Für 2024 plant die Regierung einige Veränderungen. Manche haben positive Auswirkungen auf Familien und erleichtern uns Vieles. Andere bedeuten mehr Abgaben und Kosten. Hier kommt wie immer unsere Jahresübersicht zu den neuen Gesetzen in 2024, die bereits beschlossen sind, und sonstigen Neuerungen.
- 1.Bürgergeld wird erhöht
- 2.Steigender Mindestlohn und Änderung für Minijobber
- 3.Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende
- 4.Neue Einkommensgrenze für Elterngeld
- 5.Gesetzlicher Vaterschaftsurlaub wird eingeführt
- 6.Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag werden angehoben
- 7.Neuerungen bei den Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
- 8.Kinderreisepass adé
- 9.Neue Regelung bei Frühgeburten
- 10.E-Rezept wird Pflicht
- 11.Neue Regeln für Hauseigentümer*innen
- 12.Änderungen beim Führerschein
- 13.Personalausweis und Reisepass direkt nach Hause
- 14.Cannabis wird teil-legalisiert
- 15.Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden teurer
Bürgergeld wird erhöht
Da die Lebenshaltungskosten insgesamt gestiegen sind, erhöht die Regierung die Regelsätze bestimmter Leistungen. Empfänger*innen von Bürgergeld (ehemals Hartz-IV) dürfen sich über eine Erhöhung von zwölf Prozent ab dem 1. Januar freuen. Auch die Sozialhilfe und der Betrag für den Schulbedarf steigt um diese Höhe an. Ein Alleinstehender Erwachsener bekommt dann ab Januar 563 € pro Monat. Das sind 61 € mehr als vorher. Beim Schulbedarf steigt der Betrag von 116 € auf 130 € im ersten Schulhalbjahr und fürs zweite Halbjahr von 58 € auf 45 €. Weitere Details erfahrt ihr via bundesregierung.de.
Steigender Mindestlohn und Änderung für Minijobber
Ab Anfang Januar wird der gesetzliche Mindestlohn laut Bundesregierung in zwei Schritten auf 12,41 € brutto pro Stunde steigen. Das ist ein Plus von 82 Cent für alle, die nach Mindestlohn bezahlt werden. Anfang 2025 wird die Mindestlohngrenze dann nochmal angehoben auf 12,82 €.
Für Minijobber erhöht sich die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 €, also 548 € monatlich. In einzelnen Monaten darf man auch mal mehr verdienen, aber im Durchschnitt darf der Verdienst nicht höher sein, damit es ein Minijob bleibt. Weitere Veränderungen, die im Januar anstehen, erfahrt ihr hier:
Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende
Weil die Kassen der Kranken- und Pflegeversicherung leer sind, werden im Jahr 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen erhöht. Wer mehr verdient, muss also auch mehr Abgaben zahlen. Wer 2024 ein monatliches Gehalt von maximal 7550 € im Westen und 7450 € im Osten verdient, muss Sozialabgaben für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegen die neuen Grenzen ab 1. Januar bei 5,175 € einheitlich. Die Grenze für die Versicherungspflicht wird bei 69.300 € liegen. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig privat versichern.
Neue Einkommensgrenze für Elterngeld
Es wurde viel darüber diskutiert, nächstes Jahr ist es soweit: Nächstes Jahr wird die Einkommensgrenze für Elterngeld gesenkt. Ab dem 1. April sinkt sie auf 200.000 €. Ein Jahr später dann ab April 2025 wird sie nochmal auf 175.000 € gesenkt. Werdende Eltern, die mehr verdienen, bekommen dann kein Elterngeld mehr. Weitere genaue Details kann man dann beim BMFSFJ nachlesen.
Gesetzlicher Vaterschaftsurlaub wird eingeführt
Bisher können Väter zwar freiwillig während des Wochenbetts ihrer Frau Urlaub nehmen, aber der Vaterschaftsurlaub war nicht gesetzlich verankert. Ab 2024 wird der gesetzliche Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen nach der Geburt eingeführt. Väter, die dann zwei Wochen zu Hause bleiben, erhalten in dieser Zeit bezahlten Urlaub. Einige Unternehmen gewähren Vätern auch mehrere Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt ihres Kindes. Dazu fragt ihr am besten bei euerem Arbeitgeber nach.
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag werden angehoben
Ab dem nächsten Jahr steigt der steuerliche Kinderfreibetrag von 6024 € pro Kind auf 6612 €. Eltern erhalten dann also einen Steuernachlass von 9540 €. Ihr könnt den Freibetrag schon im Lohn mit anrechnen lassen oder in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Auch Kinderlose profitieren nächstes Jahr und haben mehr Brutto vom Netto: Der Grundfreibetrag steigt für Alleinstehende von 10.908 € auf 11.604 € ab Januar. Für Verheiratete steigt er auf 23.208 €.
