Der Frühling kommt mit großen Schritten auf uns zu und die Temperaturen schreien nur so nach einer Fahrradtour. Die neuen E-Bikes aus der Garage geholt, den Fahrradanhänger montiert und die Kinder platziert. Aber Moment: Ist das überhaupt erlaubt?
Elektrofahrrad, Pedelec oder E-Bike: Was ist was?
Um die Frage, ob es erlaubt ist, Fahrradanhänger an einem E-Bike, Pedelec oder Elektrofahrrad zu montieren, zu beantworten, ist erstmal zu klären, was eigentlich was ist. Im Sprachgebrauch werden diese Begriffe nämlich synonym genutzt und deshalb herrscht häufig Unklarheit.
Meist werden Elektrofahrräder als E-Bikes bezeichnet, was aber eigentlich falsch ist. Ein E-Bike ist ein elektrisches Kleinkraftrad mit Gasgriff. Es erreicht auch ohne Treten bis zu 25 km/h.
Ein Pedelec ist sozusagen der Fachbegriff für ein herkömmliches Elektrofahrrad und zeichnet sich durch einen Hilfsmotor aus. Er unterstützt bis zu 25 km/h beim Treten. So bleibt das Radfahren zwar eine sportliche Angelegenheiten, aber bei Gegenwind oder bei Bergen erhält der Radler Hilfe. Sie gelten unter diesen Voraussetzungen noch als Fahrrad, weswegen keine Versicherung und kein Führerschein nötig ist.
Dann gibt es noch das S-Pedelec, das auch ein Kleinkraftrad ist und bis zu 45 km/h schnell ist.
Sowohl für das E-Bike als auch für das S-Pedelec benötigt ihr einen Führerschein und eine Versicherung, ebenso herrscht Helmpflicht.
Ist ein Fahrradanhänger am E-Bike oder Elektrofahrrad erlaubt?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) veröffentlichte jetzt eine Mitteilung, in der er klar stellt, wann Fahrradanhänger am E-Bike oder Elektrofahrrad erlaubt sind. Fahrt ihr ein einfaches Elektrofahrrad, dürft ihr Fahrradanhänger nutzen. Es spricht also nichts gegen einen Familienausflug mit den Kids im Anhänger.
Anders sieht es aus, wenn ihr den Fahrradanhänger ans E-Bike montieren wollt. Hier warnt der DVR: An ein E-Bike gehört kein Fahrradanhänger. Gleiches gilt für das S-Pedelec.
Anhänger für die Kinder müssen DIN-Norm entsprechen
Europaweit müssen die Anhänger für Kinder der DIN EN 15918 Norm entsprechen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch das GS-Siegel. Dann wurde der Fahrradanhänger nochmals geprüft. Denn ein Anhänger mit DIN-Norm erfüllt nicht automatisch die Kriterien für das GS-Siegel.
Wenn ihr also auf Nummer sichergehen wollt: Achtet beim Kauf eines Fahrradanhängers auf beides: DIN-Norm und GS-Siegel. Dann kann auch bei der Frühjahrsfahrradtour nichts mehr schief gehen.
Mit diesen beliebten Modellen könnt ihr aber schon mal prinzipiell nichts falsch machen:
Selbst bei Aldi gibt es inzwischen E-BIkes. Das kann das Prophete Alu City: