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Rechtsstreit

"Monsieur Cuisine": Muss Lidl den Thermomix-Klon vom Markt nehmen?

Monsieur Cuisine

In Spanien hat ein Gericht entschieden, dass die Lidl-Küchenmaschine "Monsieur Cuisine" dem Thermomix zu ähnlich ist. Muss Lidl den Thermomix-Klon nun auch bald vom deutschen Markt nehmen?

Die Lidl-Küchenmaschine "Monsieur Cuisine Connect" wird auch als günstiger "Thermomix-Klon" bezeichnet. Kein Wunder, schließlich haben die beiden Küchengeräte ziemlich viel gemeinsam. Dem Thermomix-Hersteller Vorwerk waren diese Ähnlichkeiten allerdings ein bisschen zu auffällig – darum reichte er bereits 2019 Klage ein.

Monsieur Cuisine vor Gericht

Wie das spanische Magazin "El Mundo" berichtet, hat nun ein spanisches Handelsgericht entschieden, dass Lidl das Patent von Vorwerk für den Thermomix eindeutig verletzt hat und der Monsieur Cuisine Connect somit ein unzulässiges Plagiat ist. Deshalb ist Lidl nun verpflichtet, alle Monsieur Cuisine Connect-Maschinen vom spanischen Markt zu nehmen. Außerdem muss die Discounter-Kette Schadensersatz an Vorwerk zahlen. Wie hoch die Summe ist, wird beschlossen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Lidl kann noch in Berufung gehen.

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Folgen für den Deutschen Markt?

Der "Monsieur Cuisine Connect" ist seit Mai 2018 im Handel und seitdem immer wieder ausverkauft. Das mag am Preis liegen: Kostet der Thermomix von Vorwerk etwa 1.500 €, zahlt man für das Lidl-Gerät mit ähnlichen Funktionen 399 €. Immer wieder bietet Lidl das Gerät in seinen Filialen an, zudem kann es im Lidl-Onlineshop bestellt werden. Inzwischen gibt es auch den Monsieur Cuisine smart im Shop.

Silvercrest Kitchen Tools Monsieur Cuisine smart SKMS 1200 A1

Das Produkt ist nicht mehr verfügbar. Zuletzt geprüft: 18.11.2024 02:45 Uhr

Noch ist unklar, ob Lidl gegen das Urteil in Spanien Berufung einlegt – bisher wollte sich das Unternehmen dazu nicht äußern. Ob das Urteil aus Spanien auch Konsequenzen für den deutschen Markt hätte, ist ebenfalls unklar. Gegenüber dem französischen Magazin "L'Indépendant" äußerte jedoch ein Lidl-Sprecher: "Diese Gerichtsentscheidung ist spezifisch für die spanischen Gerichte und gilt nicht in Frankreich. Nur Lidl Spanien ist betroffen". Aus Deutschland kam noch kein Statement von Lidl. Es bleibt also abzuwarten, welche Auswirkungen das spanische Gerichtsurteil mit sich bringt.

Bildquelle: Lidl

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