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Gesellschaft

Eltern haften für ihre Kinder: Auch im Internet?

Eltern haften für ihre Kinder: Auch im Internet?

Manche Jugendliche nutzen illegale Tauschbörsen und verschicken per WhatsApp fragwürdige Fotomontagen - wer haftet in solchen Fällen?

Der ominöse Satz "Eltern haften für ihre Kinder" sorgt immer für ein leichtes Unbehagen. Jahrzehntelang musste man sich nur Sorgen machen, dass der liebe Nachwuchs unerlaubt Baustellen betrat und dort irgendetwas kaputt machte. Mit neuer Technologie kommen allerdings neue Gefahren für Kinder und Jugendliche, die oft gar nicht wissen, dass sie sich strafbar machen.

Eltern haften für Kinder: Tauschbörsen

Es ist schon eine Weile her: 2011 verklagte Universal Music eine fünfköpfige Familie, da einer der Kinder ein Album von Rihanna illegal heruntergeladen hatte. Es folgte eine juristische Tour, die bis zum Verfassungsgericht ging. Der Vater wusste, welches seiner Kinder die Tat begangen hatte, wollte aber nicht sagen, wer es war. Damit wollte er sich und seine Kinder vor einer Strafe bewahren. Das hat ihm nichts genutzt, denn in dem Urteil vom Verfassungsgericht von Februar 2019 hieß es, dass der Anschlussinhaber sich nicht so aus der Affäre ziehen könne. Die Rechte des geistigen Eigentums müssten gewahrt bleiben: Der Vater wurde zur Kasse gebeten.

Eltern haften für Kinder: WhatsApp

Eine Mutter wurde von einem Gericht in Bad Hersfeld zu einer Strafe von 1.500 € verdonnert. Was war passiert? Sie hatte ihrem zehnjährigen Sohn ein Smartphone geschenkt. Das passte dem geschiedenen Vater des Jungen nicht. Und hier kommt dann WhatsApp ins Spiel. Die amerikanische App speichert alle Nummern von einem Smartphone, also auch die, die WhatsApp gar nicht benutzen. Das verstößt gegen das Gesetz. Da die Betreiber der App in den USA sitzen, können sie nicht belangt werden, Menschen, die WhatsApp nutzen, allerdings schon. Wie eben besagte Mutter, die verklagt wurde. Sie wollte sich aus der Affäre ziehen, indem sie sagte, dass die Kinder heutzutage mehr von Technik verstehen als die Eltern. Damit kam sie aber nicht weit.

Das Gericht zwang sie dazu, sich von jeder Person, die sich als Kontakt auf dem Handy ihres Sohnes befindet, eine schriftliche Einverständniserklärung zu holen, dass es ok ist, wenn WhatsApp die jeweilige Nummer speichert. Oder sie müsse WhatsApp löschen. Dem nicht genug. Sie wurde verpflichtet, ab sofort jeden Monat ein Gespräch mit ihrem Sohn über die Handynutzung zu führen. Die Beklagte musste sich zudem über die neuen Medien weiterbilden.

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Unwissenheit schützt nicht vor Verurteilung

Was bedeutet das nun für euch als Eltern? Ihr könnt euch nicht mehr herausreden, dass die Kinder mehr über Internet & Co wissen als ihr selbst. Auch wenn es wahrscheinlich stimmt. Aber als Verantwortliche müsst ihr euch informieren, was euer Nachwuchs so treibt. Und ihr müsst es nachweisen können. Das kann ein Vertrag über die Mediennutzung sein. So merkwürdig sich dies anfühlt, es kann gewaltige Kosten vermeiden.

Mediennutzungsvertrag Eltern und Kinder

Ein Mediennutzungsvertrag zwischen Eltern und Kindern ist zudem keine schlechte Idee, denn es verpflichtet alle. Es ist also nicht nur eine Maßnahme für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch eine für euch als Erzeuger. Damit setzt ihr ein Zeichen, dass ihr eure Kinder ernst nehmt, und das ist nie verkehrt. Der Mediennutzungvertrag gilt für beide und könnte unter anderem folgende Themen haben:

Für die Eltern:

  • Verpflichtung, sich mehr über das Internet zu informieren
  • Technische Aufrüstung des Computers (Firewall, Antivirenprogramme, Browser, die dem Alter der Kinder entsprechen)
  • Vom Kind gefundene Seiten, die gegen das Gesetz verstoßen, macht man unzugänglich und informiert den Provider

Für die Kinder:

  • Kein Weitergeben von persönlichen Daten, es sei denn, es ist mit den Eltern abgesprochen
  • Kein Herunterladen, kein Kauf, keine Registrierung oder gratis Anforderung ohne Absprache mit den Eltern
  • Kein Betreten von Seiten, die Zusatzkosten bedeuten
  • Einhalten von Altersbegrenzungen
  • Nur Nutzung von legalen Download-Seiten und diese auch nur in Absprache mit den Eltern
  • Kein Angeben vor Freunden mit Seiten, Bildern und Dateien, die einen pornografischen, gewaltfördernden und verbotenen Inhalt zeigen
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Letzteres passiert immer wieder und die Kinder und Jugendlichen machen sich gar keine Gedanken, dass sie damit strafbare Inhalte verbreiten.

Strafbare Inhalte auf den Handys von Jugendlichen

Es fängt schon ziemlich früh auf den weiterführenden Schulen an, dass Kinder in den sozialen Netzwerken von ihren Klassenkameraden pornografische Bilder zugeschickt bekommen. Aus Spaß, wie sie denken. Oder den Kopf des Lehrers per Photoshop auf den Körper eines Nazis mit Hitlergruß montieren und dies dann in der Schule über die sozialen Netzwerke verbreiten. Das ist alles strafbar, denn es sind unter anderem Verstöße gegen §184 Verbreitung pornografischer Schriften, §176 Sexueller Missbrauch von Kindern, §86a StGb, Kennzeichen von nationalsozialistischer, rechtsextremer oder anderer verfassungsfeindlicher Symbolik.

Die Kinder sind bis 14 Jahren nicht strafmündig, können aber auf Schmerzensgeld verklagt werden. Wenn das passiert, sind es wahrscheinlich nicht sie, die blechen werden, sondern ihr als Eltern. Es ist also auch in eurem Interesse, dass eure Sprösslinge wissen, was sie da tun. Und was es für Konsequenzen hat - von der Schule zu fliegen, zum Beispiel.

Es führt also kein Weg daran vorbei, dass alle miteinander reden und wissen, was sie tun. Eltern können sich nicht damit entschuldigen, dass sie eh keine Ahnung von Technik haben und Jugendliche, dass sie nicht wissen, dass es eine strafbare Handlung ist, wenn sie illegale Tauschbörsen benutzen oder aus Spaß pornografische Bilder verbreiten. Bleibt also im ständigen Dialog, macht euch einen Mediennutzungsvertrag zunutze und bildet euch weiter. Dann macht euch auch der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" nicht mehr so Angst.

Bildquelle: Getty Images

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