Neuerungen bei den Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
Im nächsten Jahr können Eltern insgesamt 15 Kindertrankengeldtage pro Kind beziehen, statt regulär bisher 10. Dies wird auch für das Jahr 2025 gelten. Alleinerziehende erhalten pro Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Außerdem sollen wir Eltern erst am dem vierten Krankheitstag zum Arzt gehen müssen, um die Krankschreibung zu bekommen. Informieren könnt ihr euch im Detail auch beim Bundesministerium für Gesundheit. Wann das soweit sein wird, ist noch unklar.
Kinderreisepass adé
Der bisherige Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft. Kinder brauchen dann einen elektronischen Pass mit Chip sobald sie ins Ausland reisen, innerhalb und außerhalb der EU. Der neue Pass für Kinder wird 37,50 € satt 13 € kosten. Mehr dazu erfahrt ihr im verlinkten Artikel.
Neue Regelung bei Frühgeburten
Kinderkliniken müssen laut Science Media Center Germany ab 2024 jährlich mindestens 25 Säuglinge mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm aufnehmen und behandeln, damit die Frühchen-Versorgung überhaupt gewährleistet ist.
"In Kliniken, die die Mindestmengen einhalten, kommt es seltener zu Todesfällen und Komplikationen als in jenen, die nur wenige Eingriffe pro Jahr durchführen. Die Mindestmengen basieren auf der Erkenntnis, dass eine höhere Fallzahl zu einer besseren Qualität der medizinischen Versorgung führt, da das medizinische Personal durch das Wiederholen der Verfahren besser in dessen Durchführung wird."
E-Rezept wird Pflicht
Seit Juli 2023 schon ist das elektronische Rezept bei Ärzten und Ärztinnen und in Apotheken im Einsatz. Doch noch nicht alle Ärzte stellen es schon aus. Ab Januar 2024 ist es dann verpflichtend. Alle Praxen müssen den Patientinnen dann ein E-Rezept mit QR-Code als Ausdruck ausstellen oder es wird über die elektronische Versichertenkarte ausgelesen. Es gibt auch eine E-Rezept-App, die Patienten und Patientinnen nutzen können. Weitere Details erfahrt ihr beim Bundesgesundheitsministerium.
Neue Regeln für Hauseigentümer*innen
Zugunsten der Klimapolitik gilt ab 2024: Wer als Hausbesitzer*in ab Januar die Heizung austauscht oder eine neue installiert, muss diese mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betreiben. Zudem dürfen Öl- und Gasheizungen ab 2026/2028 nicht mehr eingebaut werden. Alle bestehenden Heizungen dieser Art dürfen noch bis 2044 weitergenutzt und repariert werden. Welche weiteren Details in Sachen Heizungen und Gebäude auf euch zukommen, verraten wir hier:
Änderungen beim Führerschein
Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre Führerscheine in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer das vergisst und den alten Führerschein weiter nutzt, muss 10 € Verwarngeld zahlen, sich den neuen Führerschein holen und ihn bei der Polizei nachweisen.
Wenn ihr euer Auto 2024 zur Hauptuntersuchung beim TÜV bringt, erhaltet ihr eine blaue Plakette, wenn alles okay ist. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre, also 2026 fällig. Alle Halter mit rosafarbener Platte müssen sich beeilen, denn die HU 2023 ist abgelaufen.
Außerdem wird es Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geben: Viele Autos werden im Vergleich zum Vorjahr höhere Einstufungen erhalten, andere werden herabgestuft mit der Typklasse. Dazu relevant ist der Wohnsitz sowie die Schäden und Reparaturkosten.
Ab Oktober 2024 wird zudem eine bestimmte Art von Winterreifen verboten: Der Gesetzgeber akzeptiert dann nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol an. Eine M+S-Kennzeichnung ist nicht mehr ausreichend und wird mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Personalausweis und Reisepass direkt nach Hause
Für alle, die sich einen neuen Personalausweis oder Reisepass besorgen müssen, gibt es eine Erleichterung: Ab 1. November 2024 ist es den Herstellern erlaubt, diese Dokumente nach Beantragung dann direkt an die Meldeadresse der jeweiligen Person zu senden. Damit fällt der nochmalige Gang zur Behörde für die Abholung der Dokumente weg.
Cannabis wird teil-legalisiert
Ab dem 1. April 2024 soll es zu einer Teillegalisierung von Cannabis kommen. Erlaubt sei dann der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen im Alter ab 18 Jahren. Kontrolliert werden solle dies von "bestimmten Stellen in den Kommunen". Das soll ein kompletter Paradigmenwechsel im Jugend- und Gesundheitsschutz sein und Polizei sowie Justiz entlasten.
Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden teurer
Alle Hausbesitzer müssen im nächsten Jahr damit rechnen, dass die Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung teurer wird. Das liege u.a. immer noch an Auswirkungen der Flutkatastrophe von 2021, die die Versicherer viel Geld gekostet habe. Auch bei den Hausratversicherungen für Mietwohnung und Häuser kann das eine Preissteigerung zur Folge haben.
Quellen: bundesregierung.de, bundesgesundheitsministerium.de, Elterngeld.net, ADAC, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Focus.de, tagesschau.de, t-online.de