Anlässlich der für mehrere Wochen geschlossenen Kindergärten, fragen sich viele Eltern jetzt, ob sie die Gebühren dennoch zahlen müssen. Wie die Zahlung von Kita-Gebühren so ist auch die eventuelle Rückerstattung bisher Ländersache.
Kitagebühren sind Ländersache
Ein Kind, das zu Hause betreut wird und aufgrund offizieller Kitaschließung keinen Betreuungsplatz wahrnehmen kann, verursacht auch keine Kosten. Daher verlangen viele Eltern die Rückerstattung der Kitagebühren für den jeweiligen Zeitraum in dem die Kinder nicht in die Betreuungseinrichtung gehen.
Bundesweit wird die Zahlung und Höhe von Kitagebühren jedoch unterschiedlich geregelt. Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Gesetzeslage und geht unterschiedlich damit um. Dazu kommt, dass es auch auf den Kitaträger ankommt. Manchmal ist die zu zahlende Gebühr einkommensabhängig, in anderen Ländern zahlt man nur eine Kostenbeteiligung zur Verpflegung und besonderen Leistungen. So zum Beispiel in Berlin. Daher können diese Kosten ganz unterschiedlich hoch ausfallen. Für manche Familien wäre es eine hohe Kostenbelastung, diese Gebühren ohne Gegenleistung zahlen zu müssen.
Diese Bundesländer bieten eine Rückerstattung an
Da die Verwaltung- und Erhebung der Kitagebühren regional und kommunal so unterschiedlich ausfällt, reagieren die Bundesländer jetzt auch ganz verschieden auf die Frage der Rückerstattung. Thüringen hat bereits angekündigt, die Kitakosten für die betreffende Zeit zurückerstatten zu wollen. Brandenburg prüft aktuell eine Rückzahlung. Einzelne Kommunen und Städte wie Lübeck und Kiel haben bereits angekündigt, die Kosten zu erstatten bzw. für den Zeitraum nicht zu erheben. Auch Nordrhein-Westfalen diskutiert aktuell, wie mit den Betreuungsbeiträgen umgegangen werden könnte.
Die Grünen in NRW fordern eine einheitliche Regelung
Da die Schließung der Kitas mittlerweile ganz Deutschland betrifft, wäre eine einheitliche Regelung zur Frage der Rückerstattung wünschenswert. Die Bundesfamilienministerin sagt auf Nachfrage von RTL.de, es gebe Gespräche mit den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, kommunalen Kita-Verbänden und Ministerien und es werde sich um eine Lösung bemüht. Die Grünen setzen sich in NRW stark für eine einheitliche Regelung ein. Doch ob und wann es eine mögliche bundesweite Einigung gibt, ist völlig unklar.
Könnte ich die Rückerstattung der Kitagebühren einklagen?
Im Prinzip wäre es auch möglich, für die Zeit der fehlenden Betreuung Schadensersatz geltend zu machen. Denn wir zahlen für eine Leistung, die wir aus zwingenden und nicht selbst verschuldeten Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Dazu ist allerdings einiges an Papierkram notwendig und es kann in der aktuellen Situation dauern, bis so eine Klage bearbeitet wird. So einen Schritt sollte man unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Vielleicht gibt es in der Zwischenzeit bereits eine allgemeine Regelung und man kann sich den Gang zum Anwalt und die entstehenden Kosten sparen.
Eine einheitliche Regelung wäre gut für alle
In Berlin zahlen wir zum Glück nur eine Kostenbeteiligung und je nach Kitaträger einen Zusatzbeitrag, der sich in Grenzen hält. Doch in manchen Kommunen sind die Kosten mehrere Hundert Euro hoch. Generell wäre es schön, wenn es da eine einheitliche Regelung gäbe, denn wir Eltern sind ja alle gezwungen die Kinder zu Hause zu betreuen und nutzen kollektiv die Kita in dieser Zeit nicht. Vielleicht hat die Politik hier mal ein Herz für Familien und erreicht in absehbarer Zeit dazu eine Einigung. Wir haben natürlich Verständnis, dass dies ein Verwaltungsakt ist und die Kosten müssen auch nicht morgen auf dem Konto sein. Es wäre nur schön, wenn sich der Bund dafür einsetzen könnte, Eltern hier zu entlasten.
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