Die Zeit nach einer Scheidung kann für dich und deinen Partner bzw. deine Partnerin zu einer echten Herausforderung werden. Nicht nur Gefühle und Bedürfnisse müssen neu sortiert werden. Auch finanzielle Fragen stehen jetzt im Raum. Ein besonders sensibles Thema ist bei allen, die bald nicht mehr verheiratet sind, der so genannte nacheheliche Unterhalt.
- 1.Nachehelicher Unterhalt: Was genau ist damit gemeint?
- 2.Nachehelicher Unterhalt laut BGB: Kann ich diesen selbst berechnen?
- 3.Wonach berechnet sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts?
- 4.Dauer: Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
- 4.1.Gibt es einen Anspruch auf einen lebenslangen nachehelichen Unterhalt?
- 5.Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder bei Bedürftigkeit
- 6.Kann ich den nachehelichen Unterhalt von der Steuer absetzen bzw. wirksam machen?
Nachehelicher Unterhalt: Was genau ist damit gemeint?
Der nacheheliche Unterhalt bezieht sich auf finanzielle Leistungen, die der ehemalige Ehepartner oder die ehemalige Ehepartnerin nach der Scheidung dem anderen Partner zahlen muss. Dieser Unterhalt soll sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere der beiden Partner*innen nach der Ehe einen angemessenen Lebensstandard beibehalten kann.
Das Konzept basiert auf dem Gedanken, dass Ehepartner*innen während ihrer Ehe wirtschaftliche Entscheidungen treffen, die Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation nach der Trennung haben können – zum Beispiel dann, wenn gemeinsam ein Haus gekauft wurde oder einer der beiden PartnerInnen bewusst nicht erwerbstätig war/ist.
Nachehelicher Unterhalt laut BGB: Kann ich diesen selbst berechnen?
Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist ein komplexes Thema. In Deutschland wird sie gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) durchgeführt und ist hier insbesondere in den §§ 1569 bis 1573 geregelt. Diese Paragrafen legen die Voraussetzungen und Modalitäten für den Unterhaltsanspruch fest.
Berücksichtigt werden Faktoren wie die Dauer der Ehe, das Einkommen beider Ehepartner*innen sowie eventuelle Kinder und deren Betreuung. Ihr könnt versuchen, euren ungefähren Anspruch zu errechnen, indem ihr zum Beispiel im Fall gemeinsamer Kinder die aktuelle Düsseldorfer Tabelle zu Rate zieht.
Hier seht ihr unter Einberechnung des monatlichen Nettoeinkommens des Ex-Partners bzw. der Ex-Partnerin, wieviel Unterhalt euren Kindern zusteht. Diese Summe zieht ihr vom Nettoeinkommen ab, genauso wie die Summe des so genannten Selbstbehalts, die ihr ebenfalls der Tabelle entnehmen könnt. Was dann übrig bleibt, ist die maximale Summe, die der/die Ex-Partner*in an nachehelichen Unterhalt in bestimmten Fällen erhalten kann.
Es ist jedoch ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen, um eine genaue Berechnung vorzunehmen und mögliche Ansprüche zu klären.
Wonach berechnet sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts?
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts ist von verschiedenen Faktoren abhängig und unterliegt keiner festen Regelung. Bei der Bestimmung der Unterhaltszahlungen werden mehrere Aspekte berücksichtigt, um eine faire und angemessene finanzielle Regelung für beide Parteien zu gewährleisten. Diese sind zum Beispiel:
- Einkommen der Ehepartner: Ein entscheidender Faktor für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist das Einkommen beider Ehepartner. Das Nettoeinkommen des unterstützenden Partners sowie das Nettoeinkommen des unterstützten Partners werden herangezogen, um den finanziellen Bedarf des Letzteren zu ermitteln.
