Im Juli erwarten uns einige gesetzliche Änderungen und generell Anpassungen. Wir haben die wichtigsten neuen Gesetze für euch auf einen Blick.
- 1.Rentenerhöhung
- 2.Altersgrenze bei Brustkrebs-Früherkennung
- 3.Blackbox und Assistenzsysteme in PKW Pflicht
- 4.Lose Getränkedeckel bei Plastikflaschen verboten
- 5.Diäten bei Bundestagsabgeordneten steigen
- 6.Änderung bei Mautpflicht
- 7.Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung
- 8.Pfändungsfreigrenze steigt
Rentenerhöhung
Rentner*innen erwartet ab 1. Juni 2024 nochmal 4,57 % mehr Geld. Das wäre ungefähr 45 € bei 1.000 € Rente. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt sogar 7,5 % mehr. Diese Erhöhung gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Rente gingen. Wenn der Beginn der Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt, erhöht sich der Betrag der Bezüge um 4,5 %.
Altersgrenze bei Brustkrebs-Früherkennung
Bisher konnten Frauen nur bis zum Alter von 69 an der Untersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. Durch eine neue Bewertung der strahlungsbedingten Risiken durch das Bundesamt für Strahlenschutz wurde die Altersgrenze auf 76 erhöht. Ab 1. Juli können Frauen bis zu diesem Alter sich für eine Früherkennungsuntersuchung anmelden.
Blackbox und Assistenzsysteme in PKW Pflicht
Ab Juli müssen PKW, die neu angemeldet werden, zwei verpflichtende Ausstattungsmerkmale enthalten: Einen sogenannten Event Data Recorder, der Daten zur Aufklärung eines Unfalles speichert und das Assistenzsystem ISA, dass die Geschwindigkeit überwacht und eine Übertretung mit einem Signal anzeigt.
Lose Getränkedeckel bei Plastikflaschen verboten
Schon seit einiger Zeit sind Deckel von Plastikflaschen fest miteinander verbunden. Es geht darum, den Müll in der Natur zu reduzieren. Ab 3. Juli sind lose Verschlusskappen bei vielen Getränken komplett verboten. Darunter zählen alle Getränkeflaschen und Einwegpackungen bis drei Liter Umfang, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt sind.
Diäten bei Bundestagsabgeordneten steigen
Ungefähr 734 Abgeordnete im Bundestag dürfen sich über eine finanzielle Steigerung freuen: Ihre Bezüge erhöhen sich ab Juli um 6 % und steigen um 635,50 auf 11.227,20 € monatlich. Dies geschieht jährlich entsprechend der Nominallohnentwicklung.
Außerdem ist darin auch eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 € enthalten. Das eigene Wahlkreisbüro oder ein Zweitwohnsitz in Berlin müssen auch davon finanziert werden.
Änderung bei Mautpflicht
Die Mautpflicht für bestimmte Fahrzeuge gilt schon seit Ende 2023. Ab 1. Juli 2024 gibt es nochmal eine gesetzliche Änderung: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch inländische und ausländische Transporter mit mehr als 3,5 Tonen Maut zahlen. Davon befreit sind Rettungswagen, Fahrzeuge des Katastrophenschutzes und THWs, der Land- und Forstwirtschaft und Camping- oder Handwerkerfahrzeuge.
Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung
Jetzt ist es soweit: Ab 1. Juli entscheidet ein Mieter selbst, ob er TV via Internet, Kabel oder Satellit empfangen möchte. Wer eine neue Wohnung anmietet, hat nicht mehr automatisch einen Kabelvertrag dabei, den er über die Nebenkostenabrechnung bezahlt. Jede*r Mieter*in muss sich also selber um einen Vertrag bei einem Kabelfernsehenanbieter kümmern oder nutzt einen der vielen Streamingdienste und TV via Internet.
Pfändungsfreigrenze steigt
Wenn ihr privat Schulden habt, dann wird euer Einkommen gepfändet. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Betrag, den ihr behalten dürft, um leben zu können. Dies ist die Pfändungsfreigrenze. So viel Geld darf der Schuldner oder die Schuldnerin auf dem Konto behalten. Ab 1. Juli beträgt dieser unpfändbare Grundbetrag 1.491 € monatlich.
Quellen: Focus.de, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Deutsche Handwerkszeitung