubt, über die verschiedenen Methoden zu informieren, die die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte anbieten. Auf der Website https://www.geburt-vertraulich.de gibt es außerdem Infos über Schwangerschaftsberatungsstellen im Umkreis sowie Beratung per E-Mail oder Chat.

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Quelle: tagesschau.de

Bildquelle: Getty Images/LightFieldStudios

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