Welche gesetzlichen Änderungen erwarten vor allem uns Familien oder werdende Eltern nächstes Jahr? Es wurde viel beschlossen, aber einiges steht auf der Kippe. Warum, erfahrt ihr hier im Überblick.
- 1.Neuwahl des Bundestages am 23. Februar
- 2.Kindergeld wird erhöht, Kindergrundsicherung steht auf der Kippe
- 3.Elterngeld-Reform
- 4.Steuerliche Entlastungen für Eltern
- 5.Mehr Unterhalt für studierende Trennungskinder
- 6.Krankengeld bei krankem Kind
- 7.Elektronische Patientenakte für alle
- 8.Digitalpakt 2.0 – kommt er wirklich?
- 9.Preis für Deutschlandticket steigt – auch für Schüler*innen
- 10.Neues beim Namensrecht
- 11.Wohngeld wird erhöht
- 12.Digitale Passbilder für Ausweisdokumente
Neuwahl des Bundestages am 23. Februar
Im nächsten Jahr wird die Wahl des Bundestages, die erst im September gewesen wäre, nun vorgezogen. Nach dem Bruch der Ampel hatte des Bundeskanzler die Vertrauensfrage im Parlament gestellt, um Neuwahlen herbeizuführen. Diese war planmäßig gescheitert, weil die Mehrheit der Abgeordneten ihm nicht das Vertrauen ausgesprochen hat. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss jetzt in den kommenden Tagen den Bundestag auflösen. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl erfolgen muss.
Der Termin für die Neuwahlen wurde schon bekannt gegeben: Wir wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind am 23. Februar 2025 aufgerufen, unsere Stimme abzugeben. Die Parteien haben bereits oder werden im Januar ihre Wahlprogramme öffentlich vorlegen. Mehr zur aktuellen Situation im Bundestag und zu den Wahlen erfahrt ihr auf bundestag.de
"In einer Demokratie sind es die Wählerinnen und Wähler, die den Kurs der künftigen Politik bestimmen."
Viele für 2025 beschlossene Gesetze könnten also von der neuen Regierung nächstes Jahr entweder verändert oder gestoppt werden. Daher sind folgende Ankündigungen und geplante Gesetzesänderungen unter Vorbehalt zu sehen. Es ist daher extrem wichtig, dass wir uns die Wahlprogramme genau angucken, denn danach entscheidet sich, wie sich Gesetze in den nächsten Jahren verändern werden. Wir alle haben es in der Hand!
Kindergeld wird erhöht, Kindergrundsicherung steht auf der Kippe
Durch den Bruch der Ampelkoalition und die Neuwahlen ist es nicht klar, ob die im Haushalt der Bundesregierung vereinbarte Kindergrundsicherung auch umgesetzt wird. Zunächst hieß es, dass sie 2025 eingeführt wird. Doch das ist nun unklar. Wenn sie kommt, soll sie das bisherige Kindergeldsystem ersetzen. Vor allem soll sie die bisherigen Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfassen und vereinfachen.
Sicher ist, dass das Kindergeld erhöht wird: Die bisherigen 250 € pro Kind werden auf 255 € erhöht. Alle Kindergeldauszahlungstermine findet ihr bei uns.
Elterngeld-Reform
Ab 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld nochmal auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Paaren. Bisher gilt: Der Basis-Elterngeldanspruch wird auf 14 Monate begrenzt. Die Elterngeld-Partnerschaftsbonus-Monate werden flexibler gestaltbar.
"Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen."
