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Neues Gesetz

Neue Regeln für Familien 2024: Das gilt für Hauseigentümer ab 1. Januar bei Heizung & Co.

Hauseigentümer Gesetze: Papa spielt mit Kindern im Garten
© Getty Images/Liderina

Home sweet Home: Mit dem Paket der Heizungsreform kommen auch zusätzliche Pflichten auf Hausbesitzer*innen zu, die bereits Januar 2024 in Kraft treten. Wichtig besonders für uns Familien: Die neuen Regelungen können dringende Reparaturen betreffen und wahrscheinlich müsst ihr auch ein paar mehr Termine in euren Familienkalender quetschen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Familien, die ein Haus besitzen, wissen es längst: Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) macht ab 2024 Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zur Pflicht.

Teil dieser Reform sind aber auch weitere Vorgaben, die Hauseigentümer*innen stärker in die Verantwortung nehmen, auf klimagerechtere Materialien und Technik zu setzen. Neu im Gesetz sind erstmalig auch happige Bußgelder von mehreren tausend Euro bei Nichteinhaltung folgender Regelungen:

#1 Erweiterte Bußgelder ab 2024

Ein Verstoß gegen das GEG kann ab Januar 2024 Geldstrafen mit sich ziehen, die zwischen 5.000 und 50.000 € liegen. Sie gelten derzeit für folgende Regelungen:

  • Prüfpflicht für Wärmepumpen kommt (§ 60a GEG): Ab 1. Januar 2024 wird es verpflichtend, an Wärmepumpen auch eine regelmäßige Betriebsprüfung durchführen zu lassen. Die Inspektion sollte spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme, besser noch nach jeder vollen Heizperiode, durchgeführt werden. 
  • Überprüfung von Heizungsanlagen wird Pflicht (§ 60b GEG): Auch die rechtzeitige Inspektion von Heizungsanlagen generell wird Pflicht. Bei Heizsystemen mit Wasser ist dies spätestens 15 Jahre nach ihrer Installation vorgesehen. Es gelten verschiedene Fristen und Außnahmen für unterschiedliche Anlagen. Wichtig: Auch Optimierungsmaßnhamen müssen rechtzeitig durchgeführt werden. 
  • Hydraulischer Abgleich von Heizungen wird verpflichtend (§ 60c GEG): Große Mehrfamilienhäuser müssen bereits ihre Gasheizungen abgleichen lassen, aber auch für kleinere Co-ops und Wohngemeinschaften mit mehr als 6 Wohnungen wird das ab Januar 2024 Pflicht. Am günstigsten und einfachsten ist es, wenn ihr den einmaligen Termin an die normale Wartung koppelt.

#2 Neue Anforderungen für die Wärmedämmung

Auch Rohre und Armaturen in Neubauten und Sanierungen unterliegen strengeren Anforderungen. Werden sie neu eingebaut oder müssen erneuert werden, müssen sie folgende Merkmale erfüllen: 

  • Warmwasser- und Heizwasser: Die Isolierung der Rohre muss so stark sein, dass ihre Oberflächentemperatur höchstens 40 °C beträgt. Freiliegende Rohre, die nicht aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit bestehen, müssen künftig isoliert werden. 
  • Lüftungs- und Klimaanlagen: Rohre und Leitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme müssen so isoliert sein, dass ihre Oberflächentemperatur nicht 10 °C übersteigt. Sie müssen ebenfalls gedämmt sein. Welche Anforderung für welche Geräte gelten, findet ihr in Anlage 8 (zu den §§ 69, 70 und 71 Absatz 1).
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Wie und wo genau die Messung stattfinden muss, die besten Materialien und Gehäuserichtlinien erfragt ihr am besten beim SHK-Fachbetrieb eures Vertrauens.

#3 Das gilt für Heizungen

Auch das Verbot der Bundesregierung von Öl-und Gasheizungen greift ab 1. Januar 2024. Allerdings gilt das nur für neue Einbauten, bestehende Heizsysteme müssen nicht ausgetauscht werden. Sie dürfen auch weiterhin repariert und bis Ende 2044 weiterbetrieben werden. Einzige und eher seltene Außnahme sind Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind und mit veralteter Technik betrieben werden. 

Wichtig: Tauscht ihr ab 1. Januar 2024 eure Heizungsanlage aus oder wollt eine neue Heizung installieren, muss sie mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.

Fällt eure Öl-oder Gasheizung aus und muss ersetzt werden, soll es dazu großzügige Übergangsfristen geben, bevor ihr auf erneuerbare Energien umstellen müsst. Dazu sind Ausnahmeregelungen und Förderungen geplant.

#4 Auch Mietwohnungen sind betroffen

Vielleicht träumt ihr noch vom Eigenheim oder vermietet selbst eine Wohnung. Wichtig zu wissen ist, dass auch hier finanzielle Änderungen auf euch zukommen:

Wird die Heizung in einer Mietwohnung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht, kann laut § 71o GEG eine Mieterhöhung gerechtfertigt sein. Liegt die Jahresarbeitszahl über 2,5, zählt eine Wärmepumpe nämlich als Modernisierungsmaßnahme. Ältere oder weniger effiziente Pumpen sind von der Regelung aber ausgeschlossen. 

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Unsicher, was genau auf eure Familie zukommt? Hier könnt ihr das komplette GEG nachlesen.

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