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Organspende­ausweis und Register: Alle Infos kurz & knapp im Überblick

Organspendeausweis

Besitzt du eigentlich schon einen Organspendeausweis? Selbst wenn du der Organspende kritisch gegenüberstehst, ist es gut und wichtig, einen Ausweis zu besitzen. Warum das so ist und viele weitere wichtige Infos und Neuerungen für 2022 rund um die Organspende findest du hier.

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Die meisten Menschen in Deutschland stehen der Organspende positiv gegenüber: Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 2020 befürworten 84 % der Deutschen die Gewebe- und Organspenden. Trotzdem haben viele Menschen nach wie vor keinen Organspendeausweis.

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Das ist aber sehr wichtig: Wenn du einen Organspendeausweis ausfüllst, ist dafür gesorgt, dass im Todesfall nach deinem Willen gehandelt wird. Das gilt für deine Zustimmung natürlich genauso wie für den Fall, dass du eine Organspende ablehnst.

Warum ist ein Organspendeausweis für jeden von uns sinnvoll?

Gibt es keinen Organspendeausweis, müssen die Familie bzw. nahestehende Angehörige in deinem Sinne entscheiden, ob Organ- oder Gewebespenden entnommen werden. Das ist manchmal gar nicht so leicht und nach dem Verlust einer geliebten Person emotional sehr belastend. Hast du einen Organspendeausweis ausgefüllt, erleichtert das die Situation für alle Beteiligten.

Was ist 2022 neu in puncto Organspende und Organspendeausweis?

Seit März 2022 gilt die Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Zwar bleibt die bisherige Entscheidungslösung davon unberührt. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist und bleibt also nur erlaubt, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die nächsten Angehörigen dies in ihrem Sinne tun. Und auch der Organspendeausweis und die Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig.

Aber es soll ein besseres Bewusstsein für das Thema geschaffen werden. Etwa durch gezielte Informationen und Aufklärung durch die Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte oder bei Erste-Hilfe-Kursen.

Zudem wird zeitnah ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, kurz Organspende-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. In dieses zentrale elektronische Verzeichnis kann zukünftig jeder freiwillig und kostenlos seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen. Man kann seine Zustimmung oder Ablehnung aber natürlich auch jederzeit wieder ändern.

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Was steht auf dem Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist nicht nur für Menschen wichtig, die nach ihrem Tod ihre Organe oder ihr Gewebe spenden möchten. Es gibt fünf Optionen, die du ankreuzen kannst:

  • Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • Ja, ich gestatte dies, mit der Ausnahme folgender Organe/Gewebe
  • Ja, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe
  • Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über Ja oder Nein soll dann folgende Person entscheiden…
  • Es bleibt auch Platz für zusätzliche Anmerkungen.

Wie du siehst, gibt es beim Organspendeausweis jede denkbare Möglichkeit. Daher ist es auch wichtig, dass du einen Ausweis besitzt, wenn du kein*e Spenderin sein möchtest. Bei der Bundeszentrale für Gesundheit (BZgA) kannst du dir den Organspendeausweis kostenlos bestellen oder downloaden und ausdrucken.

Organspendeausweis bestellen

Zahlen & Fakten zur Organspende

Laut BZgA stehen in Deutschland ca. 9.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2020 gab es bundesweit etwa 913 Organspender*innen. Trotzdem ist die Warteliste lang. Dabei ist die Spendebereitschaft in Deutschland eigentlich hoch.

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Das Problem: Obwohl zunehmend mehr Menschen einen Organspendeausweis besitzen, haben viele noch immer keinen. Zudem vermeldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ganz aktuell für das erste Quartal 2022 einen Rückgang der Organspenden. Vermutlich aufgrund der Pandemie. Doch auch Ängste und Unsicherheiten können Menschen davon abhalten, sich dafür zu entscheiden.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ärzte Organe entnehmen?

Die Organspende unterliegt eindeutig definierten Voraussetzungen: Zwei Fachmediziner*innen müssen unabhängig voneinander und zweifelsfrei den endgültigen Hirntod des Spenders oder der Spenderin feststellen. Diese Meidziner*innen dürfen auch nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein oder der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.

Wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt und keine medizinischen Gründe gegen eine Spende sprechen, können Organe entnommen werden. Es wird zudem darauf geachtet, dass der/die Verstorbene nach der Spende würdig übergeben wird, d. h. er/sie wird nach der Operation (wenn möglich) so hergerichtet, dass sich Angehörige noch einmal von ihm/ihr verabschieden können.

Wie läuft eine Organspende ab?

Wurde der Hirntod festgestellt und liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, übermittelt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) alle wichtigen Daten der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant. Ein Programm gleicht dort die Daten der möglichen Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten und -patientinnen ab und sucht so eine*n Empfänger*in.

Wurde ein*e Empfänger*in gefunden, organisiert die DSO mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Nach der Spende kommt es dann auf jede Minute an: Ein Herz muss z. B. innerhalb von sechs Stunden nach der Entnahme wieder zum Schlagen gebracht werden, damit die Transplantation funktioniert.

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Wie erfolgreich sind Organspenden?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, insgesamt kann man aber sagen, dass die Chancen, nach einer Transplantation weiterzuleben, sehr gut stehen: So leben laut Stiftung Gesundheitswissen fünf Jahre nach einer Herztransplantation weltweit noch etwa 72 % der Empfänger*innen, fünf Jahre nach einer Nierentransplantation sind es sogar noch 76 %.

Gibt es beim Organspendeausweis Altersrichtlinien?

Altersgrenzen gibt es erstmal keine: Maßgeblich entscheidend ist der Zustand der Organe. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Zustimmung oder die Ablehnung einer Organspende.

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche einer Organentnahme selbst widersprechen. Nach dem Transplantationsgesetz darf man ab dem vollendeten 16. Lebensjahr seine Bereitschaft zur Organspende erklären, ab diesem Zeitpunkt sollte man einen Organspendeausweis besitzen.

Kann ich meine Entscheidung zur Organspende noch einmal ändern?

Deine Entscheidung auf dem Ausweis oder im (derzeit noch entstehenden) Register muss keine endgültige sein: Hast du deine Einstellung zur Organspende geändert, genügt es, den Organspendeausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen – oder deinen Eintrag im Register zu löschen bzw. zu ändern.

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Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Den Organspendeausweis könnt ihr kostenlos direkt online ausfüllen und als PDF herunterladen oder ihr bestellt ihn euch bei der BZgA kostenfrei als Plastikkärtchen. Auf der Website organspende-info.de könnt ihr zudem viele weitere Informationen zur Organspende bekommen, auch Flyer und Broschüren rund um das Thema. Außerdem könnt ihr euch beim Infotelefon Organspende unter 0800 - 9040400 von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr kostenfrei beraten lassen.

Einen Menschen zu verlieren, ist ein großer Verlust. Was dann helfen kann:

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Bildquelle: BZgA

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