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Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber: Darauf solltest du achten

Kindergartenzuschuss Arbeitgeber
© Getty Images/Lordn

Du fragst dich, ob dein Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss für dein Kind bezahlen kann? Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich! Wir verraten dir, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe dieser Zuschuss gewährt werden kann, wie er sich steuerlich auswirkt und worauf du achten solltest.

Bedingungen für den Kindergartenzuschuss

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter*innen einen Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten zahlen, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer anfallen. Dies gilt jedoch nur für nicht schulpflichtige Kinder. Wichtig: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, also nicht durch eine Gehaltsumwandlung erfolgen. Ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss zahlt, ist jedoch reine Verhandlungssache, denn dein Arbeitgeber ist (leider!) nicht dazu verpflichtet.

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Höhe des Kindergartenzuschusses

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für den Kindergartenzuschuss. Arbeitgeber können die vollen Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen, solange nur die tatsächlichen Betreuungskosten bezuschusst werden. Dies bedeutet, dass der Zuschuss sowohl für die Unterbringung als auch für die Verpflegung und Betreuung des Kindes verwendet wird.

Steuerliche Auswirkungen

Der Kindergartenzuschuss ist gemäß § 3 Nr. 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zum Glück steuerfrei und auch von Sozialabgaben befreit. Allerdings mindert der Zuschuss die absetzbaren Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung. Das Finanzamt zieht den Arbeitgeberzuschuss von den als Sonderausgaben geltend gemachten Betreuungskosten ab. Kinderbetreuungskosten sind bis maximal 4000 Euro pro Jahr als Sonderausgabe absetzbar.

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Nachweis der Betreuungskosten

Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, müssen die tatsächlichen Betreuungskosten nachgewiesen werden. Dies kann durch Originalbelege wie Gebührenbescheide oder Rechnungen erfolgen. Achtet darauf, dass die Rechnungen zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahrt werden, um eine doppelte Abrechnung zu verhindern.

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Vorteile für Eltern und Arbeitgeber

Für Eltern bedeutet der Kindergartenzuschuss zweifellos eine finanzielle Entlastung, die es ihnen erleichtert, Familie und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Doch auch Arbeitgeber profitieren! Durch den Zuschuss sparen sie nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern steigern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Zudem kann der Zuschuss ein wichtiges Kriterium bei der Jobsuche sein und dazu beitragen, mehr Frauen in Beschäftigung zu bringen und dort auch langfristig zu halten. Eine klassische Win-Win-Situation!

Ist euer Kind fit für die Schule?

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