- Lebensstandard während der Ehe: Der Lebensstandard, den ihr als Ehepartner*innen während eurer Ehe hattet, spielt ebenfalls eine Rolle. Es wird versucht, nach der Scheidung einen ähnlichen Lebensstandard für den unterstützten Partner bzw. Partnerin zu gewährleisten – soweit dies finanziell möglich ist.
- Dauer der Ehe: Die Länge eurer Ehe beeinflusst die Berechnung des nachehelichen Unterhalts. In der Regel führen längere Ehen zu höheren Unterhaltsansprüchen, insbesondere wenn während dieser Zeit wirtschaftliche Entscheidungen getroffen wurden, die einen Einfluss auf die finanzielle Situation haben.
- Kinderbetreuung: Falls ihr gemeinsame Kinder habt und der unterstützte Partner bzw. die Partnerin nach der Scheidung die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung übernimmt, kann dies die Höhe des Unterhalts beeinflussen. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden dabei ebenfalls in die Berechnung einbezogen.
- Gesundheitliche Aspekte: Gesundheitliche Einschränkungen können zu höheren Unterhaltszahlungen führen, insbesondere wenn der unterstützte Partner bzw. die Partnerin aufgrund von Krankheit oder Behinderung besondere Bedürfnisse hat, die finanziell berücksichtigt werden müssen.
- Ausbildung und Qualifikationen: Die berufliche Situation beider Partner*innen wird analysiert, um festzustellen, ob der unterstützte Partner bzw. die Partnerin über die notwendigen Qualifikationen verfügt, um finanziell eigenständig zu sein. In manchen Fällen können Unterhaltszahlungen dazu dienen, eine Weiterbildung oder Umschulung zu ermöglichen.
Nachehelicher Unterhalt ohne Kinder
Im Vergleich zu Fällen, in denen Kinder involviert sind, werden bei kinderlosen Ehen andere Kriterien herangezogen, um den Unterhaltsbedarf des unterstützten Partners zu ermitteln. Aspekte wie finanzielle Eigenständigkeit, Dauer der Ehe, Einkommensunterschiede, Angemessenheit der Unterhaltsforderung sowie die Berücksichtigung von Vermögen stehen hier im Vordergrund.
Dauer: Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird individuell für jeden Fall bestimmt. In der Regel wird jedoch darauf geachtet, dass der unterstützte Partner bzw. die Partnerin nach einer gewissen Zeit finanziell eigenständig wird. Kurzfristige Unterhaltszahlungen können beispielsweise für die Dauer der Umschulung oder Fortbildung erfolgen, um die berufliche Eigenständigkeit zu fördern.
Gibt es einen Anspruch auf einen lebenslangen nachehelichen Unterhalt?
Anders als oft angenommen, ist der lebenslange Unterhalt in den meisten Fällen nicht die Regel. Die Dauer des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die finanzielle Eigenständigkeit des unterstützten Partners und die Dauer der Ehe. Das Ziel der Zahlung eines nachehelichen Unterhalts ist immer, den Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin für einen gewissen Zeitraum finanziell zu unterstützen, bis dieser oder diese wieder selbständig und allein für sich sorgen kann.
Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder bei Bedürftigkeit
Chronische Krankheiten oder körperliche bzw. psychische Beeinträchtigungen können die Unterhaltsansprüche beeinflussen. In solchen Fällen ist eine detaillierte Abwägung der Bedürftigkeit und finanziellen Möglichkeiten erforderlich, für die ihr am besten einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate zieht.
Kann ich den nachehelichen Unterhalt von der Steuer absetzen bzw. wirksam machen?
Unterhaltszahlungen können steuerlich relevant sein. Der unterstützende Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin kann die Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen, während der empfangende Partner diese als Einnahmen versteuern muss. Wendet euch dazu am besten an erfahrene Steuerfachberater*innen, damit ihr nichts überseht.
Quellen: familienrechtsinfo.de, t-online.de, Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) – insbesondere §§ 1569 bis 1573