Bis jetzt galt sexueller Missbrauch nur als Vergehen. Doch bereits vor Monaten kam Bewegung in die Sache und es wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der sexualisierte Gewalt an Kindern als Verbrechen definiert und mit Freiheitsentzug bestraft. Nun hat der Bundestag den Entwurf beschlossen, obwohl einige Parteien sich enthielten. Auch vom Missbrauchsbeauftragten kommt Kritik.
Endlich hat sich der Bundestag nochmal einem Thema angenommen, das in Sachen Kinderschutz wichtiger den je ist: Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sollen endlich als Verbrechen gelten. Es war an der Zeit, diesen Bereich des Strafrechtes zu reformieren. Dies hat medienwirksam einmal mehr die RTL-Sondersendung "Angriff auf unsere Kinder" gezeigt.
Sexualisierte Gewalt an Kindern soll als Verbrechen gelten
Laut dem Gesetzesentwurf der Großen Koalition sollen sexuelle Misshandlungen von Kindern sowie die Verbreitung, Besitz und Beschaffung entsprechender Inhalte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Bisher galten solche Taten lediglich als Vergehen. Jetzt wird das Strafmaß endlich hochgestuft.
In dem Zusammenhang sollen die ermittelnden Behörden auch mehr Befugnisse bei der Überwachung dieser Straftaten bekommen. Die bisherigen Gesetze machte das Entdecken dieser Taten für die Ermittler so schwierig. Der Entwurf sieht auch vor, dass Personen, die als Kinderbetreuer oder Trainer arbeiten möchten, vor der Anstellung ein Führungszeugnis vorlegen müssen, das auch lange zurückliegende Straftaten enthält. Unter Strafe gestellt wird zudem auch der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen.
Kritik von Grünen, Linken und FDP
Diese drei Fraktionen stimmten nicht für den Gesetzesentwurf, weil sie ein Hauptproblem sahen: Es gäbe dann strafrechtlich keinen Unterschied mehr zwischen einem schweren und einem minderschwerem Fall von Missbrauch. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bekräftigte, dass es darum gehe, dass "Kindesmissbrauch ohne Wenn und Aber ein Verbrechen" sei.
Missbrauchsbeauftragter kritisch
Laut Missbrauchsbeauftragtem Johannes-Wilhelm Rörig könne sich die Gesetzesänderung negativ für die Opfer von Kindesmissbrauch auswirken. Er gab zu bedenken, dass die Hochstufung minderer Taten als Verbrechen die Beschuldigten davon abhalten könnten zu gestehen. Damit gäbe es auch weniger Verurteilungen. Denn das eigentliche Problem bei Missbrauchsfällen sei vor allem die schwierige Beweislage.
Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Er ist bei aller Kritik ein Schritt in die richtige Richtung. Den Strafrechtlichen Behörden und Ermittlern fällt es damit hoffentlich leichter, Beschuldigte aufzudecken, Täter zu verurteilen und den Opfern von Missbrauch schneller zu helfen. Notwendig ist es vor allem auch, dass Kinder besser vor Cybergrooming geschützt werden und auch die ersten Kontaktversuche von Fremden hier besser strafrechtlich relevant werden.
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