Gestern Abend hat die Bundesregierung beschlossen, den Lockdown bis Mitte Februar zu verlängern. Gründe dafür seien vor allem die neue Virus-Mutationen, deren Verbreitung man dringend vorbeugen möchte. Einige Beschränkungen blieben wie bisher, bei anderen Maßnahmen gibt es eine Verschärfung. Das sind die wichtigsten neuen Corona-Regeln.
Bis Mitte Februar gelten weiter die aktuellen Kontaktbeschränkungen
Die befürchtete Ein-Freund-Regel, nach der man nur eine ganz bestimmte, fest gelegte Person treffen dürfe, wurde nicht eingeführt werden. Man solle seine Kontakte weiter reduzieren und nur eine Person außerhalb des Haushalts treffen, doch es müsse nicht zwingend nur ein und derselbe Mensch sein.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird
Beschlussvorlage Bundeskanzleramt
Kitas und Schulen bleiben weiter zu
Die Schulen und Kitas sollen laut Plänen der Regierung zunächst weiter wie bisher geschlossen bleiben. Es würde Distanzunterricht angeboten und die Notbetreuung in Kitas aufrecht erhalten. Sonderregeln gelten hierbei für alle Abschlussklassen. Es wurde heftig über die schrittweise Wiederöffnung von Kitas und Schulen diskutiert. Baden Württemberg war hier die einzige Ausnahme: Dort werden Grundschulen und Kitas voraussichtlich am 1. Februar wieder öffnen.
FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV
Was in Bayern seit dieser Woche bereits Alltag ist, gilt jetzt für ganz Deutschland: Wir sollen alle nur noch medizinische bzw. virenfilternde Masken des Typs KN95 oder FFP2 in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr tragen. Demnach hätten dann all unsere Communitymasken und der Mund-Nasen-Schutz aus Stoff bzw. die selbst genähten Masken an diesen Orten ausgedient. Ob es für einkommensschwache Familien oder Personen finanzielle Unterstützung für Masken geben wird, wurde nicht diskutiert.
Homeoffice, wo es möglich ist
Um die Mobilität der Menschen und damit die Kontakte weiter einzuschränken, sollen ab sofort alle Arbeitnehmer, denen es beruflich möglich ist, von zu Hause arbeiten. Aktuell arbeiten nur rund ein Viertel der Berufe im Homeoffice. Die Betriebe müssen dies den Mitarbeiter nach einer neuen Verordnung ab sofort ermöglichen. Damit können die möglichen Kontakte auf dem Arbeitsweg und in Büros weiter reduziert werden. Dort, wo es nicht möglich ist, sollen die Arbeitnehmer medizinische Masken vom Arbeitgeber erhalten.
15-Kilometer-Radius-Regel
In denjenigen Regionen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern liegt, wird die 15-Kilometer-Regel gelten. Alle Einwohner dürfen sich dann nur in einem Radius von 15 km von ihrem Wohnort wegbewegen. Zur Bestimmung dieses Radius gibt es eine geeignete Apps, um diesen Radius zu ermitteln.
Weitere Neuerungen
- In Alten- und Pflegeheimen soll verstärkt das Personal sowie die Besucher und Besucherinnen mehrmals pro Woche getestet werden.
- Unternehmen, die von der Corona-Pandemie negativ betroffen sind, erhalten weitere Förderungen
- Gottesdienste dürfen nur unter sehr strikten Auflagen und einem strengen Hygienekonzept durchgeführt werden
Quelle: tagesschau.de, Süddeutsche
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