Die Bundesregierung unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bald mit einem Corona-Zuschuss. Doch das soll nicht alles sein. Wer Grundsicherung bezieht, könnte bald zudem noch einige FFP2-Masken gratis erhalten.
Familien oder Alleinstehende mit einem schwächeren Einkommen sind in der Corona-Pandemie besonders betroffen. Abstand halten und zu Hause bleiben ist das Eine, doch die nötige Hygiene und vor allem die Ausstattung mit den verpflichtenden Masken kostet einfach Geld.
Wenn man nur wenige Hundert Euro zum Leben hat, ist eine Wegwerfmaske für 5 Euro einfach viel zu kostspielig. Daher beschloss die Bundesregierung, dass Hartz-IV-Empfänger*innen einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 € erhalten. Das soll es jedoch noch nicht gewesen sein.
Eilantrag auf kostenlose Masken oder finanzielle Unterstützung
Das Sozialgericht in Karlsruhe entschied laut Hamburger Abendblatt jetzt in einem Urteil, dass ein Arbeitssuchender während der Coronapandemie 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche bekommen wird. Diese Entscheidung fiel, nachdem ein Arbeitssuchender einen Eilantrag einreichte. Er beantragte darin kostenlose FFP2-Masken oder alternativ eine finanzielle monatliche Unterstützung, um sich auf Jobsuche begeben zu können und den notwendigen Hygieneschutz einzuhalten.
20 FFP2 Masken für jede*n Hartz-IV-Empfänger*in?
Das Gericht gab ihm Recht und gewährte ihm die Gratis-Masken. Dieses Urteil könnte nun die generelle Versorgung mit Masken für Geringverdiener*innen verändern. Aktuell heißt dies noch nicht, dass jeder, der Grundsicherung erhält, ebenfalls diese 20 Masken pro Woche bekommt. Die Arbeitsagentur gab bekannt, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei.
Doch die Chancen stehen gut, dass nach diesem Urteil jetzt entschieden wird, dass jede*r Hartz-IV-Empfänger*in ähnlich unterstützt wird. Denn die Begründung des Gerichts gilt für alle Arbeitssuchenden gleichermaßen: Ein Hartz-IV-Empfänger ohne FFP2-Maske sei "in seinem Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt".
Er müsse zudem nach drei Monaten im Lockdown am Gemeinschaftsleben teilnehmen können. Das Gericht sieht in der Ausstattung mit Masken zudem einen Beitrag zum allgemeinen Infektionsschutz.
Laptop für Kinder von Hartz-IV-Empfängern
Erst vor kurzem wurde außerdem entschieden, dass Kinder aus Familien mit geringem Einkommen einen finanziellen Unterstützung zum digitalen Unterricht erhalten. Sie können einen Beitrag für einen Laptop beim Jobcenter beantragen, wenn sie eine (berufsbegleitende) Schule besuchen und keinen Leihlaptop von dieser erhalten.
Denn den Schülern und Schülerinnen steht noch eine Weile digitaler Unterricht im Wechselmodell bevor, je nachdem wie sich die Corona-Lage noch entwickelt. Ohne die technische Ausrüstung können sie nicht am Homeschooling adäquat teilnehmen.
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