Steuerliche Entlastungen für Eltern
Der Kinderfreibetrag erhöht sich im Jahr 2025 auf 3.336 € und bei verheirateten Arbeitnehmern auf 6.672 €. Familien können ab nächstem Jahr mehr Betreuungskosten steuerlich absetzen: maximal 80 % bzw. 4.800 €. Die Homeoffice-Pauschale wird dauerhaft bei 6 Euro pro Tag festgesetzt. Mehr Infos dazu findet ihr auf Finanztip.de
Mehr Unterhalt für studierende Trennungskinder
Wer Unterhalt für studierende Kinder bezahlt, darf sich 2025 auf eine Erhöhung einstellen. Der Bedarfssatz von Studierenden getrennter Eltern wurde angepasst und steigt von 930 € auf 990 €. Auch der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird im neuen Jahr von 480 auf 482 € (bis zum sechsten Lebensjahr) und von 551 € auf 554 € (bis zum zwölften Lebensjahr) steigen. Kinder über 12 Jahre erhalten dann bis zum 18. Geburtstag monatlich 649 € statt 645 €.
Krankengeld bei krankem Kind
Die Anzahl der Kinderkrankentage bleibt erhöht: 15 Tage pro Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden 30 Tage. Die digitale Krankschreibung wird auch hier Standard.
Elektronische Patientenakte für alle
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch eingeführt. Die Krankenkassen stellen dann automatisch eine sogenannte ePA zur Verfügung. Wer das nicht möchte, kann dem widersprechen. Seit Sommer 2024 haben die Krankenkassen begonnen, ihre Patienten und Patientinnen über die Einführung der ePA zu informieren, die man sich ab Januar 2025 in einer ePA-App ansehen und verwalten kann.
Digitalpakt 2.0 – kommt er wirklich?
Alle Schulen sollen endlich neue Fördermittel für die digitale Ausstattung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur erhalten. Jedes Schulkind sollte Anspruch auf ein digitales Endgerät haben. Lehrkräfte sollen verpflichtend Digitalfortbildungen absolvieren. Ob der seit vielen Jahren verhandelte Digitalpakt 2.0 wirklich kommt, hängt davon ab, ob die neu gewählte Bundesregierung diesen dann umsetzt oder nicht.
Preis für Deutschlandticket steigt – auch für Schüler*innen
Die noch existierende Ampel-Regierung einigte sich am 17. Dezember 2024, dass das Deutschlandticket für den Nahverkehr im nächsten Jahr bestehen bleibt. Leider wurde jedoch beschlossen, dass es teurer wird. Das sogenannte 49-Euro-Ticket steigt dann auf 58 €. Ebenfalls steigen auch die Preise für das Jobticket (für Angestellte) von 34,40 € auf 40,60 € und das Schülerticket von 29 auf 38 € pro Monat.
Neues beim Namensrecht
Ab 2025 dürfen beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich tragen. Bisher galt das nur für einen Partner bzw. Partnerin. Kinder können nach diesem Namensrecht auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern keinen tragen. Sollten die Eltern nach der Geburt keinen Familiennamen haben, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen. Noch eine Änderung: Der Familienname, der für das erste Kind gewählt wird, gilt automatisch auch für weitere gemeinsame Kinder.
Wohngeld wird erhöht
Ab 1. Januar 2025 erhalten Berechtigte mehr Wohngeld. Der Betrag soll durchschnittlich um 15 % monatlich steigen. Darin seien die Steigerung der Mieten und die Inflation von 2013 bis 2021 enthalten.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass Erwerbstätige und Rentner*innen beim Wohngeldbezug entlastet werden und wegen steigender Mieten nicht in die Grundsicherung rutschen.
Digitale Passbilder für Ausweisdokumente
Ab Mai 2025 dürfen nur noch digitale Fotos für Reisepässe und Personalausweise eingereicht werden, auch für Kinder. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig bei der Beantragung eines neuen Passes. Bis Ende April muss in vielen deutschen Behörden noch das gedruckte Foto vorgelegt werden. Ab Mai hat das dann ausgedient.
Familie.de hat Natasha Sagorski bei ihrer Kampagne Leere Wiege für den gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburt unterstützt. Durch den Bruch der Regierung und die vorgezogenen Neuwahlen stagniert das Thema leider jetzt. Wir hoffen, dass die neue Regierung hier Farbe bekennt und es sich endlich etwas ändern wird:
Quellen: tagesschau.de, bundesttag.de, bundesregierung.de, ndr.de