Im Mai dürfen sich Beschäftige in der Altenpflege freuen. Wenn ihr euren Flug noch buchen müsst, erwarten euch ab Mai höhere Kosten. Alle Neuerungen für Mai 2024 in der Übersicht.
Schnell buchen! Flugtickets werden teurer
Wer dieses Jahr noch eine Flugreise plant und noch nicht gebucht hat, sollte sich beeilen: Ab dem 1. Mai wird die Luftverkehrssteuer um 20 % erhöht. Das liegt am Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024.
Für folgende Distanzklassen zahlen wir ab 1. Mai mehr:
- Distanzklasse I, Europa: 15,53 € zusätzlich (vorher 12,73 €)
- Distanzklasse II, Mittelstrecke, z.b. Nordafrika/mittlerer Osten: 38,72 € (vorher 32,25 €)
- Distanzklasse III, Langstrecke, z.B. Nord- oder Südamerika: 70,83 € (vorher 58,06 €)
Wenn ihr jetzt eure geplanten Flüge bucht, dann zahlt ihr noch den bisherigen Steuerbetrag. Also bucht am besten noch vor dem 1. Mai!
Höherer Mindestlohn in der Altenpflege & mehr Urlaub
Wer als Pflegefachkraft oder -hilfskraft im Bereich Altenpflege arbeitet, darf sich ab Mai freuen: In der Branche steigt der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 15,25 € auf 16,50 € und für Pflegefachkräfte von 18,25 € auf 19,50 € die Stunde. Für ungelernte Hilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 15,50 € statt 14,15 €.
Außerdem steigt die Zahl der Urlaubstage: Wer in einer 5-Tage-Woche beschäftigt ist, hat über den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen noch Anspruch auf 9 weitere Urlaubstage.
Aus für die App der Deutschen Bahn
Wer die mobile App der Deutschen Bahn nutzt, sollte jetzt aufpassen: Ab 2. Mai wird dies App eingestellt. Wenn ihr euch über Störungen und Streckennetze informieren lassen möchtet, könnt ihr das in der App DB Navigator tun, bzw. die App durch die Regio Guide App ersetzen.
Vorsicht beim Autofahren in der Schweiz
Wer in der Schweiz mit dem PKW zu schnell fährt oder falsch parkt, muss genau wie hierzulande ein Bußgeld zahlen. Das konnte bisher nur durch die Schweiz vollstreckt werden. Ab 1. Mai dürfen Bußgeldbescheide ab 80 Franken auch in Deutschland von deutschen Behörden vollstreckt werden. Das soll für alle Verkehrsverstöße gelten. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei bis fünf Jahren. Dem Bescheid darf innerhalb von 10 Tagen schriftlich und in der Amtssprache des Kantons widersprochen werden.
Neuwagen müssen Folgekosten anzeigen
Wer einen Neuwagen kauft, konnte bisher nur ahnen, welche Kosten da in den Folgejahren auf ihn zukommen. Ein neues Gesetz zwingt die Händler ab Mai 2024 bei Neuwagen und Ausstellerfahrzeugen über die Folgekosten der nächsten zehn Jahre zu informieren. Das wären die Steuern und der CO2-Preis, der dann mit einer Farbskala in drei Kategorien angezeigt wird.
Quellen: MSN, News.de, WA.de