Die Corona-Auszeit für Familien will vor allem denen einen einwöchigen Urlaub ermöglichen, die über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügen. Das Bundesfamilienministerium stellt dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Die Corona-Auszeit für Familien will von Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 anspruchsberechtigten Familien eine bis zu siebentägige Auszeit ermöglichen. Ihr bezahlt 10 % der Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die anderen 90 % übernimmt der Bund mit Mitteln des Aufholpaketes. Die Idee dahinter: Möglichst vielen Familien eine dringend benötigte Auszeit verschaffen.
- 1.Wer kann die Corona-Auszeit für Familien in Anspruch nehmen?
- 2.Wie kann man Ansprüche auf die Corona-Auszeit für Familien prüfen?
- 3.Wohin können Familien verreisen?
- 4.Was müssen Familien vor und während des Urlaubs selbst finanzieren?
- 5.In welchem Zeitraum kann man verreisen?
- 6.Wie lange dürfen die Reisen dauern?
- 7.Wie oft können Familien die Corona-Auszeit nutzen?
- 8.Für wen gilt die Corona-Auszeit als Familie?
Wer kann die Corona-Auszeit für Familien in Anspruch nehmen?
Eure Familie muss den Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihr habt für euer Kind oder eure Kinder Anspruch auf Kindergeld. Diese zwei Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden. Außerdem müsst ihr aber noch eins der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Die Eltern oder Elternteile haben nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen. (Dazu mehr im nächsten Abschnitt.) Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen.
- Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Wie kann man Ansprüche auf die Corona-Auszeit für Familien prüfen?
Grundsätzlich habt ihr keinen Rechtsanspruch auf die vergünstigte Familienferienzeit. Denn es stehen nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Neben den oben genannten Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, könnt ihr aber auch mithilfe des Rechners der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung prüfen, ob eine Förderung für euch wahrscheinlich ist.
Da der Rechner nicht für die Corona-Auszeit für Familien konzipiert wurde, hier ein paar wichtige Hinweise: Das Alter und die Erholungsbedürftigkeit spielt für euch keine Rolle. Hier könnt ihr also "nein" anklicken bzw. das Alter einfach ignorieren. Es soll bald auch ein eigens auf die Auszeit zugeschnittener Online-Check kommen, solange könnt ihr bei Unsicherheiten aber diesen Workaround nutzen.
Wohin können Familien verreisen?
Zur Zeit sind 80 verschiedene Einrichtungen auf der Seite des Familienministeriums gelistet, bei denen ihr eure Corona-Auszeit für Familien buchen könnt, es sollen aber immer wieder neue dazukommen. Diese befinden sich in ganz Deutschland, von der Nordsee bis in den bayrischen Wald. Die Navigation wird leichter, wenn ihr euch die Ergebnisse als Liste anzeigen lasst. Leider wird nicht angezeigt, ob die Unterkunft eurer Wahl für euren Wunschtermin überhaupt noch Kapazitäten hat. Im Klartext bedeutet das: Ihr müsst bei den Einrichtungen anrufen bzw. per Mail nachfragen, ob sie noch freie Plätze haben. Da ist einiges an Frustrationstoleranz nötig.
Oft handelt es sich dabei übrigens um Jugendherbergen. Wer nicht Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk ist, kann im Zuge des geförderten Aufenthaltes eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft bekommen. Diese endet dann automatisch am 31. Dezember 2022.
Was müssen Familien vor und während des Urlaubs selbst finanzieren?
Neben einem Eigenanteil von 10 % an den Gesamtkosten für Übernachtung und Verpflegung müsst ihr auch für alle weiteren Kosten aufkommen. Diese umfassen beispielsweise:
- Kurtaxe
- Fahrtkosten für An- und Abreise
- Kosten für Extras wie Wäschepakete, wenn sie nicht im Unterkunftspreis enthalten sind
- Getränkekosten, wenn sie nicht in den Verpflegungskosten enthalten sind
- Kosten für Wellness und Freizeitangebote, wenn sie nicht im Unterkunftspreis enthalten sind
- Sonderausstattungen
In welchem Zeitraum kann man verreisen?
Vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 könnt ihr als Familie frei wählen, wann ihr verreisen möchtet. Es dürfte aber klar sein, dass insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern auf die Ferienzeit angewiesen sind und hier die entsprechenden Plätze schnell ausgebucht sein werden.
Tatsächlich gilt hier: First come, first serve. Alle Familien mit Babys und Kleinkindern, die nicht auf Schulferien angewiesen sind, haben hier definitiv eine größere Auswahl an Terminen. Wenn ihr beim Suchen oder bei der Buchung Hilfe benötigt, könnt ihr euch unter 0800 866 11 59 an den Verband der Kolpinghäuser e.V. wenden. Der Verband ist der zentrale Ansprechpartner für die Corona-Auszeit für Familien.
Wie lange dürfen die Reisen dauern?
Die Corona-Auszeit für Familien ist auf bis zu sieben zusammenhängende Übernachtungen ausgerichtet. Ihr dürft auch für einen kürzeren Zeitraum verreisen, mehr als sieben Übernachtungen und Verpflegungen werden aber nicht übernommen.
Wie oft können Familien die Corona-Auszeit nutzen?
Ihr dürft diese Förderung zweimal in Anspruch nehmen. Wichtig ist es, auf die Zeiten zu achten. Denn es wird eine Reise in 2021 und eine Reise in 2022 unterstützt. Ihr seid natürlich nicht verpflichtet, für beide Jahre eine Auszeit zu nehmen.
Für wen gilt die Corona-Auszeit als Familie?
Endlich mal eine wirklich gute Nachricht, die Corona-Auszeit soll laut Familienministerium allen zur Verfügung stehen, die die Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet: Ob Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Pflege- oder Stiefeltern, alle Familienformen, bei denen ein Kindergeldanspruch besteht, dürfen die geförderte Auszeit in Anspruch nehmen.
Das bedeutet übrigens auch, dass nicht beide Elternteile anreisen müssen. Wie ihr die Auszeit gestaltet, liegt weitestgehend in eurer Hand. Ob ein Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Großfamilie, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht, seid ihr für diese Maßnahme als Familie anerkannt.
Euer Wunschort für die Corona-Auszeit ist schon ausgebucht? Vielleicht bringt euch das Video noch auf neue Gedanken:
Meine Meinung
Die Idee als solche finde ich extrem wichtig. Und auch, dass das Angebot eben für möglichst viele Familien gedacht ist. Die Umsetzung empfinde ich persönlich aber schon als voller Hürden. Zum einen muss jede Unterkunft einzeln angefragt werden, was weder für die Familien noch für die Anbieter ziemlich stressig ist.Irgendeine Form von übersichtlichem Buchungstool wäre hier mal wirklich eine gute Idee gewesen.
Zweitens werden vor allem die belohnt, die schnell sind. Ich habe mal stichprobenartig geschaut, manche Unterkünfte, gerade in besonders gefragten Regionen, haben schon auf ihren Websiten reagiert. Sie sind für 2021 und 2022 komplett ausgebucht. Gerade Eltern die aber so richtig am Limit sind, die haben doch gar nicht die Zeit, sich durch die Unterkünfte zu klicken und dann verschiedene Zeiträume anzufragen und zu hoffen.
Natürlich ist dieses Förderprogramm ein Fortschritt und selbstverständlich meckert es sich einfach, wenn mans nicht selbst gemacht hat. Aber gerade dieser letzte Punkt, dass wieder sehr viel Eigeninitiative und Zeit notwendig ist, um überhaupt etwas vom Angebot zu haben, da sehe ich viel Verbesserungspotential. Gerade zum Wohle von erschöpften Familien.
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