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Mutterschaftsgeld beantragen: Durchblick im Formular-Chaos behalten

Mutterschaftsgeld beantragen

Die Zeit rund um die Geburt sollten sich werdende Mamas entspannen und die Füße hochlegen und sich nicht um Finanzielles sorgen. Hierbei hilft das Mutterschaftsgeld. Das Beantragen ist unkompliziert und geht wirklich easy.

Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es wird (werdenden) Müttern in der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes - ab der sechsten Woche vor dem errechneten Geburtstermin bis zur achten Woche nach der Geburt - gezahlt. Voraussetzung ist, dass du selbst krankenversichert bist.

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Erwartest du Zwillinge oder gar Mehrlinge, wird der Auszahlungszeitraum um vier zusätzliche Wochen verlängert. Natürlich hast du dann ebenfalls Anspruch auf diese Mutterschaftsleistung.

Kommt dein Baby als Frühchen zu Welt, hat sich der Gesetzgeber ebenfalls etwas überlegt: Der Mutterschutz nach der Geburt erstreckt sich dann auf 12 Wochen. Das Mutterschaftsgeld erhältst du dann natürlich auch entsprechend länger.

Kommt das Baby vor dem errechneten Geburtstermin, ändert dies unterm Strich nichts an deinem Mutterschaftsgeld. Du bekommst genauso viel, wie wenn es am errechneten Geburtstermin gekommen wäre. Gleiches gilt, wenn sich dein Baby etwas länger Zeit lässt.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekommt man bzw. frau von der Krankenkasse?

Um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben und es beantragen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du muss als Angestellte arbeiten.
  • Du bist gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert (mit Krankentagegeldversicherung) sein.

Pro Tag zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro.

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Wie funktioniert das mit dem Arbeitgeberzuschuss, wenn ich Mutterschaftsgeld beantragen möchte?

Die Differenz zu deinem bisherigen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber (§ 14 MuSchG) – damit bekommst du auch in der Zeit des Mutterschutzes dein bisheriges Nettogehalt.

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes dient das Gehalt der letzten 13 Wochen. Fallen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld in diesen Zeitraum, werden diese nicht berücksichtigt.

Wenn das Durchschnittsgehalt vor der Geburt unter 390 Euro lag, bekommst du allerdings nur den Anteil der Krankenkasse.

Wo muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?

Das Mutterschaftsgeld erhältst du nicht automatisch, du musst es bei deiner Krankenkasse beantragen. Du brauchst dazu eine Bescheinigung deines Arztes oder deiner Hebamme, die Auskunft über den errechneten Geburtstermin gibt.

Lass dir das Attest zwei Mal ausfertigen – eine Ausführung ist für deine Krankenkasse, und eine ist für den Arbeitgeber. In aller Regel läuft dies aber automatisch und du erhältst dieses Attest um die 30. Schwangerschaftswoche.

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Sarah Plück

Gar nicht so kompliziert!

So kompliziert es ist, Elterngeld zu beantragen, so easy ist es, Mutterschaftsgeld beantragen. Du schickst wirklich nur das Attest (teilweise geht das online) zu deiner Versicherung und schon fließt das Geld auf dein Konto. Auch für den Arbeitgeberzuschuss musst du nichts zusätzlich erledigen.

Sarah Plück

Ab wann solltest du das Mutterschaftsgeld beantragen?

Damit du deinen Mutterschutz und mit Geld in der Tasche genießen kannst, solltest du den Antrag für das Mutterschaftsgeld möglichst frühzeitig abschicken. Möglich ist dies ab sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Kommt dein Baby als Frühchen zu Welt, kann dein Partner bzw. Partnerin das Attest dann natürlich sofort losschicken oder ihr nehmt dann einfach die Geburtsurkunde.

Mutterschaftsgeld beantragen: So funktioniert es, wenn du selbstständig und privat versichert bist

Bei Selbstständigen ist die Sache etwas komplizierter. Du kannst das Mutterschaftsgeld nur beantragen, wenn du eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast. Dann bekommst du das Mutterschaftsgeld in Höhe deines versicherten Krankentagegeldes.

Frage hierzu am Besten vor Einritt der Schwangerschaft nach deinem Status, sodass du diese Zusatzversicherung gegebenenfalls noch abschließen kannst.

Was ist, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?

Wenn du geringfügig beschäftigt bist, bekommst du ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro als einmalige Zahlung. Den Antrag hierfür musst du beim Bundesversicherungsamt stellen. Wenn du in der Zeit vor dem Mutterschutz durchschnittlich mehr als 13 Euro pro Tag verdient hast, hast du Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

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Was ist, wenn ich in der gesetzlichen Versicherung familienversichert bin?

Als Familienversicherte hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Du kannst aber ebenfalls beim Bundesversicherungsamt eine Einmalzahlung beantragen.

Was ist, wenn ich mich in Elternzeit befinde?

Wenn du zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit und gesetzlich versichert bist, erhältst du ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Tag. Der Zuschuss des Arbeitgebers entfällt in diesem Fall, es sei denn, du beendest deine Elternzeit vorzeitig oder unterbrichst sie.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja! Für die Tage, an denen du Mutterschaftsgeld bekommst, erhältst du kein Elterngeld. Verhindern lässt sich das auch nicht, wenn du das Elterngeld erst für die Zeit nach Ende des Mutterschutzes beantragst.

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Wenn du weitere Fragen rund um das Mutterschaftsgeld hast, wende dich am besten direkt an deine Krankenkasse.

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Quellen:

Familienportal (zuletzt abgerufen am 11.4.2022)

Bayern Portal (zuletzt abgerufen am 11.4.2022)

Bildquelle: Getty Images/Ridofranz

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