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Kindergeld-Erhöhung: Diese Familien profitieren leider nicht davon

Arme Familien Hartz IV Grundsicherung Kindergeld

Die Regierung verkündete jüngst, dass das Kindergeld ab Januar 2023 erhöht wird. Dies galt zunächst nur für das erste und zweite Kind. Nach Kritik aus der Opposition wurde die Erhöhung auch auf das dritte Kind angepasst. Leider werden viele tausende Familien und Kinder davon überhaupt nichts haben. Und zwar gerade die, die es nötig hätten.

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250 € mehr für alle Kinder?

Die Regierung möchte Familien in der aktuellen Krise unterstützen. Daher wurde im dritten Teil des Entlastungspakets nochmal eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Ab Januar 2023 bekommt jede Familie, die einen Wohnsitz in Deutschland hat, monatlich 250 € pro Kind.

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Familien, die Hartz IV erhalten, werden benachteiligt

Das ist erstmal ein gutes Zeichen für Familien. Doch dabei gibt es ein großes Problem: Dieses Geld wird bei Familien, die Hartz-IV bzw. ALG 2 erhalten, mit der Grundsicherung verrechnet. Am Ende bleibt also kaum etwas davon. Die Erhöhung kommt also vor allem bei den ärmeren Familien und Großfamilien, die vom Jobcenter abhängig sind, nicht an.

Familienministerin Paus in der Kritik

Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann kritisiert die Pläne der Bundesregierung trotz der Erhöhung des Kindergeldes: Weil das Kindergeld bei der Beantragung der Grundsicherung wie ein Einkommen berücksichtigt wird, kommt am Ende kaum ein Mehrbetrag bei den Familien an: "Das ist eigentlich systemwidrig, da kindergeldberechtigt im Regelfall ein Elternteil ist. So geht jede positive Kindergelderhöhung spurlos an den Leistungsberechtigten in den Grundsicherungen vorbei." Kinder aus diesen Familien haben schlichtweg nichts von der Erhöhung. Auch Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Schülerjobs werden mit einbezogen. So dass am Ende fast nichts mehr übrig bleibt.

"Wir brauchen keine neuen Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnsektor, sondern wir brauchen Facharbeiter/innen. Es liegt an Ihnen Frau Paus, den zukünftigen 1,5 Millionen Facharbeiter/-innen das nötige Handwerkszeug an die Hand zu geben, damit sie Schule und Ausbildung erfolgreich absolvieren können."
Inge Hannemann, Hartz-IV-Kritikerin

Man kann nur hoffen, dass sich das mit der Reform der Hartz-IV-Systems, was bald Bürgergeld heißen soll, ändern wird. Sonst fallen immer wieder diejenigen herunter, die die Unterstützung doch am nötigsten hätten.

+++ Artikel von 2020 +++

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Kindergeld wird auf Hartz-IV angerechnet

2020 bekam eine Familie mit einem Kind monatlich 204 € Kindergeld. Für das zweite Kind gibt es nochmal 204 €, für das dritte 210 € und ab dem vierten 235 €. Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.1 BvR 3163/09) wird dies jedoch auf das ALG 2 angerechnet.

Eine Familie, die Hartz-VI bekommt, erhält für ein einzelnes Kind 308 €. Von diesem Betrag wird jedoch das Kindergeld abgezogen und die Familie erhält für ihr Kind lediglich noch 104 € monatlich. Davon soll sie das Kind gesund und ausgewogen ernähren, ihm Kleidung, kosmetische Artikel und Spielzeug kaufen, Ausflüge und Arztkosten bezahlen u.v.m.

Das reicht bei vielen dieser Familien hinten und vorn nicht. Zumal ein Kind in unterschiedlichem Alter ganz verschiedene Ansprüche hat. Wenn ein Kind dann noch krank ist und pflegebedürftig, sieht es ganz düster aus.

Ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus, obwohl sie es dringend bräuchten, denn die Kinder-Regelsätze bei Hartz IV sind künstlich klein gerechnet und viel zu niedrig bemessen.
Sabine Zimmermann, Die Linke, Saarbrücker Zeitung

Bedarfssätze für Kinder seien ausreichend

Die Bedarfssätze für ein Kind in einem Hartz-IV-Haushalt liegen zwischen 250 und 328 € im Monat. Das gilt für die Regierung bisher als ausreichend. Dabei handelt es sich um die einzigen Einkünfte, die man für das Kind als Hartz-IV-Empfänger bekommt. Kritisiert wird zudem, dass bei der Berechnung der Regelsätze die durchschnittlichen Ausgaben aller in Deutschland lebenden Haushalte herangezogen werden, sondern nur jene der ärmsten 15 % bei Erwachsenen und 20 % bei Kindern.

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Diejenigen Familien, denen am wenigsten Geld zur Verfügung steht, erhalte keine zusätzlichen Leistungen für Kinder, obwohl sie es am nötigsten hätten. Gerechte Verteilung klingt da anders. Dazu kommt noch, dass die Preise nicht erst seit der Corona-Krise deutlicher steigen. Doch leider wird der Hartz IV-Satz nicht im gleichen Maße erhöht wie der Verbraucherpreisindex steigt. Das bedeutet für diese Familien, dass weniger Geld zur Verfügung steht, obwohl vieles teurer wird.

Der Corona-Kinderbonus: Ein guter Anfang?

Beim Corona-Kinderbonus wurde mitgedacht: Die 100 €, die es dieses Jahr gab, müssen nicht auf Grundsicherung angerechnet werden. Dieser ist ein wirklicher Bonus, da geringer verdienende Familien ihn nicht bei der Steuer wieder abgeben müssen.

Statt dass Kindergeld stückweise um einige Euro zu erhöhen, könnte die Regierung auch beschließen, es nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen. Dann könnten die Familien, die das Geld wirklich brauchen, auch etwas damit anfangen. Das wäre ein wirklich hilfreiches Zeichen. Denn den Ärmsten geht es vor allem durch die aktuelle Kostenexplosion aufgrund der Energiekrise noch schlechter.

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Quelle: Tagesschau.de, Saarbrücker Zeitung, Gegen Hartz

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Bildquelle: Getty Images/sturti

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